Viele Mandantinnen und Mandanten wenden sich mit ähnlichen Fragen an mich:
- Kann ich trotz Multipler Sklerose weiterhin arbeiten?
- Muss ich erst dauerhaft arbeitsunfähig sein?
- Spielen einzelne Krankheitsschübe bereits eine Rolle?
- Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Welche Nachweise erwartet die Versicherung?
Die Diagnose Multiple Sklerose allein begründet noch keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Maßgeblich ist vielmehr, welche konkreten Folgen die Erkrankung für Ihren Berufsalltag hat.
Jede Multiple Sklerose verläuft anders
Multiple Sklerose gehört zu den chronisch-entzündlichen Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Charakteristisch ist, dass der Krankheitsverlauf von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich sein kann.
Manche Betroffene erleben nur gelegentliche Schübe und können ihrem Beruf über viele Jahre ohne größere Einschränkungen nachgehen. Andere leiden bereits früh unter dauerhaften neurologischen Ausfällen oder einer erheblich verminderten körperlichen und geistigen Belastbarkeit.
Gerade deshalb lässt sich die Frage einer Berufsunfähigkeit nicht anhand der Diagnose beantworten. Entscheidend ist ausschließlich, wie sich die Erkrankung auf Ihre konkrete berufliche Tätigkeit auswirkt.
Häufig sind es nicht einzelne Symptome, sondern deren Zusammenspiel
Viele Menschen denken bei Multipler Sklerose zunächst an Lähmungserscheinungen oder einen Rollstuhl. Tatsächlich zeigt sich die Erkrankung häufig wesentlich vielschichtiger.
Typische Beschwerden sind beispielsweise:
- ausgeprägte Fatigue,
- Konzentrations- und Gedächtnisstörungen,
- Sehstörungen,
- Gleichgewichtsprobleme,
- Koordinationsstörungen,
- Muskelschwäche,
- Spastiken,
- Sensibilitätsstörungen,
- Schmerzen,
- schnelle körperliche und geistige Erschöpfung.
Oft führt nicht ein einzelnes Symptom zur Berufsunfähigkeit. Vielmehr ist es die Kombination verschiedener Beschwerden, die dazu führt, dass die Anforderungen des Berufs dauerhaft nicht mehr erfüllt werden können.
Warum derselbe Krankheitsverlauf unterschiedliche Folgen haben kann
Ob eine Multiple Sklerose zu einer Berufsunfähigkeit führt, hängt wesentlich von Ihrem Beruf ab.
Eine Architektin muss häufig Baustellen begehen, Pläne prüfen, Termine koordinieren und komplexe Projekte steuern. Bereits Konzentrationsstörungen oder Fatigue können diese Tätigkeit erheblich erschweren.
Ein Polizeibeamter muss körperlich belastbar sein und jederzeit schnell reagieren können. Gleichgewichts- oder Koordinationsstörungen können deshalb erhebliche Auswirkungen auf die Dienstfähigkeit haben.
Für einen Softwareentwickler können hingegen kognitive Einschränkungen, Konzentrationsprobleme oder eine schnelle geistige Erschöpfung im Vordergrund stehen. Mehrstündige Programmierarbeiten oder komplexe Problemlösungen sind dann oft nur noch eingeschränkt möglich.
Eine selbstständige Steuerberaterin oder Buchhalterin ist darauf angewiesen, über viele Stunden konzentriert zu arbeiten und Fehler zu vermeiden. Bereits vergleichsweise leichte Gedächtnis- oder Konzentrationsstörungen können hier erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Diese Beispiele zeigen, dass nicht die Erkrankung selbst, sondern die Anforderungen des zuletzt ausgeübten Berufs den Maßstab der Prüfung bilden.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig?
Gerade bei neurologischen Erkrankungen kommt einer sorgfältigen medizinischen Dokumentation große Bedeutung zu.
Hilfreich sind insbesondere:
- neurologische Facharztberichte,
- MRT-Befunde,
- Krankenhausberichte,
- Rehabilitationsberichte,
- Dokumentationen über Krankheitsschübe,
- Berichte über medikamentöse Therapien,
- neuropsychologische Untersuchungen,
- Berichte weiterer behandelnder Ärzte oder Therapeuten.
