Kanzleinews

Beunruhigende Informationen erscheinen aktuell in verschiedenen IT-Medien. Wie Heise, CHIP und Computerbild übereinstimmend berichten, ist eine aktualiisierte Fassung des sog. Xenomorph-Trojaners in der Lage, die kompletten Sicherheitssysteme von Online-Banking Software einschließlich der grundlegenden 2-Faktor Authentifizierung zu überwinden und damit letztlich automatisiert, die Konten von Betroffenen zu leeren.

Zu den Berichten

Erfolg am LG Zweibrücken in einem Online-Banking Betrugsverfahren

In einem von RA Sebastian Koch am LG Zweibrücken geführten Verfahren wurde die verklagte VR Bank zur vollständigen Erstattung des dem Mandanten entstandenen Schadens verurteilt, LG Zweibrücken, Urteil vom 15.02.2023, 2 O 130/22 (nicht rechtskräftig).

Jeder Arbeitnehmer kann sich von seiner Arbeit erholen. Ihm steht Anspruch auf Urlaub zu. Die Streitigkeiten wegen des Urlaubs sollen einvernehmlich geregelt werden. Sie spielen dann entscheidende Rolle, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung, Bezug von Erwerbsminderungsrente u.s.w. beendet wird. Kann wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der zustehende Urlaub ganz oder teilweise nicht bis zum Beendigungszeitpunkt gewährt werden, werden die verbliebenen Urlaubstage abgegolten. Dies kann zu beträchtlichen Beträgen führen.

Schöner Erfolg für Mandant von SALEO Rechtsanwälte

In einem aktuellen Fall eines Kreditkartenmissbrauchs hat das AG Langen (Hessen) mit Urteil vom 10.06.2022 (nicht rechtskräftig) die Landesbank Berlin AG zur taggleichen Wiedergutschrift der missbräuchlich verfügten Beträge auf dem Kreditkartenkonto des Mandanten verurteilt.

Ombudsmann folgt Argumentation von SALEO Rechtsanwälte

In einem von SALEO Rechtsanwälte geführten Ombudsmannverfahren beim Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken hat sich der Ombudsmann unserer Argumentation angeschlossen und den Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung für begründet erklärt.

Besonders erstaunlich ist, dass sich der Ombudsmann intensiv mit dem Urteil des OLG Frankfurt, 24 U 270/20 (wir berichteten) auseinandersetzt und dessen Argumentation verwirft.

Unserer Kollegin, Frau Rechtsanwältin Yulia Kleyman ist durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main am 26.01.2022 aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im Versicherungsrecht gestattet worden, den Titel

Fachanwältin für Versicherungsrecht

zu führen.

Die Kanzlei gratuliert herzlich.

Damit unstreichen wir einmal mehr unsere besondere Expertise im Versicherungsrecht, in dem nun ebenfalls zwei Fachanwälte/-innen für Sie tätig sind.

EuGH Urteil vom 09.09.2021 C-33/20, C-155/20 und C-187/20 zeigt Wirkung

Immer mehr Gerichte setzen das Urteil des EuGH vom 09.09.2021 nun um und bestätigen, dass fast alle Verbraucherdarlehensverträge schon deshalb widerruflich sind, weil in den Verträgen der Verzugszinssatz nicht als absoluter Zinssatz , sondern nur unter Inbezugnahme des sich verändernden Basiszinssatzes angegeben wird.

Klatsche für den Bundesgerichtshof

Diese bittere Klatsche hatte sich für den BGH nach den Schlussanträgen angedeutet.

Wir hatten darüber berichtet

SALEO holt VFE für Mandanten zurück!

Schöner Erfolg für Mandanten unserer Kanzlei. Wir konnten außergerichtlich eine für die vorzeitige Beendigung eines 2016 geschlossenen Darlehensvertrags mit der Commerzbank gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als € 30.000 vollständig zurück erlangen. Aufgrund des ausführlich begründeten Rückforderungsverlangen durch RA Koch. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sah sich die Commerzbank zur vollständigen Erstattung veranlasst.

In einem weiteren Fall konnten mehr als € 12.000 erlangt werden.

Widerruf von Kfz-Darlehen könnte nochmal an Fahrt aufnehmen

Die Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH zu drei Vorlagebeschlüssen des LG Ravensburg haben es in sich.

Der Generalanwalt folgt, soweit er seine Entscheidungsempfehlung auf einige Teilfragen beschränkt, letztlich dem LG Ravensburg in allen Punkten.

Das ist insoweit eine besonders herbe Klatsche für den BGH, hatte dieser das LG Ravensburg für seine Vorlagefragen wiederholt scharf kritisiert und eigene Vorlagen mit seiner völlig überzogenen acte clair Rspr als überflüssig angesehen.

