Geblitzt: Was jetzt zu tun ist und welche Folgen drohen

Bußgelder, Punkte, Fahrverbot: Ein Überblick über die rechtlichen Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Wer geblitzt wird, steht oft unter Schock: Kam die Kamera zu früh, war die Strecke richtig beschildert, stimmt die Messung überhaupt? Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. Je nach Ausmaß der Überschreitung drohen ein Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Wer die Fristen kennt und früh reagiert, kann schlimmere Folgen oft noch abwenden.

Was passiert nach einer Geschwindigkeitsmessung: Der Weg zum Bußgeldbescheid

Nach einem Blitzerfoto leitet die zuständige Bußgeldbehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zunächst ergeht ein Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter. Wichtig: Der Halter ist nicht zwingend der Fahrer. Wer das Fahrzeug nur hält, aber nicht selbst gefahren ist, muss den Fahrer benennen, hat aber in bestimmten Konstellationen ein Zeugnisverweigerungsrecht und kann davon Gebrauch machen.

Insbesondere bei schlechten Blitzerfotos fällt die Benennung des tatsächlichen Fahrers schwer. Wenn Sie es nicht genau wissen, benennen Sie nicht einfach einen möglichen Fahrer. Das könnte den Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllen.

Dem von der Behörde vermuteten Fahrer wird ein Anhörungsbogen zugesendet. In diesem wird der Tatvorwurf dargelegt und der Fahrer aufgefordert, sich dazu zu äußern.

Nach Prüfung der Angaben wird der Bußgeldbescheid erlassen. Dieser enthält die vorgeworfene Überschreitung, die Höhe des Bußgelds, etwaige Punkte sowie ein mögliches Fahrverbot. Ab Zustellung des Bescheids läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Diese Frist ist absolut: Wer sie versäumt, verliert das Recht, sich gegen den Bescheid zu wehren.

Lassen Sie die Rechtmäßigkeit des Bescheids frühzeitig prüfen, insbesondere wenn Ihnen ein Fahrverbot droht oder Sie kurz vor einem Punkteabbau stehen.

Besser noch: Warten Sie nicht so lange, sondern schalten Sie uns bereits bei Eingang eines Zeugenfragebogens oder Anhörungsbogens ein.

Bußgeldkatalog: Welche Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten

Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach dem Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV). Entscheidend ist, ob die Überschreitung innerorts oder außerorts stattgefunden hat sowie das Ausmaß der Überschreitung.

Innerorts gilt: Ab 21 km/h zu schnell werden Punkte in Flensburg fällig. Ab 31 km/h über dem Limit droht ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts werden Punkte ebenfalls bereits ab 21 km/h eingetragen, ein Fahrverbot droht ab 41 km/h Überschreitung.

Wiederholungstäter müssen nicht nur mit erhöhten Bußgeldern rechnen. Wer binnen eines Jahres ein zweites Mal 26 km/h oder mehr zu schnell fährt (nach Rechtskraft des ersten Verstoßes), der bekommt ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot.

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regelungen: Bereits eine Überschreitung von mehr als 20 km/h zählt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) und verlängert die Probezeit um zwei Jahre. Auch ein teures Aufbauseminar ist dann zu absolvieren.

Prüfen Sie bei jedem Bescheid, ob die angegebene Messstelle korrekt ist und ob innerorts oder außerorts gemessen wurde. Selbst geringe Unterschiede können über ein Fahrverbot entscheiden.

Messfehler und Eichpflicht: Wann eine Blitzeraufnahme angreifbar ist

Nicht jede Messung ist korrekt. Geschwindigkeitsmessgeräte unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Wer geblitzt wird, hat grundsätzlich das Recht, die Messunterlagen einzusehen: Messprotokoll, Eichschein und Wartungsnachweise.

Typische Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Anfechtung sind ein abgelaufenes Eichdatum, ein fehlerhaftes Messprotokoll, eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Standortvermessung, mangelnde Schulung des Bedienungspersonals oder eine nicht eindeutige Fotodokumentation.

