Private Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Proxalto Lebensversicherung AG

Die Proxalto Lebensversicherung AG tritt in zahlreichen Leistungsfällen als Rechtsnachfolgerin der Generali Lebensversicherung AG auf. Viele Versicherte verfügen noch heute über Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, die ursprünglich bei der Generali Lebensversicherung AG abgeschlossen wurden und heute von der Proxalto Lebensversicherung AG betreut werden.

Inhalt

Proxalto Lebensversicherung AG als Rechtsnachfolgerin der Generali

Die Proxalto Lebensversicherung AG tritt in zahlreichen Leistungsfällen als Rechtsnachfolgerin der Generali Lebensversicherung AG auf. Viele Versicherte verfügen noch heute über Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, die ursprünglich bei der Generali Lebensversicherung AG abgeschlossen wurden und heute von der Proxalto Lebensversicherung AG betreut werden. Wie Betroffene ihre Ansprüche gegenüber der Generali durchsetzen, lesen Sie hier.

Leistungsantrag abgelehnt: anwaltliche Vertretung gegenüber Proxalto

Im Leistungsfall erfolgt die Prüfung des Leistungsanspruchs heute durch die Proxalto Lebensversicherung AG. Wird der Antrag auf Leistungen aus der Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt, suchen viele Versicherte anwaltliche Unterstützung. Zahlreiche dieser Fälle werden von uns bearbeitet. Ob rheumatoide Arthritis, Depression, Nierenversagen oder andere schwere Erkrankungen – wir haben bereits Mandanten mit den unterschiedlichsten Krankheitsbildern gegenüber der Proxalto Lebensversicherung AG erfolgreich vertreten.

Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente im Leistungsfall

Tritt der Leistungsfall ein, prüft die Proxalto Lebensversicherung AG, ob die Voraussetzungen der vereinbarten Versicherungsbedingungen erfüllt sind. Maßgeblich sind dabei nicht nur die ärztlichen Diagnosen, sondern vor allem die konkreten gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit.

Ablauf des Leistungsverfahrens bei der Proxalto Lebensversicherung AG

In der Praxis ist das Leistungsverfahren häufig umfangreich. Versicherte werden regelmäßig aufgefordert, detaillierte Gesundheitsfragebögen auszufüllen sowie Arztberichte, Reha-Unterlagen, Krankenhausberichte und weitere medizinische Nachweise einzureichen. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Krebserkrankungen oder chronischen Schmerzsyndromen fordert der Versicherer häufig ergänzende Stellungnahmen der behandelnden Ärzte oder veranlasst eine Begutachtung durch einen eigenen medizinischen Sachverständigen.

Gründe für Ablehnung und Leistungseinstellung nach Nachprüfung

Ablehnungen werden unter anderem damit begründet, dass die gesundheitlichen Einschränkungen nach Auffassung des Versicherers nicht ausreichen, die Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei oder die medizinischen Unterlagen widersprüchlich seien. Auch im Rahmen einer Nachprüfung kann es zur Einstellung einer bereits anerkannten Berufsunfähigkeitsrente kommen.

Ablehnung bedeutet nicht, dass kein Leistungsanspruch besteht

Eine Ablehnung oder Leistungseinstellung bedeutet jedoch keineswegs, dass kein Leistungsanspruch besteht. Häufig zeigt eine sorgfältige rechtliche und medizinische Prüfung, dass Befunde unvollständig gewürdigt, die konkrete berufliche Tätigkeit nicht zutreffend bewertet oder die Versicherungsbedingungen fehlerhaft angewendet wurden.

Fachanwälte für Versicherungsrecht: Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Als Fachanwälte für Versicherungsrecht vertreten wir Versicherte bundesweit gegenüber der Proxalto Lebensversicherung AG. Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag, die medizinischen Unterlagen und die Entscheidung des Versicherers umfassend und setzen Ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung konsequent durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.