Daimler mauert in Verfahren weitgehend

Man kann den Unmut mancher Richter im Dieselskandal verstehen. Es sind sind viele komplexe und strittige Fragen rund um vermeintlich unzulässige Abschaltvorrichtungen recht einfach zu beantworten. Man müsste nur Einblick in entsprechende Akten des Kraftfahrtbundesamtes nehmen dürfen, denn die Flensburger Behörde ist in der Vergangenheit einer Vielzahl von Verdachtsmomenten nachgegangen – veröffentlicht wurde nur ein Bruchteil. Warum? Darüber kann nur gemutmaßt werden.

Nun haben es auch die Sparkassen schwarz auf weiß in einem Urteil.

Das LG Rostock hat eine Sparkasse (und diese verwenden letztlich alle die deckungsgleichen Darlehensvertragsformulare des Deutschen Sparkassenverlags) zur Rückzahlung der vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt (nicht rechtskräftig).

Worum geht es?

Um Mandanten und Interessierte auch in Zeiten von Corona kontaktlos auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zu halten, bietet SALEO Rechtsanwälte ab sofort kostenlose Online Seminare (Webinare) zu aktuellen Themen an.

Wir beginnen mit einem Webinar zum Thema

"Der Dieselskandal! Welche Ansprüche bestehen bei welchen Fahrzeugen?"

Nachdem BGH nun durch Urteil vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) die Haftung von Volkswagen im Dieselskandal bei Motoren des Typs EA 189 geklärt hat, fragen sich viele Geschädigte, die sich nicht bei der Musterfeststellungklage angemeldet hatten, ob sie nun noch klagen können.

Problem Verjährung

Volkswagen erhebt in diesen Verfahren die Einrede der Verjährung, aber greift diese durch?

Nein, meint RA Koch, der zahlreiche Verfahren gegen VW führt. Denn ein Beginn der Verjährungsfrist vor dem 01.01.2017 liegt seines Erachtens nicht vor.

Urteil des BGH liegt vor

Wie sich in der mündlichen Verhandlung am 05.05.2020 im Verfahren VI ZR 252/19 (hier ging es um Motoren des Typs EA 189) bereits abgezeichnet hatte, hat der BGH im am 25.05.2020 verkündeten Urteil das Urteil der Vorinstanz (OLG Koblenz) bestätigt und Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Umfang des Schadensersatzes

Am 20.04.2020. läuft die Frist ab, VW in der Musterfeststellungklage ein Vergleichangebot zu unterbreiten.

Viele Geschädigte sind weiter unsicher, ob Sie den Vergleich dort annehmen sollen, ob Sie einen schon geschlossenen/angebotenen Vergleich woderrufen sollen oder doch ihre Ansprüche individuell verfolgen sollen.

Auch haben Zehntausende gar keinen Vergleich angeboten bekommen, da sie die willkürlich festgelegten Kriterien nicht erfüllen.

Das ist ohne Übertreibung ein Paukenschlag, der die deutsche Bankenlandschaft erschüttern wird.

Der EuGH hat am 26.03.2020 zu Az C-66/19 entschieden, dass die Formulierung der Widerrufsinformation, wie sie zwischen 11.06.2010 bis 20.03.2016 bei letztlich allen Immobiliendarlehen und Kfz-Finanzierungen zu finden war nicht den Vorgaben der VerbrKr-Richtlinie2008/48 entsprach. Die maßgeblichen Formulierungen des EuGH, aao unter den Rz 43 ff lauten wie folgt:

Nun also doch ein Vergleich in der MFK.

Für Geschädigte, die sich dort angemeldet haben, stellt sich nun die Frage nach dem richtigen Vorgehen.

In diesen Tagen gehen den Anmeldern im Musterfeststellungsverfahren die Schreiben von Volkswagen zu, um sich auf der eingerichteten Plattform zu informieren, ob und in welcher Höhe ein Vergleich unterbreitet wird. Soll man das Angebot von VW, das ca. 10-18 % (teilweise sogar darunter) des Kaufpreises betragen wird (je nach Fahrzeugtyp und Erstzulassungsdatum), annehmen?

Beim Verkauf einer Immobilie während laufender Zinsbindung des finanzierenden Darlehens können Kreditinstitute nach § 490 Abs. 2 BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. In Zeiten negativer Renditen auf Pfandbriefe (die im Rahmen der sog. Aktiv-Aktiv Methode für die fiktive Wiederanlage angesetzt werden dürfen), ist diese meist höher als die Summe der noch zu leistenden Zinsen.

Das ist besonders ärgerlich, so dass Verbraucher nach Möglichkeiten suchen, die Vorfälligkeit zu vermeiden oder doch zu reduzieren.

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