Betroffene wissen häufig selbst, dass ihre Ängste objektiv nicht angemessen erscheinen. Trotzdem gelingt es ihnen nicht, diese zu kontrollieren. Schon alltägliche Situationen können starke körperliche Beschwerden auslösen und dazu führen, dass die Ausübung des Berufs immer schwieriger oder schließlich unmöglich wird.
Gerade weil Angststörungen von außen oft nicht sichtbar sind, fühlen sich viele Versicherte unverstanden – auch im Leistungsverfahren gegenüber ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wann kann eine Angststörung zur Berufsunfähigkeit führen?
Nicht jede Angststörung führt automatisch zu einer Berufsunfähigkeit.
Entscheidend ist vielmehr, ob die Erkrankung dazu führt, dass Sie die Anforderungen Ihres zuletzt ausgeübten Berufs dauerhaft nicht mehr erfüllen können.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Büro, im Homeoffice, im Außendienst oder in einer Führungsposition tätig sind. Maßgeblich ist immer die konkrete berufliche Tätigkeit.
Ein Vertriebsmitarbeiter, der aufgrund einer sozialen Angststörung keine Kundengespräche mehr führen kann, ist anders betroffen als eine Notärztin, die unter Panikattacken leidet, oder ein Geschäftsführer, der Entscheidungen unter Zeitdruck treffen muss.
Angst zeigt sich häufig nicht nur als Panik
Viele Betroffene denken zunächst an Panikattacken. Tatsächlich können Angststörungen sehr unterschiedlich verlaufen.
Häufig bestehen unter anderem:
- anhaltende innere Unruhe,
- Panikattacken,
- starke Anspannung,
- Konzentrationsstörungen,
- Schlafstörungen,
- ausgeprägte Erschöpfung,
- Vermeidungsverhalten,
- Herzrasen oder Atemnot,
- Schwindel,
- Zittern,
- Magen-Darm-Beschwerden,
- Gedankenkreisen und
- die ständige Sorge, beruflichen Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden.
Gerade diese dauerhafte innere Anspannung führt häufig dazu, dass selbst einfache berufliche Aufgaben zunehmend Kraft kosten.
Die Erkrankung verändert oft schleichend den Berufsalltag
Nur selten endet eine berufliche Tätigkeit von heute auf morgen.
Viele Versicherte versuchen zunächst, ihre Ängste zu überspielen. Präsentationen werden vermieden, schwierige Gespräche an Kollegen abgegeben oder Dienstreisen abgesagt. Entscheidungen werden hinausgezögert, Fehler nehmen zu und die Arbeitsgeschwindigkeit sinkt.
Mit der Zeit entsteht ein Kreislauf: Die Angst vor Fehlern führt zu noch größerem Druck, der wiederum die Beschwerden verstärkt.
Bei Führungskräften, Selbstständigen und Unternehmern bleibt dieser schleichende Leistungsabbau häufig lange unbemerkt, weil sie ihre nachlassende Leistungsfähigkeit durch einen enormen persönlichen Einsatz kompensieren.
Angststörungen treten häufig nicht allein auf
In der anwaltlichen Praxis begegnen uns Angststörungen nur selten als isolierte Erkrankung.
Häufig bestehen gleichzeitig:
- Depressionen,
- Burnout,
- Anpassungsstörungen,
- Schlafstörungen,
- chronische Schmerzen,
- Fatigue,
- Migräne oder
- körperliche Beschwerden infolge der dauerhaften Anspannung.
Diese Erkrankungen beeinflussen sich gegenseitig. Schlafmangel verstärkt die Angst, die Angst erhöht die innere Anspannung und die anhaltende Belastung führt häufig zu einer weiteren Verschlechterung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit.
Gerade diese Wechselwirkungen sollten im Leistungsverfahren umfassend berücksichtigt werden.
Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung Angststörungen häufig kritisch prüft
Psychische Erkrankungen lassen sich regelmäßig nicht durch ein Röntgenbild, eine Blutuntersuchung oder andere objektive Laborwerte nachweisen. Umso wichtiger ist eine sorgfältige ärztliche Dokumentation des Krankheitsverlaufs. Die behandelnden Ärzte dokumentieren nicht nur die Diagnosen, sondern auch die geschilderten Beschwerden, den Verlauf der Erkrankung, die eingeleitete Therapie, den Behandlungserfolg sowie die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit.
Aus anwaltlicher Sicht ist daher eine frühzeitige und kontinuierliche medizinische Behandlung von großer Bedeutung. Wer aufgrund einer Angststörung oder einer anderen psychischen Erkrankung über einen längeren Zeitraum keine ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nimmt, steht im Leistungsverfahren häufig vor erheblichen Beweisschwierigkeiten. Fehlen aussagekräftige Behandlungsunterlagen, lässt sich später oft nur schwer nachvollziehen, wann die Erkrankung begonnen hat, wie sie sich entwickelt hat und welche konkreten gesundheitlichen Einschränkungen bestanden.
Gerade bei psychischen Erkrankungen fällt es vielen Betroffenen jedoch schwer, sich ihre Erkrankung einzugestehen oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Scham, Angst vor Stigmatisierung oder die Hoffnung, dass sich die Beschwerden von selbst bessern, führen häufig dazu, dass notwendige Behandlungen über Monate oder sogar Jahre hinausgezögert werden.
Umso wichtiger ist die Unterstützung durch Familie, Freunde und andere nahestehende Personen. Sie nehmen Veränderungen oft früher wahr als die Betroffenen selbst und können dazu beitragen, dass rechtzeitig ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen wird. Dies verbessert nicht nur die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung, sondern schafft zugleich eine nachvollziehbare medizinische Dokumentation, die im späteren Berufsunfähigkeitsverfahren von erheblicher Bedeutung sein kann.
Neben den ärztlichen Unterlagen bleibt auch die konkrete Beschreibung des Berufsalltags ein zentraler Baustein des Leistungsantrags. Erst das Zusammenspiel aus medizinischer Dokumentation und einer nachvollziehbaren Darstellung der beruflichen Einschränkungen ermöglicht eine fundierte Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit erfüllt sind.
Welche Unterlagen können den Leistungsantrag unterstützen?
Je nach Einzelfall können insbesondere folgende Unterlagen von Bedeutung sein:
- Berichte von Fachärzten für Psychiatrie oder Psychotherapie,
- psychotherapeutische Behandlungsberichte,
- Krankenhaus- und Rehabilitationsberichte,
- Medikamentenpläne,
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen,
- Berichte des Hausarztes,
- Dokumentationen über gescheiterte Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie
- eine detaillierte Beschreibung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit.
Je vollständiger die gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen dokumentiert sind, desto besser lässt sich beurteilen, ob die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit erfüllt sind.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Angststörungen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen im Berufsunfähigkeitsrecht. Gleichzeitig zählen sie zu den Leistungsfällen, in denen eine sorgfältige medizinische und rechtliche Aufarbeitung besonders wichtig ist.
Als Fachanwältin für Versicherungsrecht vertrete ich bundesweit ausschließlich Versicherungsnehmer gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherungen. Gemeinsam mit meinem Team prüfen wir Ihren Fall, bereiten den Leistungsantrag sorgfältig vor oder unterstützen Sie, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung bereits abgelehnt hat.
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