Im Versicherungsrecht bieten wir Ihnen grundsätzlich eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sie erfahren schnell, ob die Ablehnung Ihres Versicherers rechtlich haltbar ist und welche Schritte sinnvoll sind.
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Sie sind nicht machtlos.
Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall verändern das Leben innerhalb kürzester Zeit. Was mit einer Krankschreibung beginnt, wird für viele Betroffene zur existenziellen Belastung. Neben den gesundheitlichen Sorgen rücken finanzielle Fragen in den Vordergrund: Kann ich meinen Beruf überhaupt noch ausüben? Wie lange zahlt mein Arbeitgeber? Und vor allem: Habe ich Anspruch auf Leistungen aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?
Genau an diesem Punkt beginnen die Schwierigkeiten. Versicherer lehnen Leistungsanträge ab, verzögern die Entscheidung, erklären den Rücktritt vom Vertrag oder stellen bereits bewilligte Zahlungen wieder ein. Für Betroffene ist das nicht nur frustrierend, sondern existenzbedrohend.
Die gute Nachricht: Die Begründungen der Versicherer halten einer rechtlichen Überprüfung in vielen Fällen nicht stand. Wer seine Rechte kennt und die Unterlagen richtig aufbereitet, hat deutlich bessere Chancen auf eine Anerkennung.
SALEO Rechtsanwälte vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer. Unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Julia Kleyman, begleitet Sie von der Vorbereitung des Leistungsantrags bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente.
Wir melden uns kurzfristig persönlich bei Ihnen und geben Ihnen eine erste Einschätzung.
Ein kurzes Telefonat genügt oft, um die nächsten Schritte zu klären.
Senden Sie uns Ablehnungsschreiben, Versicherungsbedingungen und Befunde. Wir prüfen Ihren Fall und melden uns zeitnah mit einer klaren Einschätzung.
Im Versicherungsrecht bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Diese erfolgt wahlweise schriftlich per E-Mail Antwort oder in einem ersten Telefongespräch von etwa 15 Minuten. Sie erfahren darin, ob die Ablehnung Ihres Versicherers rechtlich haltbar erscheint und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Eine umfassende rechtliche Prüfung der vollständigen Vertrags- und Behandlungsunterlagen ist davon nicht umfasst; sie erfolgt erst nach gesonderter Beauftragung und vorheriger Kostentransparenz.
Auch eine Verzögerungstaktik der Versicherung ist in der Regel rechtswidrig. Die Versicherung ist verpflichtet, über Ihren Antrag zu entscheiden, sobald alle für ihre Entscheidung maßgeblichen Unterlagen eingereicht sind. Liegen alle Unterlagen vor, muss die Versicherung in der Regel nach vier bis sechs Wochen mit einer ersten Antwort reagieren. Auch die Entscheidung über den BU-Antrag muss in einem angemessenen Zeitfenster erfolgen. Bleibt eine Antwort des Versicherers aus, helfen wir Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.
Lehnt der Versicherer den Antrag ab, sollten Sie sich davon nicht entmutigen lassen. Die Argumente der Versicherer für die Ablehnung halten einer rechtlichen Überprüfung in vielen Fällen nicht stand. Wir prüfen die Ablehnungsbegründung, werten Ihre Versicherungsbedingungen und die medizinischen Unterlagen aus und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Ja. In vielen Fällen können Rentenzahlungen rückwirkend ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit durchgesetzt werden, nicht erst ab der Anerkennung durch den Versicherer. Gerade bei längeren Verfahren kommen dabei erhebliche Beträge zusammen.
Nicht vorschnell. Ein Vergleich, etwa eine einmalige Abfindung statt der laufenden Rente, kann wirtschaftlich deutlich nachteilig sein. Zu prüfen ist, ob auf die vollständige Zahlung bestanden werden sollte und welche Folgen ein Verzicht auf künftige Ansprüche hat. Wir überprüfen für Sie das Vergleichsangebot und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
Es kommt vor, dass der Versicherer die Leistung verweigert und vom Vertrag zurücktritt, begründet meist mit falschen Gesundheitsangaben. Ob dieser Vorwurf berechtigt ist, muss anhand der gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Beratungssituation beim Vertragsabschluss überprüft werden. Häufig scheitert der Rücktritt daran, dass der Versicherer die ordnungsgemäße Befragung nicht nachweisen kann. Wir loten Ihre rechtlichen Möglichkeiten aus und setzen Ihr Recht durch.
