Nun also doch ein Vergleich in der MFK.Für Geschädigte, die sich dort angemeldet haben, stellt sich nun die Frage nach dem richtigen Vorgehen.In diesen Tagen gehen den Anmeldern im Musterfeststellungsverfahren die Schreiben von Volkswagen zu, um sich auf der eingerichteten Plattform zu informieren, ob und in welcher Höhe ein Vergleich unterbreitet wird. Soll man das Angebot von VW, das ca. 10-18 % (teilweise sogar darunter) des Kaufpreises betragen…