In der Praxis zeigt sich: Behörden sind nicht immer verpflichtet, alle Rohdaten herauszugeben. Die Rechtslage ist je nach Bundesland und Gerätetyp unterschiedlich. Ein Rechtsanwalt kann im Wege des Akteneinsichtsrechts die Unterlagen prüfen und gezielt Einwände erheben.

Fordern Sie die vollständigen Messunterlagen an, bevor Sie einen Einspruch formulieren. Ohne Einsicht in die Akte lässt sich kaum beurteilen, ob der Vorwurf haltbar ist.

Fahrverbot und Punkte in Flensburg: Wann wird es ernst

Das Fahrverbot ist für viele Betroffene die gravierendste Konsequenz. Bei Bußgeldverstößen kann es für eine Dauer von einem bis zu drei Monaten verhängt werden. Betroffene dürfen in dieser Zeit kein Kraftfahrzeug führen, unabhängig von der Fahrzeugklasse.

Ist in zwei Jahren vor der Tat kein anderes Fahrverbot rechtskräftig geworden und wird bis zur Entscheidung auch keines rechtskräftig, muss nach § 25 Abs. 3 StVG eine Antrittsfrist von höchstens vier Monaten ab Rechtskraft eingeräumt werden. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Betroffene den Beginn des Fahrverbots regelmäßig durch Abgabe des Führerscheins bestimmen. Durch Taktieren kann man ebenfalls eine Verschiebung des Fahrverbots erreichen.

Das Punktesystem in Flensburg (FAER) sieht ab 4 Punkten eine Ermahnung, ab 6 Punkten eine Verwarnung und ab 8 Punkten den Entzug der Fahrerlaubnis vor. Punkte verjähren nach 2,5 oder 5 Jahren, abhängig von der Schwere des Verstoßes, bestimmte Straftaten im Straßenverkehr sogar erst nach 10 Jahren.

Wenn durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung die Grenze zu einer höheren Punktezahl überschritten wird oder ein Fahrverbot droht, sollten Sie den Bescheid nicht einfach hinnehmen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Ablauf und Erfolgsaussichten

Der Einspruch ist das zentrale Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid. Er muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Absender eingelegt werden. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich, aber sinnvoll, wenn konkrete Einwände gegen die Messung bestehen.

Nach Eingang des Einspruchs prüft die Behörde den Vorgang erneut. Möglich ist ein Verwerfungsbescheid oder eine veränderte Entscheidung. Hält die Behörde an ihrem Bescheid fest, wird die Akte an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort findet in der Regel eine Hauptverhandlung statt.

Wichtig: Im Gerichtsverfahren können die Folgen auch strenger ausfallen als im Bußgeldbescheid. Wer ohne anwaltliche Unterstützung Einspruch einlegt, riskiert im Einzelfall eine Verschlechterung seiner Position.

Prüfen Sie vor dem Einspruch die tatsächliche Grundlage des Vorwurfs. Nicht jeder Einspruch führt zum Erfolg, aber ohne Einspruch ist jede Chance vertan.

Wann lohnt sich anwaltliche Beratung bei einem Blitzer?

Ein Bußgeldbescheid wirkt auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit. Sobald jedoch ein Fahrverbot im Raum steht, Punkte die Grenze zum Fahrerlaubnisentzug berühren oder die berufliche Situation eine Fahrerlaubnis voraussetzt, ist anwaltliche Unterstützung klar empfehlenswert.

SALEO Rechtsanwälte berät Betroffene im Verkehrsrecht umfassend: von der Akteneinsicht über die Prüfung der Messung bis hin zur Vertretung im Einspruchsverfahren und vor Gericht. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Frank Lindner verfügt über langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht und kennt die typischen Fallstricke bei Geschwindigkeitsmessungen.

Nehmen Sie Kontakt auf, sobald Sie den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid erhalten haben. Je früher eine rechtliche Prüfung erfolgt, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.