Häufig ja. Viele Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten bei Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage und die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Unabhängig davon bieten wir im Versicherungsrecht grundsätzlich eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer. Wir arbeiten nicht für Versicherer. Dadurch besteht kein Interessenkonflikt, und wir kennen die typischen Argumentationsmuster der Gegenseite aus einer Vielzahl von Verfahren. Im Interesse einer schnellen und versichertenfreundlichen Abwicklung streben wir zunächst außergerichtliche Vereinbarungen an, scheuen die gerichtliche Auseinandersetzung aber nicht.
Am besten sofort. Je eher ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Leistungen zügig und vollständig zu sichern. Besonders sinnvoll ist eine anwaltliche Begleitung bereits vor dem Ausfüllen des Leistungsantrags, denn die dort gemachten Angaben lassen sich später nur schwer korrigieren.
Praxisnahe Informationen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung, erstellt von unseren Fachanwälten für Versicherungsrecht.
Viele Versicherte gehen davon aus, dass Berufsunfähigkeit erst dann vorliegt, wenn sie überhaupt nicht mehr arbeiten können oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Das entspricht nicht der Rechtslage. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgt einen anderen Zweck und stellt andere Voraussetzungen auf.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht entscheidend, ob Sie noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen können. Maßgeblich ist vielmehr, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen noch so ausüben können, wie Sie ihn vor Eintritt der Erkrankung oder des Unfalls tatsächlich ausgeübt haben.
Sie können deshalb berufsunfähig sein, obwohl Sie
Entscheidend ist immer die Frage, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch in seinem prägenden Kern ausüben können.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung betrachtet nicht lediglich Ihre Berufsbezeichnung. Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit, die Sie zuletzt tatsächlich ausgeübt haben.
Ein Lehrer unterrichtet nicht nur Schülerinnen und Schüler. Zu seinem Berufsalltag gehören die Unterrichtsvorbereitung, Klassenarbeiten, Elterngespräche, Konferenzen, Klassenfahrten und zahlreiche organisatorische Aufgaben. Eine schwere Depression oder eine Angststörung kann dazu führen, dass diese Anforderungen dauerhaft nicht mehr erfüllt werden können.
Bei einer Pflegekraft stehen körperlich belastende Tätigkeiten, Schichtarbeit und eine hohe psychische Verantwortung im Vordergrund. Ein Bandscheibenvorfall, eine chronische Schmerzerkrankung oder ein Burnout können dazu führen, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr möglich ist.
Ein IT-Projektleiter ist auf eine dauerhaft hohe Konzentrationsfähigkeit, Entscheidungsstärke und Belastbarkeit angewiesen. Auch hier können Erkrankungen wie Long Covid, ADHS, Depressionen oder neurologische Erkrankungen erhebliche Auswirkungen auf die Berufsausübung haben.
Diese Beispiele zeigen: Dieselbe Erkrankung kann bei unterschiedlichen Berufen völlig unterschiedliche Folgen haben. Deshalb beurteilt die Berufsunfähigkeitsversicherung jeden Einzelfall individuell.
Eine allgemeine gesetzliche Definition der Berufsunfähigkeit existiert nicht. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen Ihres konkreten Vertrags. Die meisten modernen Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten jedoch vergleichbare Voraussetzungen.
In der Regel liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn
Wichtig: Der Begriff der Berufsunfähigkeit kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich definiert sein. Jeder Versicherer ist berechtigt, den Inhalt seiner Bedingungen frei zu wählen. Spätestens wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, können diese Unterschiede erhebliche Bedeutung gewinnen. Der erste Schritt jeder Prüfung ist deshalb immer ein Blick in Ihre konkreten Versicherungsbedingungen.
