Commerzbank erstattet mehr als € 30.000 Vorfälligkeitsentschädigung an SALEO Mandanten
SALEO holt VFE für Mandanten zurück!
Schöner Erfolg für Mandanten unserer Kanzlei. Wir konnten außergerichtlich eine für die vorzeitige Beendigung eines 2016 geschlossenen Darlehensvertrags mit der Commerzbank gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als € 30.000 vollständig zurück erlangen. Aufgrund des ausführlich begründeten Rückforderungsverlangen durch RA Koch. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sah sich die Commerzbank zur vollständigen Erstattung veranlasst.
In einem weiteren Fall konnten mehr als € 12.000 erlangt werden.
Auch bei anderen Banken und Sparkassen wurden 4- und 5-stellige Vorfälligkeitsentschädigungen schon zurück erlangt. Dazu bedurfte es nicht einmal eines Gerichtsverfahrens.
Worum geht es?
Will man ein Immobiliendarlehen vorzeitig (innerhalb der Zinsbindung) etwa wegen des Verkaufs vorzeitig zurück zahlen, macht die Bank hohe Vorfälligkeitsentschädigungen geltend. Bei einer unzureichenden Information über die Berechnung der Vorfälligkeit im Vertrag verliert die Bank ihren Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung aber vollständig, § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB (bei Verträgen, die nach dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden).
Zwischenzeitlich haben das Landgericht Konstanz (für Volks- und Raiffeisenbanken) und das Landgericht Rostock (für Sparkassenverträge) bestätigt, dass auch in diesen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht geschuldet ist bzw. eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden kann, dazu hier.
Zudem hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zurückgewiesen, mit dem diese zur Rückerstattung verurteilt wurde.
Betroffene Kunden, die eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Commerzbank bereits bezahlt haben oder aber vor der Zahlung einer solchen Vorfälligkeitsentschädigung wegen Veräußerung der Immobilie stehen, sollten nun unverzüglich handeln und sich fachanwaltschaftlichen Rat suchen.
VFE vom Experten prüfen lassen
Lassen Sie daher Ihre VFE vom Experten prüfen. Neben der Frage der Berechtigung an sich finden sich auch regelmäßig Fehler in deren Berechnung. Bei Darlehen, die den Kauf von Bestandsimmobilien zur Eigennutzung finanziert haben, übernimmt zudem die private Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten der anwaltlichen Beratung. Eine kostenfreie Ersteinschätzung nehmen wir aber generell vor.
Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere Erfahrung von inzwischen über 2.000 geprüften Darlehensverträgen und unserer durch Empfehlung von test.de belegten Kompetenz.
Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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