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Berufsunfähigkeit wegen Krebs – Wann besteht Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente?

Kann eine Krebserkrankung zu einer Berufsunfähigkeit führen?

Eine Krebsdiagnose verändert das Leben von einem Tag auf den anderen. Neben der medizinischen Behandlung stellen sich für viele Betroffene existenzielle Fragen: Kann ich meinen Beruf weiterhin ausüben? Wie lange falle ich aus? Und habe ich Anspruch auf Leistungen aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?

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Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja. Eine Krebserkrankung kann zu einer Berufsunfähigkeit führen. Allerdings begründet die Diagnose allein noch keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Entscheidend ist, welche Auswirkungen die Erkrankung und ihre Behandlung auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf haben.

Nicht die Diagnose entscheidet, sondern Ihre beruflichen Einschränkungen

Nicht jede Krebserkrankung verläuft gleich. Art, Stadium und Behandlung unterscheiden sich ebenso wie die Auswirkungen auf den beruflichen Alltag.

Während einige Betroffene nach einer erfolgreichen Therapie wieder vollständig in ihren Beruf zurückkehren können, bestehen bei anderen langfristige körperliche oder psychische Einschränkungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft deshalb nicht die Diagnose isoliert, sondern Ihre individuelle Leistungsfähigkeit.

Maßgeblich ist die Frage, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund der Erkrankung oder ihrer Folgen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in dem bisherigen Umfang ausüben können.

Welche Folgen einer Krebserkrankung können zur Berufsunfähigkeit führen?

Nicht nur der Tumor selbst, sondern auch die Folgen der Behandlung können die Berufsausübung erheblich beeinträchtigen.

Häufige Einschränkungen sind beispielsweise:

  • ausgeprägte körperliche Erschöpfung (Fatigue),
  • verminderte Belastbarkeit,
  • Konzentrations- und Gedächtnisstörungen („Chemo Brain“),
  • Schmerzen,
  • Bewegungseinschränkungen nach Operationen,
  • Lymphödeme,
  • neurologische Ausfallerscheinungen,
  • psychische Belastungen, Depressionen oder Angststörungen,
  • dauerhafte Nebenwirkungen einer Chemo-, Immun- oder Strahlentherapie
  • u. s. w.

Welche dieser Einschränkungen für die Beurteilung relevant sind, hängt von den Anforderungen Ihres Berufs ab.

Entscheidend ist Ihr Beruf

Die Auswirkungen einer Krebserkrankung unterscheiden sich je nach beruflicher Tätigkeit erheblich.

Ein Dachdecker, der dauerhaft keine schweren Lasten mehr heben darf, ist anders betroffen als eine Bankberaterin, deren Tätigkeit vor allem hohe Konzentration und Kundenkontakt erfordert. Ein Chirurg kann aufgrund eingeschränkter Feinmotorik oder schneller Ermüdbarkeit möglicherweise keine Operationen mehr durchführen. Ein Lehrer kann durch Fatigue und Konzentrationsstörungen Schwierigkeiten haben, Unterricht vorzubereiten oder Klassen zu führen.

Eine selbstständige Buchhalterin kann aufgrund ausgeprägter Erschöpfung, Konzentrationsstörungen oder verminderter Belastbarkeit nicht mehr in der Lage sein, neue Mandanten zu akquirieren oder die Buchhaltung ihrer bestehenden Mandanten fehlerfrei und fristgerecht zu bearbeiten. Gerade bei Tätigkeiten, die ein hohes Maß an Genauigkeit und geistiger Leistungsfähigkeit erfordern, können bereits vergleichsweise geringe kognitive Einschränkungen erhebliche Auswirkungen auf die Berufsausübung haben.

Ein Geschäftsführer muss täglich zahlreiche Entscheidungen treffen, Verhandlungen führen, Mitarbeiter koordinieren und flexibel auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren. Führen Fatigue, Konzentrationsstörungen oder eine verminderte psychische Belastbarkeit dazu, dass diese Führungsaufgaben nicht mehr zuverlässig wahrgenommen werden können, kann auch hier eine Berufsunfähigkeit vorliegen.