Viele Versicherte glauben, dass bestimmte Erkrankungen automatisch zu einer Berufsunfähigkeit führen. Das ist nicht der Fall.
Weder eine Depression noch ein Bandscheibenvorfall, eine Krebserkrankung oder Multiple Sklerose begründen für sich genommen einen Anspruch auf Leistungen. Ebenso wenig schließt eine schwerwiegende Diagnose einen Leistungsanspruch aus, wenn die berufliche Tätigkeit weiterhin ohne wesentliche Einschränkungen ausgeübt werden kann.
Entscheidend ist die Verbindung zwischen Ihrer Erkrankung und den konkreten Anforderungen Ihres Berufs. Die Versicherung prüft unter anderem,
Erst aus dieser Gesamtbetrachtung ergibt sich, ob Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt.
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht ausüben können. Sie wird durch Ihren behandelnden Arzt festgestellt und bildet die Grundlage für die Entgeltfortzahlung und den Bezug von Krankengeld.
Die Berufsunfähigkeit betrifft dagegen die langfristige Fähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Hier entscheidet nicht Ihr behandelnder Arzt, sondern die Berufsunfähigkeitsversicherung auf Grundlage aller medizinischen und beruflichen Unterlagen.
Es ist daher möglich, dass jemand arbeitsunfähig, aber noch nicht berufsunfähig ist. Umgekehrt kann eine Berufsunfähigkeit bereits vorliegen, obwohl keine durchgehende Arbeitsunfähigkeit besteht.
Die gesetzliche Rentenversicherung prüft, ob eine versicherte Person überhaupt noch unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten kann. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei häufig keine entscheidende Rolle.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt hingegen Ihren konkreten Beruf. Sie knüpft an Ihre individuelle berufliche Tätigkeit und deren Anforderungen an. Deshalb kann ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente bestehen, obwohl kein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht. Eine Ablehnung durch die Deutsche Rentenversicherung ist für Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb kein Ausschlussgrund.
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, den Antrag verzögert oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt, sollten Sie nicht abwarten.
Bei SALEO Rechtsanwälte sprechen Sie direkt mit erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht. Rechtsanwältin Julia Kleyman ist Fachanwältin für Versicherungsrecht und zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Frank Lindner ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Diese Kombination ist gerade bei Berufsunfähigkeit ein echter Vorteil, weil sich versicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen bei längeren Erkrankungen regelmäßig überschneiden.
Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer. Wir arbeiten nicht für Versicherer und kennen deren Argumentationsmuster aus einer Vielzahl von Verfahren. Im Interesse einer schnellen und versichertenfreundlichen Abwicklung streben wir zunächst eine außergerichtliche Lösung an, scheuen die gerichtliche Auseinandersetzung aber nicht.
Unser Vorgehen ist klar strukturiert: Wir prüfen Ihre Versicherungsbedingungen, werten die medizinischen Unterlagen aus, setzen dem Versicherer eine Frist und steigen anschließend in Abstimmung mit Ihnen in Vergleichsverhandlungen oder in das gerichtliche Verfahren ein. Dabei geht es nicht nur um die Anerkennung der Berufsunfähigkeit, sondern auch um laufende Rentenzahlungen und rückwirkende Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Wir vertreten Sie bundesweit, mit Sitz in Bad Nauheim und Präsenz im Rhein-Main-Gebiet.
Wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente ausfällt, hängt von den vereinbarten Konditionen im Versicherungsvertrag ab. Möglich sind auch Vereinbarungen zu einer jährlichen Steigerung, die sogenannte Dynamisierung.
Bereits beim Abschluss des Vertrags sollte darauf geachtet werden, dass die Berufsunfähigkeitsrente hoch genug ist, um die Kosten für den eigenen Lebensbedarf zu decken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Regel der sogenannte Ertragsanteil der Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden muss.
Rückwirkende Leistungen: Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, besteht der Anspruch grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit, nicht erst ab der Anerkennung. In vielen Fällen lassen sich Rentenzahlungen deshalb rückwirkend durchsetzen. Das kann erhebliche Beträge ausmachen und wird von Versicherern nicht immer von sich aus berücksichtigt.
Der Leistungsantrag bildet die Grundlage der gesamten Leistungsprüfung. Die Angaben, die Sie in diesem Stadium machen, begleiten das Verfahren häufig bis zu dessen Abschluss und nicht selten auch in ein späteres Gerichtsverfahren. Viele Betroffene unterschätzen die Bedeutung dieses Verfahrens und gehen davon aus, dass die Versicherung anhand der ärztlichen Diagnose entscheidet. Tatsächlich ist die Leistungsprüfung deutlich komplexer.
Viele Versicherte warten zu lange. Sie hoffen auf eine baldige Genesung oder möchten zunächst versuchen, wieder vollständig in ihren Beruf zurückzukehren. Diese Hoffnung ist verständlich. Dennoch sollte der Leistungsantrag nicht unnötig hinausgeschoben werden.
Sobald sich abzeichnet, dass die gesundheitlichen Einschränkungen voraussichtlich länger andauern und die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sein könnten, sollte geprüft werden, ob ein Leistungsantrag sinnvoll ist. Dabei kommt es nicht darauf an, dass sämtliche medizinischen Fragen bereits abschließend geklärt sind. Häufig lassen sich Unterlagen auch während des laufenden Verfahrens nachreichen.
Nach der Leistungsmeldung erhalten Sie von Ihrer Versicherung regelmäßig umfangreiche Formulare. Diese unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer, enthalten aber häufig Fragen zu folgenden Bereichen:
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Bearbeitung. Viele Fragen erscheinen auf den ersten Blick einfach, haben jedoch erhebliche Bedeutung für die spätere Leistungsprüfung.
Der wichtigste Teil des Leistungsantrags ist regelmäßig die Beschreibung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Versicherung muss verstehen können, wie Ihr Arbeitsalltag unmittelbar vor Eintritt der Berufsunfähigkeit tatsächlich aussah. Dabei reicht es nicht aus, lediglich Ihre Berufsbezeichnung anzugeben.
Ein Beispiel: Die Berufsbezeichnung Ingenieur sagt wenig darüber aus, welche Aufgaben Sie täglich wahrgenommen haben. Arbeiten Sie überwiegend am Schreibtisch? Betreuen Sie Baustellen? Führen Sie Mitarbeiter? Reisen Sie regelmäßig? Liegt der Schwerpunkt auf körperlicher oder auf geistiger Arbeit?
Erst diese Informationen ermöglichen eine sachgerechte Beurteilung Ihrer Berufsunfähigkeit. Wichtig sind außerdem die Zeitanteile der einzelnen Tätigkeiten, denn die geforderte Einschränkung von mindestens 50 Prozent lässt sich ohne diese Angaben kaum nachvollziehbar darstellen. Eine ungenaue oder unvollständige Tätigkeitsbeschreibung gehört zu den häufigsten Ursachen späterer Auseinandersetzungen.
Die Versicherung benötigt aussagekräftige medizinische Nachweise. Hierzu gehören beispielsweise:
Nicht jede medizinische Unterlage besitzt die gleiche Aussagekraft. Entscheidend ist, dass die Berichte nicht nur Diagnosen enthalten, sondern die konkreten funktionellen Einschränkungen nachvollziehbar beschreiben.
In vielen Verfahren beauftragt die Versicherung einen medizinischen Sachverständigen. Ein solches Gutachten dient dazu, den Gesundheitszustand und dessen Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Versicherte empfinden diese Untersuchung häufig als belastend. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorbereitung.
Ein Gutachten entscheidet jedoch nicht automatisch über den Leistungsanspruch. Es stellt lediglich einen Baustein innerhalb der gesamten Leistungsprüfung dar.
Achtung bei Privatgutachten: Ist ein vom Versicherer eingeholtes Gutachten zu Ihren Ungunsten ausgefallen, ist es in der Regel nicht sinnvoll, auf eigene Kosten ein zweites Gutachten einzuholen. Privatgutachten sind im gerichtlichen Verfahren nicht bindend, und eine Kostenerstattung ist nicht immer möglich. Die weitere Vorgehensweise sollte stattdessen mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht besprochen werden.
