Ob eine einzelne Erkrankung allein ausreicht, um eine Berufsunfähigkeit zu begründen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort lautet häufig: Nein.
Erreicht eine einzelne Erkrankung für sich genommen noch nicht das Ausmaß einer Berufsunfähigkeit, kann das Zusammenwirken mehrerer körperlicher und psychischer Erkrankungen dennoch dazu führen, dass der zuletzt ausgeübte Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht die Diagnosen als solche entscheidend. Maßgeblich ist vielmehr, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestehen und wie sich diese auf die Anforderungen Ihres zuletzt ausgeübten Berufs auswirken. Chronische Schmerzen, Konzentrationsstörungen, Fatigue, Schlafstörungen, neurologische Ausfälle oder psychische Belastungen können sich gegenseitig verstärken und in ihrer Gesamtheit die berufliche Leistungsfähigkeit erheblich einschränken.
Gerade deshalb ist es wichtig, sämtliche gesundheitlichen Einschränkungen vollständig zu erfassen, ihr Zusammenwirken medizinisch nachvollziehbar darzustellen und die konkreten Auswirkungen auf Ihren Berufsalltag zu dokumentieren. Erst die Gesamtbetrachtung aller Beschwerden ermöglicht eine zutreffende Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit erfüllt sind.
Nicht jede einzelne Erkrankung muss eine Berufsunfähigkeit begründen
Viele Versicherte leiden nicht nur unter einer Erkrankung.
Ein Bandscheibenvorfall kann beispielsweise zu chronischen Rückenschmerzen, Gefühlsstörungen oder einer verminderten Belastbarkeit führen. Gleichzeitig entwickeln viele Betroffene aufgrund der dauerhaften Schmerzen Schlafstörungen, Erschöpfung, Depressionen oder Angststörungen.
Ebenso leiden Menschen mit Multipler Sklerose häufig zusätzlich unter Fatigue, Konzentrationsstörungen oder Depressionen. Nach einer Krebserkrankung bestehen nicht selten anhaltende Erschöpfungszustände (Fatigue), Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen oder psychische Belastungen. Auch Long Covid geht häufig mit einer Kombination aus körperlichen und kognitiven Einschränkungen einher.
Für sich betrachtet reicht möglicherweise keine dieser Beschwerden aus, um eine Berufsunfähigkeit zu begründen. In ihrer Gesamtheit können sie jedoch dazu führen, dass die Anforderungen des bisherigen Berufs dauerhaft nicht mehr erfüllt werden.
Entscheidend sind die Auswirkungen auf Ihren Beruf
Nicht jede Erkrankung wirkt sich auf jeden Beruf gleich aus.
Ein Notfallsanitäter mit chronischen Rückenschmerzen und Konzentrationsstörungen ist anderen Belastungen ausgesetzt als eine Bankberaterin mit Depressionen oder ein Softwareentwickler mit Fatigue nach einer Covid-19-Erkrankung.
Ein Geschäftsführer muss täglich komplexe Entscheidungen treffen und unter Zeitdruck Verantwortung übernehmen. Bereits eine Kombination aus Schlafstörungen, Erschöpfung und Konzentrationsproblemen kann dazu führen, dass diese Tätigkeit nicht mehr zuverlässig ausgeübt werden kann.
Eine selbstständige Steuerberaterin oder Buchhalterin ist auf dauerhaft hohe Konzentration, Genauigkeit und geistige Belastbarkeit angewiesen. Schon vergleichsweise leichte kognitive Einschränkungen können gravierende Auswirkungen auf die Berufsausübung haben.
Deshalb prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur die Diagnosen, sondern vor allem die Frage, wie sich sämtliche gesundheitlichen Einschränkungen auf Ihre konkrete berufliche Tätigkeit auswirken.
Das Zusammenwirken mehrerer Erkrankungen wird häufig unterschätzt
In der Praxis erleben wir immer wieder, dass Versicherer einzelne Diagnosen isoliert betrachten.
