Wasserschaden im Solarium: Wann die Wohngebäudeversicherung nicht zahlt
LG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2025 – 8 O 349/21 In einem vom Landgericht Karlsruhe entschiedenen Fall musste der Betreiber eines Solariums die vollständigen Sanierungskosten selbst tragen – seine Wohngebäudeversicherung lehnte die Schadensregulierung ab. Inhalt Der Fall: Kein Versicherungsschutz trotz Starkregenschaden