Die Dauer des Verfahrens lässt sich nicht allgemein vorhersagen. Sie hängt insbesondere davon ab,
Je vollständiger und strukturierter die Unterlagen von Beginn an sind, desto zügiger kann die Versicherung den Leistungsantrag bearbeiten.
Verzögerungstaktik ist in der Regel rechtswidrig. Die Versicherung ist verpflichtet, über Ihren Antrag zu entscheiden, sobald alle für ihre Entscheidung maßgeblichen Unterlagen vorliegen. Liegen alle Unterlagen vor, muss der Versicherer in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen mit einer ersten Antwort reagieren. Auch die abschließende Entscheidung über den Antrag muss in einem angemessenen Zeitfenster erfolgen. Bleibt eine Reaktion aus, helfen wir Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.
In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Fehler:
Diese Fehler führen nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung. Sie können jedoch dazu beitragen, dass die Versicherung den Sachverhalt unzutreffend beurteilt oder das Verfahren erheblich länger dauert. Besonders problematisch ist, dass einmal gemachte Angaben später nur schwer zu korrigieren sind. Der Versicherer wird im Streitfall auf genau diese Formulierungen zurückkommen.
Zieht der Versicherer die Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente zeitlich in die Länge, verweigert er die Zahlung oder erklärt er die Anfechtung beziehungsweise den Rücktritt vom Vertrag, ist dies häufig rechtswidrig. Es ist immer eine Überprüfung des Einzelfalls notwendig. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Gerichte häufig zugunsten des Versicherungsnehmers entscheiden.
Zu den typischen Ablehnungsgründen gehören:
Lehnt der Versicherer den Antrag ab, sollten Sie sich davon nicht entmutigen lassen. Legen Sie die Ablehnung nicht einfach beiseite, sondern lassen Sie die Begründung rechtlich prüfen. Die Argumente der Versicherer halten einer rechtlichen Überprüfung in vielen Fällen nicht stand.
Beim Abschluss des Versicherungsvertrags muss der Versicherungsnehmer in der Regel umfangreiche gesundheitliche Fragen beantworten. Der Versicherer überprüft im Leistungsfall regelmäßig, ob der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist. Weichen die Patientenakten von den Angaben im Versicherungsantrag ab, wird der Rücktritt oder die Anfechtung erklärt.
Damit macht es sich der Versicherer aber regelmäßig zu leicht. Entscheidend ist die Beratungssituation beim Vertragsabschluss.
Ist der Vertrag durch einen Versicherungsvermittler zustande gekommen, der im Auftrag der Versicherung arbeitet, ist insbesondere zu überprüfen, wie lange das Gespräch mit dem Vermittler gedauert hat und ob die Gesundheitsfragen sowie die Belehrung vorgelesen und besprochen wurden. Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherungsvertreter die Fragen in Textform vorgelegt und sachgerecht besprochen hat. Kann der Versicherer diesen Nachweis nicht führen, ist der Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.
Handelt der Versicherungsvertreter im Auftrag des Versicherers, ist er Auge und Ohr des Versicherungsunternehmens. Das bedeutet: Angaben, die gegenüber dem Vertreter gemacht wurden, gelten als gegenüber dem Versicherer gemacht. Hat der Versicherungsnehmer gesundheitliche Angaben gegenüber dem Vermittler gemacht und hat dieser sie nicht in den Antrag übernommen, kann dem Versicherungsnehmer keine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen werden.
Es genügt, die Fragen dem Versicherungsvertreter mündlich nach bestem Wissen zu beantworten. Der Versicherungsnehmer ist gerade nicht verpflichtet, die Eintragungen des Vermittlers in den Antrag zu überprüfen.
Wenn Ihr Versicherer den Rücktritt oder die Anfechtung erklärt hat, lohnt sich deshalb in nahezu jedem Fall eine anwaltliche Prüfung.
Eines der wichtigsten Streitthemen im Leistungsverfahren ist die sogenannte Verweisung. Dabei geht es um die Frage, ob der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen darf, statt die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen.
Bei der abstrakten Verweisung beruft sich der Versicherer darauf, dass Sie eine andere Tätigkeit theoretisch noch ausüben könnten, auch wenn Sie diese tatsächlich gar nicht ausüben. Moderne Bedingungswerke verzichten in der Regel auf die abstrakte Verweisung. In älteren Verträgen ist sie jedoch häufig noch enthalten. Ob die Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist und ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Bei der konkreten Verweisung stellt der Versicherer darauf ab, dass Sie tatsächlich bereits eine andere Tätigkeit ausüben. Auch hier gilt: Die Verweisung ist nur zulässig, wenn die neue Tätigkeit Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Maßgeblich sind insbesondere Einkommen, Qualifikationsniveau und soziale Wertschätzung der Tätigkeit. Eine erhebliche Einkommenseinbuße oder ein deutlicher Verlust an Verantwortung sprechen gegen die Zulässigkeit der Verweisung.
Gerade Verweisungsargumente werden von Versicherern häufig pauschal vorgetragen und halten einer rechtlichen Prüfung oft nicht stand. Lassen Sie ein solches Schreiben deshalb nicht unwidersprochen.
Mit der Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen. Der Versicherer ist berechtigt, in angemessenen Abständen zu überprüfen, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit weiterhin vorliegen. Dieses Verfahren wird als Nachprüfung bezeichnet.
Im Rahmen der Nachprüfung fordert der Versicherer erneut medizinische Unterlagen an, stellt Fragen zur aktuellen beruflichen Situation oder beauftragt ein weiteres Gutachten. Stellt er eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustands fest oder nimmt er eine zulässige Verweisung an, kann er die Leistungen einstellen.
Wichtig: Die Einstellung der Leistungen ist an strenge formale Anforderungen geknüpft. Der Versicherer muss eine ordnungsgemäße Änderungsmitteilung erteilen und nachvollziehbar darlegen, worin die Veränderung gegenüber dem Zeitpunkt der Anerkennung besteht. Fehlt eine solche Begründung oder ist sie unzureichend, bleibt die Leistungspflicht bestehen. Die Beweislast für die Verbesserung liegt beim Versicherer.
Wenn Ihre laufende Berufsunfähigkeitsrente eingestellt wurde, sollten Sie das Schreiben umgehend prüfen lassen. In vielen Fällen lässt sich die Zahlung wieder durchsetzen.
Häufig bietet die Versicherung im Laufe des Verfahrens einen Vergleich an, etwa eine einmalige Abfindungszahlung anstelle der laufenden Rente oder eine zeitlich befristete Anerkennung.
Ein solches Angebot sollte nicht vorschnell angenommen werden. Zu prüfen ist insbesondere, ob das Angebot im Verhältnis zur möglichen Laufzeit der Rente wirtschaftlich nachteilig ist, ob Sie damit auf künftige Ansprüche verzichten und ob stattdessen auf die vollständige Zahlung bestanden werden sollte. Auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen spielen eine Rolle.
Wir prüfen für Sie das Vergleichsangebot der Versicherung und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
Wurde eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung erweitert und wurden die Gesundheitsfragen dabei erneut beantwortet, ist zu überprüfen, ob im ursprünglichen Versicherungsvertrag eine sogenannte Nachversicherungsgarantie vereinbart war.
Ist dies der Fall, besteht beim Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen, etwa Scheidung, Geburt eines Kindes, berufliche Entwicklung oder Immobilienerwerb, ein Anspruch gegen den Versicherer auf Erweiterung des Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Hat der Versicherer oder der Versicherungsvermittler darauf nicht hingewiesen, liegt ein Beratungsfehler vor, der einen Schadensersatzanspruch begründen kann. In diesem Fall besteht ein Anspruch darauf, so gestellt zu werden, wie es bei ordnungsgemäßer Beratung der Fall gewesen wäre. Das ist in der Regel der Abschluss eines erweiterten Versicherungsvertrags ohne Gesundheitsprüfung. Damit entfällt zugleich die Grundlage für den Vorwurf einer Anzeigepflichtverletzung.
Die Rechte des Versicherers, sich wegen einer Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, erlöschen grundsätzlich nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.