Darüber hinaus sollte nachvollziehbar dargestellt werden, welche Auswirkungen die Beschwerden konkret auf den Berufsalltag haben.
Muss die Erkrankung bereits weit fortgeschritten sein?
Nein.
Viele Versicherte glauben, Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kämen erst dann in Betracht, wenn sie dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder schwere neurologische Ausfälle bestehen.
Das entspricht nicht den Versicherungsbedingungen.
Bereits Fatigue, Konzentrationsstörungen oder eine deutlich verminderte Belastbarkeit können dazu führen, dass die Anforderungen des bisherigen Berufs nicht mehr erfüllt werden. Entscheidend ist nicht der Schweregrad der Erkrankung, sondern die tatsächliche Einschränkung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit.
Wie prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Versicherung wird regelmäßig untersuchen,
- welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen,
- wie sich die Erkrankung entwickelt hat,
- welche Behandlungen durchgeführt wurden,
- wie Ihr Berufsalltag unmittelbar vor Eintritt der Beschwerden aussah,
- welche Tätigkeiten heute noch möglich sind und
- welche Aufgaben dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden können.
Gerade bei Multipler Sklerose werden häufig neurologische Gutachten eingeholt oder ergänzende Befundberichte angefordert.
Typische Fehler im Leistungsantrag
Aus meiner anwaltlichen Praxis weiß ich, dass viele Betroffene ihre Erkrankung zunächst unterschätzen oder sich auf einzelne Diagnosen beschränken.
Besonders häufig fällt auf, dass
- Fatigue als bloße Müdigkeit beschrieben wird,
- Konzentrationsprobleme nicht ausreichend dokumentiert werden,
- gute Tage den Gesundheitszustand prägen, obwohl schlechte Tage überwiegen,
- die tatsächlichen Anforderungen des Berufs zu knapp geschildert werden oder
- neurologische Einschränkungen im Alltag nicht nachvollziehbar beschrieben werden.
Gerade bei Multipler Sklerose ist eine umfassende Darstellung des Berufsalltags und der konkreten Einschränkungen von besonderer Bedeutung.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich im Rollstuhl sitzen, um berufsunfähig zu sein?
Nein. Auch Fatigue, Konzentrationsstörungen oder Gleichgewichtsstörungen können bereits dazu führen, dass Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können.
Führen Krankheitsschübe automatisch zur Berufsunfähigkeit?
Nein. Einzelne Schübe reichen regelmäßig nicht aus. Entscheidend ist, ob die gesundheitlichen Einschränkungen voraussichtlich dauerhaft bestehen und Ihre berufliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
Kann ich trotz Multipler Sklerose noch teilweise arbeiten?
Ja. Auch wer seine Arbeitszeit reduziert oder nur noch einzelne Aufgaben übernehmen kann, kann die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit erfüllen.
Fazit
Multiple Sklerose verläuft bei jedem Menschen unterschiedlich. Deshalb lässt sich auch die Frage einer Berufsunfähigkeit nicht pauschal beantworten. Maßgeblich ist allein, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund der gesundheitlichen Folgen der Erkrankung noch in dem bisherigen Umfang ausüben können.
Gerade bei Multipler Sklerose kommt es darauf an, die neurologischen Beschwerden und deren Auswirkungen auf den beruflichen Alltag nachvollziehbar darzustellen. Eine sorgfältige Vorbereitung des Leistungsantrags und aussagekräftige medizinische Unterlagen bilden hierfür die Grundlage.
Als Fachanwältin für Versicherungsrecht vertrete ich bundesweit Versicherte ausschließlich auf Versicherungsnehmerseite. Gemeinsam mit meinem Team bei SALEO Rechtsanwälte unterstütze ich Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung – von der Vorbereitung des Leistungsantrags bis zur gerichtlichen Durchsetzung, wenn die Versicherung Leistungen ablehnt.
Wenn Sie aufgrund einer Multiplen Sklerose befürchten, berufsunfähig zu sein oder Ihr Leistungsantrag bereits abgelehnt wurde, rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich melde mich schnellstmöglich persönlich bei Ihnen und bespreche mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall.