Vielleicht wurde bei Ihnen ein Burnout, eine Erschöpfung, eine Anpassungsstörung oder eine Depression diagnostiziert. Viele Betroffene stellen sich dann dieselbe Frage:
„Ich habe einfach weitergemacht.“
Viele Menschen mit Burnout erzählen im Nachhinein dieselbe Geschichte.
Sie haben Überstunden gemacht, Verantwortung übernommen, Ausfälle von Kollegen kompensiert und über Monate oder sogar Jahre ihre eigenen Warnsignale ignoriert. Schlafstörungen wurden zur Normalität. Die Erholung am Wochenende blieb aus. Die Freude an der Arbeit verschwand. Irgendwann kostete selbst der Arbeitsweg unendlich viel Kraft.
Die meisten Betroffenen fallen nicht von heute auf morgen aus. Burnout entwickelt sich häufig schleichend. Gerade deshalb wird die Erkrankung von den Betroffenen selbst lange unterschätzt.
Erst wenn Konzentration, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit deutlich nachlassen, stellt sich die Frage:
Kann ich meinen Beruf überhaupt noch ausüben?
Burnout bedeutet nicht automatisch Berufsunfähigkeit
Viele Versicherte befürchten, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung werde einen Leistungsantrag allein deshalb ablehnen, weil im Arztbrief das Wort „Burnout“ steht.
So einfach ist die rechtliche Beurteilung jedoch nicht.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es weder auf die Bezeichnung der Erkrankung noch auf einzelne Diagnosen an. Entscheidend ist, welche Auswirkungen die gesundheitlichen Beschwerden auf Ihren konkreten Berufsalltag haben.
Kann ein Geschäftsführer keine tragfähigen Entscheidungen mehr treffen? Kann eine Ärztin keine Patienten mehr sicher behandeln? Kann ein Softwareentwickler komplexe Projekte nicht mehr strukturieren? Kann eine Lehrerin eine Klasse nicht mehr führen?
Genau diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Leistungsprüfung.
Burnout verändert nicht nur die Leistungsfähigkeit
Burnout ist selten auf Erschöpfung allein beschränkt.
Viele Betroffene berichten, dass sich ihr gesamter Alltag verändert.
Sie schlafen schlecht, vergessen Termine, verlieren den Überblick über Aufgaben, ziehen sich sozial zurück oder reagieren bereits auf kleine Belastungen mit innerer Anspannung. Manche entwickeln Panikattacken oder depressive Symptome. Andere leiden zusätzlich unter Rücken- oder Nackenschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Herzrasen oder chronischer Erschöpfung.
Diese Veränderungen wirken sich häufig unmittelbar auf die berufliche Leistungsfähigkeit aus – insbesondere in Berufen mit hoher Verantwortung oder großem Zeitdruck.
Gerade Leistungsträger trifft Burnout besonders häufig
In meiner anwaltlichen Praxis erlebe ich immer wieder, dass Burnout Menschen trifft, die ihren Beruf über viele Jahre mit großem Engagement ausgeübt haben.
Geschäftsführer, Führungskräfte, Ärzte, Notfallsanitäter, Lehrer, Pflegekräfte, Unternehmer oder IT-Spezialisten gehören häufig zu den Berufsgruppen, die dauerhaft unter hoher Verantwortung stehen.
Viele versuchen zunächst, ihre nachlassende Leistungsfähigkeit zu kompensieren. Sie arbeiten länger, verzichten auf Pausen oder investieren ihre gesamte verbleibende Energie in den Beruf.
Irgendwann reicht selbst das nicht mehr.
Warum gerade Burnout-Fälle häufig besonders schwierig sind
Burnout verläuft selten geradlinig.
Es gibt bessere und schlechtere Tage. Manche Tätigkeiten gelingen noch, andere sind kaum noch zu bewältigen. Hinzu kommt, dass häufig mehrere Erkrankungen gleichzeitig bestehen – etwa Depressionen, Angststörungen, Schlafstörungen oder chronische Schmerzen.
Genau diese Gesamtsituation muss nachvollziehbar dargestellt werden.
Wer lediglich den Begriff „Burnout“ nennt, beschreibt seine tatsächliche gesundheitliche Situation oft nicht vollständig.
Die eigentliche Herausforderung beginnt häufig erst nach dem Leistungsantrag
Viele Versicherte sind überrascht, wie umfangreich die Prüfung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ausfällt.
Es werden Arztberichte angefordert, berufliche Tätigkeiten hinterfragt und die Entwicklung der Erkrankung über Monate oder Jahre nachvollzogen.
Gerade bei psychischen Erkrankungen entscheidet häufig nicht ein einzelner Arztbrief über den Ausgang des Verfahrens, sondern das Gesamtbild aus medizinischen Unterlagen, dem tatsächlichen Berufsalltag und der Entwicklung der Beschwerden.
Eine sorgfältige Vorbereitung kann deshalb maßgeblich dazu beitragen, unnötige Rückfragen und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Burnout und psychische Erkrankungen entwickeln sich häufig schleichend
Bei vielen körperlichen Erkrankungen lässt sich der Beginn der Berufsunfähigkeit häufig einem bestimmten Ereignis zuordnen – etwa einem Unfall, einer Operation oder einem Herzinfarkt.
Bei Burnout, Depressionen, Angststörungen oder anderen psychischen Erkrankungen ist dies häufig anders.
Der Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt oftmals schleichend über Monate oder sogar Jahre. Viele Betroffene funktionieren zunächst weiter, obwohl sie bereits erhebliche gesundheitliche Einschränkungen verspüren. Sie arbeiten länger, verzichten auf Pausen, nehmen Arbeit mit nach Hause oder investieren ihre gesamte verbleibende Energie in den Beruf. Nach außen fällt dieser schrittweise Leistungsabfall häufig zunächst nicht auf.
Gerade Menschen mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein versuchen häufig, ihre nachlassende Leistungsfähigkeit möglichst lange zu kompensieren. Sie möchten Kollegen, Kunden oder Mitarbeiter nicht im Stich lassen und überschreiten dabei dauerhaft ihre eigenen gesundheitlichen Grenzen.
Besondere Herausforderungen für Selbstständige und Geschäftsführer
Für Selbstständige, Freiberufler und Geschäftsführer stellt sich die Situation häufig noch schwieriger dar.
Während Arbeitnehmer bei zunehmenden Beschwerden häufig arbeitsunfähig geschrieben werden, arbeiten Selbstständige vielfach trotz erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen weiter. Wirtschaftliche Verantwortung, laufende Kosten, Mitarbeitergehälter oder die Sorge um den Fortbestand des Unternehmens führen häufig dazu, dass die eigene Gesundheit über einen langen Zeitraum zurückgestellt wird.
Nicht selten werden Termine reduziert, Aufgaben an Mitarbeiter delegiert oder besonders belastende Tätigkeiten vermieden. Manche Unternehmer arbeiten nur noch wenige Stunden täglich, sind jedoch aufgrund ihrer Verantwortung weiterhin im Betrieb präsent. Nach außen entsteht dadurch der Eindruck, sie würden ihren Beruf noch ausüben, obwohl sich ihre Tätigkeit tatsächlich bereits grundlegend verändert hat.
Gerade diese schleichenden Veränderungen sind später häufig nur schwer nachweisbar.
Wie lässt sich der schrittweise Abbau der beruflichen Tätigkeit nachweisen?
Im Berufsunfähigkeitsverfahren genügt es regelmäßig nicht, lediglich vorzutragen, dass die Leistungsfähigkeit über einen längeren Zeitraum nachgelassen hat. Vielmehr muss nachvollziehbar dargestellt werden, wie sich der Berufsalltag verändert hat und welche Tätigkeiten nach und nach nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden konnten.
Zum Nachweis kommen – je nach Einzelfall – unterschiedliche Beweismittel in Betracht, beispielsweise:
- Aussagen von Mitarbeitern, Kollegen oder Vorgesetzten,
- Zeugenaussagen von Geschäftspartnern oder Kunden,
- Familienangehörige, die die gesundheitlichen Veränderungen miterlebt haben,
- betriebliche Unterlagen über Aufgabenverlagerungen oder Vertretungsregelungen,
- Termin- und Einsatzpläne,
- E-Mail-Korrespondenz oder Kalenderaufzeichnungen,
- Arbeitsunfähigkeitszeiten,
- ärztliche Dokumentationen und Behandlungsunterlagen,
- Rehabilitationsberichte sowie
- Unterlagen über die Reduzierung der Arbeitszeit oder die Übertragung von Aufgaben.