Fazit: Geblitzt werden bedeutet nicht automatisch, zahlen zu müssen

Wer geblitzt wird, sollte den Bescheid nicht vorschnell akzeptieren. Die Messung kann fehlerhaft sein, das Gerät mangelhaft geeicht oder das Protokoll unvollständig. Gleichzeitig laufen Fristen, die nicht versäumt werden dürfen. Eine schnelle anwaltliche Prüfung hilft, die Lage realistisch einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten. Ob Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot: Wer seine Rechte kennt, kann die Folgen oft begrenzen.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Thema Geblitzt und Blitzerfolgen

Was ist ein Anhörungsbogen und muss ich ihn ausfüllen?

Der Anhörungsbogen dient dazu, dem Halter die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Als Halter sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Es gibt aber Zeugnisverweigerungsrechte. Auch bei Blitzerfotos von schlechter Qualität, sollte nicht einfach irgendein möglicher Fahrer benannt werden. Eine falsche oder inkonsistente Angabe kann nachteilig sein.

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch einzulegen?

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Wer die Frist versäumt, kann den Bescheid nur noch in Ausnahmefällen anfechten, etwa wenn die Zustellung nicht ordnungsgemäß erfolgte. Dann besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Was kostet ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Der Einspruch selbst ist kostenlos. Wird der Fall vor Gericht weitergeführt und verliert der Betroffene, entstehen Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltsgebühren. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten für das Verfahren.

Bekomme ich auch Punkte, wenn ich nur ein Verwarnungsgeld zahle?

Nein. Ein Verwarnungsgeld wird bei leichten Verstößen verhängt und ist nicht mit Punkten verbunden. Punkte werden erst ab einer bestimmten Bußgeldhöhe fällig, in der Regel ab 60 Euro.

Können Punkte in Flensburg gelöscht werden?

Punkte verjähren automatisch. Leichte Verstöße werden nach 2,5 Jahren gelöscht, schwere Verstöße nach fünf Jahren. Durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar kann ein Punkt abgebaut werden, wenn bei Ausstellung der Teilnahmebescheinigung höchstens fünf Punkte bestehen. Das ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es keinen Punkteabzug mehr.

Was passiert, wenn ich das Fahrverbot ignoriere?

Das Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach § 21 StVG und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Von einem Verstoß gegen ein Fahrverbot ist dringend abzuraten.

Kann ich ein Fahrverbot auf einen Urlaubszeitraum verschieben lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verschiebung des Fahrverbots möglich. Der Bußgeldbescheid darf aber noch nicht rechtskräftig sein. Denn dann muss das Fahrverbot durch Abgabe des Führerscheins spätestens nach vier Monaten angetreten werden. Das gilt nicht, wenn in zwei Jahren vor der Tat  schon ein weiteres Fahrverbot rechtskräftig wurde. Dann ist der Führerschein in der Regel sofort nach Rechtskraft abzugeben. Ist der Bescheid noch nicht rechtskräftig, kann der Anwalt die Rechtskraft in bestimmten Fällen herauszögern und auf diese Weise das Fahrverbot nach hinten verlegen.

Gilt ein Blitzer im Ausland auch in Deutschland?

Ja. Verstöße im EU-Ausland können auch in Deutschland vollstreckt werden. Die EU-Beitreibungsrichtlinie ermöglicht die grenzüberschreitende Durchsetzung von Geldbußen. Allerdings werden ausländische Verstöße in der Regel nicht im Flensburger Punkteregister erfasst.

Was ist der Unterschied zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld?

Ein Verwarnungsgeld wird bei leichten Verstößen erhoben und beträgt maximal 55 Euro. Es kann direkt vor Ort oder schriftlich beglichen werden. Ein Bußgeld wird bei schwereren Verstößen per förmlichem Bußgeldbescheid festgesetzt und kann angefochten werden.

Wann lohnt sich ein Anwalt bei einem Blitzerfoto?

Ein Anwalt ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Fahrverbot droht, Sie beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, die Messung zweifelhaft erscheint oder Sie sich der Punktegrenze in Flensburg nähern. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung hilft, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.