So werden beispielsweise die Folgen eines Bandscheibenvorfalls ausschließlich orthopädisch bewertet, während gleichzeitig bestehende Depressionen, Angststörungen oder Schlafstörungen nur am Rande berücksichtigt werden. Umgekehrt werden psychische Erkrankungen häufig beurteilt, ohne chronische Schmerzen oder neurologische Einschränkungen angemessen in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen.
Eine solche isolierte Betrachtung wird der tatsächlichen gesundheitlichen Situation vieler Versicherter häufig nicht gerecht.
Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist entscheidend, welche Auswirkungen alle Erkrankungen und Beschwerden in ihrer Gesamtheit auf Ihre berufliche Leistungsfähigkeit haben.
Typische Kombinationen gesundheitlicher Einschränkungen
In unserer anwaltlichen Praxis begleiten wir regelmäßig Versicherte, bei denen mehrere Erkrankungen gleichzeitig bestehen und sich gegenseitig verstärken.
Ein typisches Beispiel ist die Kombination aus Bandscheibenvorfall, Kompression von Nervenwurzel und Nervenplexus, Anpassungsstörung und Depression. Diese Erkrankungen führen häufig nicht nur zu chronischen Schmerzen, sondern auch zu einer Kraftminderung, Koordinationsstörungen und neurologischen Ausfallerscheinungen. Längeres Sitzen, Stehen, Gehen oder körperlich belastende Tätigkeiten sind dadurch nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.
Bei einem Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten kann dies bedeuten, dass das Heben und Tragen von Patienten, das Arbeiten in Zwangshaltungen oder das schnelle Handeln in Notfallsituationen nicht mehr sicher möglich ist.
Hinzu kommen häufig Schlafstörungen, die durch die anhaltenden Schmerzen verursacht werden. Die fehlende Regeneration führt wiederum zu einer ausgeprägten Müdigkeit und Erschöpfung am Tag, vermindert die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit und erhöht die psychische Belastung. Gleichzeitig können Zukunftsängste und die Sorge, den bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben zu können, depressive Beschwerden zusätzlich verstärken.
Nicht jede dieser Erkrankungen oder Beschwerden würde für sich allein zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit begründen. In ihrer Gesamtheit können sie jedoch dazu führen, dass die Anforderungen des zuletzt ausgeübten Berufs dauerhaft nicht mehr erfüllt werden können. Gerade dieses Zusammenwirken mehrerer gesundheitlicher Einschränkungen wird im Leistungsverfahren häufig unterschätzt und sollte deshalb umfassend medizinisch und rechtlich aufgearbeitet werden.
Diese Aufzählung zeigt, dass Berufsunfähigkeit häufig nicht auf eine einzelne Diagnose zurückzuführen ist, sondern auf das Zusammenwirken mehrerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen.
Eine sorgfältige Aufarbeitung kann entscheidend sein
Gerade bei mehreren Erkrankungen kommt es darauf an, sämtliche Diagnosen, Beschwerden und funktionellen Einschränkungen vollständig zu dokumentieren und deren Auswirkungen auf den Berufsalltag nachvollziehbar darzustellen.
Aus meiner anwaltlichen Praxis weiß ich, dass genau an dieser Stelle häufig die Weichen für den weiteren Verlauf des Leistungsverfahrens gestellt werden. Werden die Wechselwirkungen zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen nicht ausreichend berücksichtigt, besteht die Gefahr, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung den tatsächlichen Umfang der Einschränkungen unterschätzt.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente
Als Fachanwältin für Versicherungsrecht vertrete ich bundesweit ausschließlich Versicherungsnehmer gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Gemeinsam mit meinem Team prüfen wir Ihre medizinischen Unterlagen, analysieren das Zusammenwirken Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und arbeiten die Auswirkungen auf Ihren konkreten Berufsalltag heraus. Dies gilt sowohl bei der Vorbereitung eines Leistungsantrags als auch dann, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Antrag bereits abgelehnt hat.
Das erste telefonische Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Gemeinsam besprechen wir Ihre gesundheitliche Situation und prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Ihre Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich durchzusetzen.
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