Das Arbeitszeugnis - Ihre Rechte!
Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema Arbeitszeugnis in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Dietmar Schnitzmeier und Yulia Kleyman stehen Ihnen zur Verfügung.
Arbeitszeugnis
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches und unterschriebenes Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber kann die Aufgabe ein Arbeitszeugnis zu erstellen an die Vorgesetzten des ausscheidenden Arbeitnehmers oder die Personalabteilung delegieren. Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis.
SALEO Arbeitszeugnis - Unsere Expertise
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim - Wir kennen den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region.
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und unseren Mandanten verpflichtet. Es gibt kein spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und eins für Arbeitgeber, daher vertreten wir beide Seiten unter Ausschluss jeglicher Befangenheiten mit der gleichen Sorgfalt und juristischer Expertise.
Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.
Vor dem Arbeitsgericht gibt es nach § 11 Abs. 1 S. 1 ArbGG keinen Anwaltzwang. Grundsätzlich können Sie sich in arbeitsrechtlichen Belangen vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten. Wir raten allerdings davon ab, ganz ohne juristische Begleitung in ein Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.
Ínsbesondere dann, wenn die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung eskaliert ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten
sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.
Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Arbeitsvertrages oder im Vorfeld einer geplanten Kündigung.
Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.
Einfaches Arbeitszeugnis
Neben dem Namen des Arbeitnehmers enthält das einfache Arbeitszeugnis nur Angaben zu Art, Ort und Dauer der Beschäftigung. Zudem muss es mit Ort und Datum seiner Ausstellung versehen sein.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist umfangreicher und aussagekräftiger als das einfache. Es beschreibt genauer, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer ausgeführt hat und enthält eine Beurteilung seiner erbrachten Leistung und seines Verhaltens. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Es darf keine Hinweise auf eine abweichende Beurteilung enthalten.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss folgende Punkte enthalten:
- Name und Anschrift der Firma
- Name, Geburtsdatum und -ort des Arbeitnehmers
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Genaue Beschreibung der Tätigkeit
- Bewertung der Leistung und Führung des Arbeitnehmers
Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann auch der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgenommen werden.
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seine Leistungen besser bewertet als sie tatsächlich waren. Denn dann würde er seiner Wahrheitspflicht nicht entsprechen. Umgekehrt darf der Arbeitgeber die Leistungen auch nicht schlechter bewerten.
Bei der Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers hat sich eine gewisse eigene Zeugnissprache etabliert, die sich an den Schulnoten orientiert.
- „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut
- „stets zur vollen Zufriedenheit“ = gut
- „stets zur Zufriedenheit“ = befriedigend
- „zur Zufriedenheit“ = ausreichend
- „stets bemüht zur Zufriedenheit“ = mangelhaft bis ungenügend
Falsche Bewertung im Arbeitsvertrag
Falsche Bewertung im Arbeitszeugnis
In der Bewertung der Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers liegt auch der hauptsächliche Streitpunkt bei Arbeitszeugnissen. Ist der Arbeitnehmer der Meinung, dass er zu schlecht bewertet wurde, kann er Anspruch auf eine Änderung haben. Allerdings muss er beweisen, dass seine Leistungen besser waren, wenn ihm der Arbeitgeber ein durchschnittliches Zeugnis erteilt hat. Der Arbeitgeber hingegen muss beweisen, dass seine Bewertung richtig ist, wenn er ein unterdurchschnittliches Zeugnis erteilt hat.
Zwischenzeugnis
Der Arbeitnehmer kann die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verlangen, wenn er erhebliche Gründe dafür hat. Solche Gründe können beispielsweise vorliegen, wenn der Arbeitnehmer die Abteilung wechselt, seine Tätigkeit sich verändert, ein Betriebsübergang stattfindet oder die Kündigung drohen könnte. Der Arbeitgeber darf von seiner Bewertung des Arbeitnehmers im Zwischenzeugnis später im Endzeugnis nur abweichen, wenn sich Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers entsprechend verändert haben.
Fragen zum Arbeitszeugnis
Schildern Sie uns Ihr Problem und wir entscheiden gemeinsam, ob Sie etwas unternehmen müssen oder nicht.