Bei Selbstständigen können zusätzlich betriebswirtschaftliche Auswertungen, Veränderungen der Umsätze, die Einstellung zusätzlichen Personals oder die Übernahme wesentlicher Aufgaben durch Mitarbeiter wichtige Anhaltspunkte dafür sein, dass die bisherige berufliche Tätigkeit bereits vor dem endgültigen Ausscheiden aus dem Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausgeübt werden konnte.
Eine frühzeitige Dokumentation kann entscheidend sein
Gerade bei psychischen Erkrankungen entscheidet häufig nicht ein einzelner Arztbericht über den Erfolg eines Leistungsantrags. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob nachvollziehbar dargestellt werden kann, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen Schritt für Schritt auf den beruflichen Alltag ausgewirkt haben.
Aus meiner anwaltlichen Praxis weiß ich, dass die sorgfältige Aufarbeitung eines schleichenden Leistungsabbaus häufig den entscheidenden Unterschied macht. Gerade bei psychischen Erkrankungen, Burnout oder chronischen Erkrankungen tritt die Berufsunfähigkeit selten von einem Tag auf den anderen ein. Vielmehr werden zunächst einzelne Aufgaben reduziert, Verantwortung abgegeben oder Arbeitszeiten verkürzt, bevor die berufliche Tätigkeit schließlich vollständig aufgegeben werden muss.
Besonders komplex sind diese Fallgestaltungen bei Selbstständigen, Freiberuflern und Geschäftsführern. Sie arbeiten häufig trotz erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen weiter, reduzieren ihre Tätigkeit schrittweise oder delegieren immer mehr Aufgaben an Mitarbeiter. Nicht selten werden Geschäftsbereiche geschlossen, Gesellschaften aufgegeben oder der Betrieb nach und nach verkleinert, weil die bisherige Arbeitsbelastung gesundheitlich nicht mehr bewältigt werden kann.
Genau diese Entwicklung führt in der Regulierungspraxis immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Berufsunfähigkeitsversicherern.
So vertreten wir derzeit einen Geschäftsführer, der mehrere Gesellschaften leitete. Aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen reduzierte er seine Tätigkeit über Jahre hinweg, stellte einzelne Geschäftsbereiche ein und gab seine unternehmerische Tätigkeit schließlich vollständig auf. Die Berufsunfähigkeitsversicherung argumentiert nun, die in den letzten Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten Umsätze und der reduzierte Tätigkeitsumfang entsprächen nicht mehr seiner ursprünglich ausgeübten beruflichen Tätigkeit.
Diese Argumentation überzeugt rechtlich regelmäßig nicht.
Gerade die schrittweise Reduzierung der beruflichen Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kann ein wesentliches Indiz dafür sein, dass die Berufsunfähigkeit bereits begonnen hat. Es wäre widersprüchlich, einem Versicherten entgegenzuhalten, dass er wegen seiner Erkrankung weniger gearbeitet hat, und ihm gerade deshalb den Versicherungsschutz zu versagen.
Für Selbstständige ist es deshalb besonders wichtig, die Entwicklung ihrer beruflichen Tätigkeit sorgfältig zu dokumentieren. Wer hat welche Aufgaben übernommen? Welche Tätigkeiten konnten nicht mehr selbst ausgeführt werden? Wann wurden Verantwortungsbereiche abgegeben, Arbeitszeiten reduziert? Gerade diese Fragen entscheiden häufig über den Erfolg eines Leistungsantrags.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, diese Entwicklung rechtzeitig zu dokumentieren und die erforderlichen Beweismittel zu sichern. Dadurch lassen sich spätere Beweisschwierigkeiten häufig vermeiden und die Erfolgsaussichten im Leistungsverfahren deutlich verbessern.
Wir begleiten Sie auf diesem Weg
Burnout gehört zu den anspruchsvollsten Leistungsfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die medizinischen Unterlagen, der berufliche Alltag und die tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen müssen schlüssig zusammengeführt werden.
Als Fachanwältin für Versicherungsrecht vertrete ich bundesweit ausschließlich Versicherungsnehmer gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherungen. Gemeinsam mit meinem Team analysieren wir Ihre individuelle Situation, bereiten Ihren Leistungsantrag sorgfältig vor oder überprüfen eine bereits erfolgte Leistungsablehnung.
Das erste telefonische Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen gemeinsam Ihre Situation und erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, Ihre Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich durchzusetzen.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir selbstverständlich auch die Deckungsanfrage sowie die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.