Deshalb beurteilt die Berufsunfähigkeitsversicherung immer den konkreten Beruf, den Sie unmittelbar vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich ausgeübt haben.

Welche Unterlagen benötigt die Versicherung?

Für die Leistungsprüfung sind aussagekräftige medizinische Unterlagen erforderlich.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Berichte der behandelnden Onkologen,
  • Operationsberichte,
  • Krankenhausberichte,
  • pathologische Befunde,
  • Berichte über Chemo-, Immun- oder Strahlentherapien,
  • Rehabilitationsberichte,
  • Nachsorgeberichte,
  • Berichte weiterer behandelnder Fachärzte.

Von besonderer Bedeutung sind Unterlagen, aus denen sich die funktionellen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf Ihre berufliche Tätigkeit ergeben.

Muss die Krebsbehandlung abgeschlossen sein?

Nein.

Ein Leistungsantrag muss nicht zwingend erst nach Abschluss aller Behandlungen gestellt werden.

Wenn bereits während der laufenden Therapie absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf voraussichtlich über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft nicht mehr ausüben können, kann ein Leistungsantrag bereits in dieser Phase in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt jedoch stets von den Versicherungsbedingungen und den Umständen des Einzelfalls ab.

Wie prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Versicherung prüft unter anderem,

  • welche Diagnose vorliegt,
  • welche Behandlungen durchgeführt wurden,
  • welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen,
  • wie Ihr Berufsalltag vor Eintritt der Erkrankung aussah,
  • welche Tätigkeiten Sie heute noch ausführen können,
  • und ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sind.

Je nach Sachverhalt fordert die Versicherung ergänzende Unterlagen an oder beauftragt medizinische Sachverständige.

Häufige Fehler im Leistungsantrag

Gerade nach einer Krebserkrankung kommt es häufig zu vermeidbaren Fehlern.

Viele Betroffene

  • konzentrieren sich ausschließlich auf die Diagnose,
  • beschreiben ihre berufliche Tätigkeit nur unvollständig,
  • unterschätzen die Auswirkungen von Fatigue oder Konzentrationsstörungen,
  • reichen medizinische Unterlagen unvollständig ein oder
  • hoffen auf eine schnelle Besserung und stellen den Leistungsantrag erst sehr spät.

Für die Leistungsprüfung ist jedoch entscheidend, wie sich die Erkrankung konkret auf Ihren Berufsalltag auswirkt.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Entscheidend sind die konkreten gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf Ihren Beruf.

Ja. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von Ihrer individuellen gesundheitlichen Situation und den Anforderungen Ihres Berufs ab.

Ja. Auch dauerhafte Folgen der Krebsbehandlung können eine Berufsunfähigkeit begründen.

Ja. Wenn langfristige gesundheitliche Einschränkungen bestehen, kann auch nach Abschluss der Behandlung ein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen.

Fazit

Eine Krebserkrankung kann zu einer Berufsunfähigkeit führen. Maßgeblich ist jedoch nicht allein die Diagnose, sondern die Frage, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund der Erkrankung oder ihrer Folgen dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Für eine erfolgreiche Leistungsprüfung kommt es regelmäßig auf eine sorgfältige Darstellung Ihrer beruflichen Tätigkeit sowie eine aussagekräftige medizinische Dokumentation an.

Als Fachanwältin für Versicherungsrecht vertrete ich bundesweit Versicherte ausschließlich auf Versicherungsnehmerseite. Gemeinsam mit meinem Team bei SALEO Rechtsanwälte unterstütze ich Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung – von der Vorbereitung des Leistungsantrags bis zur gerichtlichen Durchsetzung, wenn die Versicherung Leistungen ablehnt.

Berufsunfähigkeit wegen Krebs – Wann besteht Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente? - Saleo Recht Berufsunfähigkeit wegen Krebs – Wann besteht Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente? - Saleo Recht Doctor in white coat with stethoscope and pink ribbon visits a patient in a bright clinic, holding her hands in support.
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Wenn Sie aufgrund einer Krebserkrankung befürchten, berufsunfähig zu sein oder Ihr Leistungsantrag bereits abgelehnt wurde, rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich melde mich schnellstmöglich persönlich bei Ihnen und bespreche mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall.

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