Die Arglist hat der Versicherer nachzuweisen. Dies gelingt ihm nur in seltenen Fällen.
Daneben sind vertragliche Melde- und Mitwirkungsobliegenheiten zu beachten. Wer den Leistungsfall zu spät meldet oder Mitwirkungspflichten verletzt, riskiert Nachteile bei der Durchsetzung seiner Ansprüche. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Begleitung.
Je eher ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Leistungen zügig und vollständig zu sichern. Jede Verzögerung vergrößert finanzielle Engpässe und kann dazu führen, dass Ansprüche schwerer durchsetzbar werden.
Bei einer längeren Erkrankung greifen versicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen ineinander. Erhalten Sie in dieser Phase eine krankheitsbedingte Kündigung oder ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag, sollten Sie beides prüfen lassen, bevor Sie reagieren. Eine voreilige Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine unbedachte Formulierung in der Vereinbarung kann die Durchsetzung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente erschweren. Rechtsanwältin Julia Kleyman ist Fachanwältin für Versicherungsrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht und bewertet beide Seiten gemeinsam.
Grundsätzlich kann jede körperliche oder psychische Erkrankung zur Berufsunfähigkeit führen, wenn sie die Ausübung des bisherigen Berufs dauerhaft erheblich einschränkt. Welche Erkrankung vorliegt, ist jedoch nur ein Teil der Prüfung. Entscheidend bleibt stets, welche Auswirkungen sie auf Ihren individuellen Beruf hat.
Zu den häufigsten Ursachen gehören psychische Erkrankungen, Erkrankungen der Wirbelsäule und des Bewegungsapparats, Krebserkrankungen, neurologische Erkrankungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen und Burnout-Syndrome zählen seit Jahren zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit. Gerade hier verweigern Versicherer besonders oft die Leistung. Die Entscheidungen der Versicherer und die von ihnen eingeholten Sachverständigengutachten halten einer rechtlichen Überprüfung jedoch häufig nicht stand.
Entscheidend sind die funktionellen Einschränkungen: verminderte Konzentrationsfähigkeit, schnelle geistige Erschöpfung, Antriebslosigkeit, eingeschränkte Belastbarkeit, Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsstörungen, Schlafstörungen oder eine verminderte Entscheidungsfähigkeit. Weder ein Klinikaufenthalt noch die Einnahme bestimmter Medikamente sind zwingende Voraussetzung für einen Leistungsanspruch.
Eine Krebserkrankung kann zu einer Berufsunfähigkeit führen. Dabei ist nicht nur der Tumor selbst relevant, sondern auch die Folgen der Behandlung: ausgeprägte Fatigue, verminderte Belastbarkeit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Schmerzen, Bewegungseinschränkungen nach Operationen, Lymphödeme, neurologische Ausfallerscheinungen sowie dauerhafte Nebenwirkungen einer Chemo-, Immun- oder Strahlentherapie.
Ein Leistungsantrag muss nicht erst nach Abschluss aller Behandlungen gestellt werden. Und auch nach einer erfolgreichen Therapie kann ein Anspruch fortbestehen, wenn langfristige gesundheitliche Einschränkungen zurückbleiben.
Multiple Sklerose verläuft bei jedem Menschen anders. Manche Betroffene erleben nur gelegentliche Schübe, andere leiden früh unter dauerhaften neurologischen Ausfällen. Häufig ist es nicht ein einzelnes Symptom, sondern das Zusammenspiel von Fatigue, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Sehstörungen, Gleichgewichts- und Koordinationsproblemen, Muskelschwäche und Schmerzen.
Ein verbreiteter Irrtum: Leistungen kämen erst in Betracht, wenn dauerhaft ein Rollstuhl erforderlich ist. Das entspricht nicht den Versicherungsbedingungen. Entscheidend ist nicht der Schweregrad der Erkrankung, sondern die tatsächliche Einschränkung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit.
Zu folgenden Erkrankungen entstehen fortlaufend eigene Detailseiten:
Unabhängig von der Diagnose gilt immer derselbe Maßstab: Nicht die Erkrankung entscheidet, sondern ihre konkreten Auswirkungen auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf.
Im Versicherungsrecht bieten wir Ihnen grundsätzlich eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sie erfahren also zunächst ohne Kostenrisiko, ob ein Vorgehen sinnvoll ist.
Viele Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten bei Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage und die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung legen wir Wert auf volle Kostentransparenz. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert, der sich bei einer Berufsunfähigkeitsrente aus der Höhe der geltend gemachten Rentenzahlungen ergibt. Sie erfahren vorab, womit Sie rechnen müssen und ob sich das Vorgehen wirtschaftlich für Sie lohnt.
In der Regel liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Unfall oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Maßgeblich sind jedoch immer die Bedingungen Ihres konkreten Vertrags, da die Definitionen von Versicherer zu Versicherer abweichen.
Ja, das ist möglich. Berufsunfähigkeit setzt nicht voraus, dass Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können. Entscheidend ist, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch in seinem prägenden Kern und in dem bisherigen Umfang ausüben können. Auch wer die Arbeitszeit reduziert oder nur noch einzelne Aufgaben übernimmt, kann die Voraussetzungen erfüllen.
Nein. Die Diagnose allein begründet keinen Anspruch. Entscheidend sind die funktionellen Einschränkungen und deren konkrete Auswirkungen auf die Anforderungen Ihres zuletzt ausgeübten Berufs. Aussagekräftig sind deshalb Berichte, die nicht nur Diagnosen nennen, sondern die Einschränkungen nachvollziehbar beschreiben.
Ja. Depressionen, Angststörungen und Burnout-Syndrome gehören zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit. In der Praxis prüfen Versicherer psychische Erkrankungen jedoch besonders streng und veranlassen regelmäßig eine Begutachtung. Ein Klinikaufenthalt oder die Einnahme bestimmter Medikamente sind keine zwingende Voraussetzung.
Lassen Sie die Ablehnung rechtlich prüfen, statt sie hinzunehmen. Die Begründungen der Versicherer halten einer Überprüfung in vielen Fällen nicht stand, insbesondere bei lückenhaften Gutachten, pauschalen Verweisungsargumenten oder dem Vorwurf einer Anzeigepflichtverletzung. Wir prüfen Ihren Fall im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung.
Nur unter engen Voraussetzungen. Bei der konkreten Verweisung muss die tatsächlich ausgeübte neue Tätigkeit Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen, insbesondere hinsichtlich Einkommen, Qualifikation und sozialer Wertschätzung. Die abstrakte Verweisung ist in modernen Bedingungswerken meist ausgeschlossen, in älteren Verträgen aber häufig noch enthalten.
Ja, im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens. Der Versicherer muss dafür jedoch eine ordnungsgemäße Änderungsmitteilung erteilen und nachvollziehbar darlegen, worin die Verbesserung gegenüber dem Zeitpunkt der Anerkennung liegt. Die Beweislast trägt der Versicherer. Fehlt eine ausreichende Begründung, bleibt die Leistungspflicht bestehen.
Sobald alle maßgeblichen Unterlagen vorliegen, muss der Versicherer in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen mit einer ersten Antwort reagieren und anschließend in einem angemessenen Zeitfenster entscheiden. Eine reine Verzögerungstaktik ist in der Regel rechtswidrig und kann anwaltlich beanstandet werden.
Nicht jede unvollständige Angabe berechtigt den Versicherer zum Rücktritt. Entscheidend ist die Beratungssituation beim Vertragsabschluss. Der Versicherer muss nachweisen, dass die Gesundheitsfragen in Textform vorgelegt und sachgerecht besprochen wurden. Angaben gegenüber dem Versicherungsvermittler gelten zudem als gegenüber dem Versicherer gemacht. Nach fünf Jahren erlöschen die Rechte des Versicherers grundsätzlich, bei nachgewiesener Arglist nach zehn Jahren.
Im Versicherungsrecht bieten wir grundsätzlich eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Die weitere Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert, der sich aus der Höhe der geltend gemachten Rentenzahlungen ergibt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten in vielen Fällen. Die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.
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