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SALEO Rechtsanwälte - Stark im Erbrecht

Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte – Ihre Kanzlei für Erbrecht und Nachlassregelung – bundesweit an Ihrer Seite. Rechtsanwalt Marc Barnewitz steht Ihnen zur Verfügung.

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Rechtsanwalt für Erbrecht – Testament & Nachlass | Saleo Recht
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Erbrecht – Ihre Kanzlei für Testament, Pflichtteil und Nachlass

Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Erbrecht – ob Sie als Erbe Ansprüche aus einer Erbschaft durchsetzen möchten oder als Erblasser Ihr Vermögen rechtssicher übertragen wollen. Ohne individuelle Regelung greift die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB, die nicht immer den Vorstellungen des Erblassers entspricht. Eine klare Nachlassregelung schafft Sicherheit für Ihre Familie und schützt Ihr Vermögen.

SALEO Erbrecht - Unsere Expertise

Wir haben große Erfahrung im Erbrecht und sind seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig – Wir kennen den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.

Wir sind unseren Mandanten zu hoher Expertise und Verlässlichkeit verpflichtet. Wir beraten Erben, Erbengemeinschaften oder Pflichtteilsberechtiigte bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen in der Erbauseinandersetzung. Natürlich unterstützen wir auch Erböasser bei der Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags.

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.

Vor deutschen Amtsgerichten gibt es keinen Anwaltzwang, allerdings geht es im Erbrecht oft um hohe Beträge, so dass zwingend ein Landgericht befasst ist. Hier können Sie sich nicht selbst vertreten und müssen die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
Wir raten davon ab, in zeitkritischen Angelegenheiten ohne anwaltliche Begleitung ins vorgerichtliche Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Insbesondere dann, wenn eine erbrechtliche Auseinandersetzung eskaliert, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer im Erbrecht erfahrenen Kanzlei zurückgreifen.

Je früher, je besser – Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Vertrages oder im Vorfeld einer zu erwartenden Vertragsverletzung.

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

Das Berliner Testament ist eine häufig gewählte Gestaltung zwischen Ehegatten. Es ist jedoch nicht in jeder familiären oder wirtschaftlichen Konstellation die optimale Lösung. Insbesondere steuerliche Aspekte und Pflichtteilsansprüche von Kindern sollten vorab geprüft werden.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geregelter Geldanspruch nach dem BGB gegen den oder die Erben. Voraussetzung ist regelmäßig die Einholung vollständiger Auskünfte über den Nachlass. Fehler bei der Berechnung oder Fristversäumnisse können Ansprüche gefährden.

Erbrecht - Recht haben und Recht bekommen

Im Erbrecht sind Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Schuhe: Wer nicht richtig reagiert, Fristen verpasst, in der Kommunikation falsch formuliert, die Regeln nicht kennt oder Regeln nicht akzeptiert, der bekommt oftmals Probleme, die im Erbrecht vielfach weitreichende Folgen für Ihren Alltag und Ihre Geldbörse haben.

Sie sind nach einem Todesfall Alleinerbe oder Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden. Sie sind trotz gesetzlichen Erbrechts nicht Erbe geworden, aber pflichtteilsberechtigt. Dann beraten wir Sie bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen in der Erbauseinandersetzung.

Wir vertreten und beraten unter Ausschluss jeglicher Interessenskonflikte Erben und Erblasser.

Zudem regeln wir alle Notwendigkeiten rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rechtsanwalt für Erbrecht – Testament & Nachlass | Saleo Recht
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Testament und Gestaltung im Erbrecht – Vermögen rechtssicher übertragen

Ein individuell gestaltetes Testament ist die Grundlage für eine klare und rechtssichere Vermögensübertragung. Wer ein Testament erstellen möchte, sollte nicht auf Musterlösungen vertrauen. Standardformulierungen wie das Berliner Testament sind in vielen Fällen nicht optimal auf die konkrete familiäre oder wirtschaftliche Situation abgestimmt.

