Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Schutz, wenn Arbeiten dauerhaft nicht mehr möglich ist

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie stellt damit einen wichtigen Baustein der privaten Absicherung dar, bietet jedoch einen deutlich geringeren Schutz als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gerade weil viele Versicherte die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit nicht kennen, kommt es im Leistungsfall häufig zu Missverständnissen und Streitigkeiten mit dem Versicherer.

Inhalt

Was ist eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung verpflichtet den Versicherer zur Zahlung einer vereinbarten monatlichen Rente, wenn die versicherte Person krankheitsbedingt oder infolge eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, überhaupt einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Entscheidend ist nicht, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können.
Maßgeblich ist vielmehr, ob Sie überhaupt noch irgendeiner Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können.
Die Anforderungen an den Leistungsanspruch sind deshalb regelmäßig deutlich höher als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Viele Versicherte setzen beide Begriffe gleich. Rechtlich handelt es sich jedoch um völlig unterschiedliche Versicherungen.

BerufsunfähigkeitsversicherungErwerbsunfähigkeitsversicherung
Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf.Maßgeblich ist die Fähigkeit, überhaupt noch zu arbeiten.
Bereits eine Einschränkung von mindestens 50 % im bisherigen Beruf kann ausreichen.Der Versicherte darf regelmäßig praktisch keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können.
Individuelle berufliche Tätigkeit wird geprüft.Der gesamte Arbeitsmarkt ist entscheidend.
Umfassender Versicherungsschutz.Deutlich engerer Versicherungsschutz.

Aus diesem Grund ist die Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig die deutlich hochwertigere Absicherung.

Wann liegt Erwerbsunfähigkeit vor?

Die genaue Definition ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Viele Versicherer verlangen, dass der Versicherte

  • voraussichtlich dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum,
  • wegen Krankheit,
  • Körperverletzung oder
  • Kräfteverfalls

außerstande ist, irgendeine Erwerbstätigkeit von wirtschaftlicher Bedeutung auszuüben.
Je nach Tarif können sich die Voraussetzungen unterscheiden. Deshalb ist immer eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen erforderlich.

Welche Krankheiten führen häufig zur Erwerbsunfähigkeit?

Grundsätzlich kommen sämtliche schweren Erkrankungen in Betracht.
Häufige Ursachen sind beispielsweise:

Entscheidend ist jedoch nicht allein die Diagnose.
Der Versicherer prüft vielmehr, welche konkreten funktionellen Einschränkungen bestehen und ob dadurch eine Erwerbstätigkeit überhaupt noch möglich ist.

Wie prüft der Versicherer den Leistungsanspruch?

Im Leistungsfall fordert der Versicherer regelmäßig umfangreiche Unterlagen an.
Hierzu gehören insbesondere:

  • ärztliche Berichte
  • Krankenhausunterlagen
  • Reha-Berichte
  • Gutachten
  • Angaben zum bisherigen Berufsleben
  • Angaben zum täglichen Leistungsvermögen
  • Rentenunterlagen
  • Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung

Nicht selten beauftragt der Versicherer zusätzlich einen eigenen medizinischen Gutachter.

Reicht eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung aus?

Nein.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind zwei völlig unterschiedliche Systeme.
Eine Bewilligung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann ein wichtiges Indiz sein, führt jedoch nicht automatisch zur Leistungspflicht des privaten Versicherers.
Ebenso kann der umgekehrte Fall eintreten.
Deshalb muss jeder Leistungsfall gesondert geprüft werden.

Warum lehnen Versicherer Leistungen häufig ab?

In unserer Praxis begegnen uns unter anderem folgende Ablehnungsgründe:

  • angeblich noch vorhandenes Leistungsvermögen
  • fehlende medizinische Nachweise
  • widersprüchliche Arztberichte
  • unvollständige Angaben im Leistungsantrag
  • Verweis auf Gutachten des Versicherers
  • Anzeigepflichtverletzungen bei Vertragsschluss
  • behauptete Besserung des Gesundheitszustandes

Ob diese Einwände berechtigt sind, lässt sich regelmäßig erst nach einer vollständigen Prüfung der Versicherungsakte beurteilen.

Wann lohnt sich anwaltliche Unterstützung?

Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung kann insbesondere sinnvoll sein,

  • bereits bei der Vorbereitung des Leistungsantrags,
  • bei Rückfragen des Versicherers,
  • nach einer Leistungsablehnung,
  • bei der Einstellung einer bereits gezahlten Rente oder
  • wenn der Versicherer eine Nachprüfung einleitet.

Fazit

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet wichtigen finanziellen Schutz, wenn eine Erwerbstätigkeit infolge schwerer gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht mehr möglich ist. Die Anforderungen an den Leistungsanspruch sind jedoch deutlich strenger als in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über die Frage, ob tatsächlich Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt.
Wurde Ihr Antrag auf Leistungen aus einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung – beispielsweise bei der Proxalto Lebensversicherung AG oder einem anderen Versicherer – abgelehnt oder verzögert bearbeitet, prüfen wir Ihren Versicherungsvertrag, die medizinischen Unterlagen und die Entscheidung des Versicherers umfassend und setzen Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durch.