Wir beraten Sie umfassend zur Gestaltung eines Testaments, zu Erbverträgen sowie zur steuerlich sinnvollen Strukturierung Ihres Nachlasses. Dabei berücksichtigen wir die persönliche Situation des Erblassers, die Interessen von Ehegatten und Kindern sowie mögliche Pflichtteilsansprüche. Ziel ist es, Vermögen generationenübergreifend zu sichern und spätere Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Auch komplexe Konstellationen wie Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolge oder die Einbindung einzelner Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge erfordern eine präzise juristische Gestaltung. Gemeinsam mit steuerlichen Kooperationspartnern entwickeln wir tragfähige Lösungen für eine nachhaltige Nachlassregelung.

Wir beraten Sie!

Pflichtteil geltend machen und Erbengemeinschaft – Rechte sichern

Wird ein naher Angehöriger enterbt, steht ihm regelmäßig ein Pflichtteil zu. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Geldanspruch gegen den oder die Erben und ergibt sich aus den Regelungen des BGB. Wer seinen Pflichtteil geltend machen möchte, muss Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen und den Anspruch rechtlich korrekt berechnen.

Ebenso konfliktträchtig ist die Erbengemeinschaft. Werden mehrere Erben gemeinschaftlich Rechtsnachfolger des Erblassers, entsteht eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Entscheidungen über Nachlassgegenstände können dann nur gemeinsam getroffen werden. Unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung oder Verwertung des Vermögens führen häufig zu Spannungen innerhalb der Familie.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht vertreten wir sowohl Erben als auch Pflichtteilsberechtigte. Wir prüfen Ansprüche, setzen Rechte durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Unser Ziel ist eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für alle Beteiligten.

Rechtsanwalt für Erbrecht – Testament & Nachlass | Saleo Recht Pflichtteil geltend machen und Erbengemeinschaft
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Erbauseinandersetzung und Erbstreit – Konflikte professionell lösen

Die Erbauseinandersetzung beschreibt die Aufteilung des Nachlasses unter mehreren Erben. Kommt es hier zu Meinungsverschiedenheiten, entsteht schnell ein Erbstreit, der emotional und finanziell belastend sein kann. Häufig geht es um Immobilien, Unternehmensanteile oder größere Vermögenswerte, deren Bewertung und Verteilung komplex ist.

Versäumte Fristen, unklare Kommunikation oder fehlende Kenntnis der gesetzlichen Regelungen führen im Erbrecht schnell zu erheblichen Nachteilen. Auch Fragen rund um den Erbschein, die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie Haftungsrisiken für Nachlassverbindlichkeiten spielen eine zentrale Rolle.

Wir begleiten Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzung, entwickeln Verhandlungsstrategien und vertreten Ihre Interessen konsequent. Dabei achten wir stets auf eine sachliche und rechtlich präzise Vorgehensweise, um tragfähige Lösungen zu erreichen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Erbrecht

Zur umfassenden Nachlassregelung gehört nicht nur die Regelung der Erbfolge für den Todesfall, sondern auch die Absicherung zu Lebzeiten. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, welche Person im Ernstfall Entscheidungen für Sie treffen darf. Eine Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Fehlen solche Dokumente, kann ein gerichtliches Betreuungsverfahren erforderlich werden. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, damit Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten verbindlich geregelt sind.

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Warum SALEO Rechtsanwälte im Erbrecht?

Erbrechtliche Auseinandersetzungen betreffen nicht nur Vermögen, sondern häufig auch langjährige familiäre Beziehungen. Wir verbinden juristische Präzision mit strategischem Weitblick und beraten Sie individuell zu allen Fragen rund um Testament, Erbschaft und Nachlass.

Unsere Beratung umfasst die Gestaltung letztwilliger Verfügungen, die Begleitung bei Unternehmensnachfolge, die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie die Vertretung in komplexen Erbstreitigkeiten. Dabei berücksichtigen wir stets die gesetzlichen Vorgaben des BGB und die konkrete Situation des Erblassers und der Erben.

Wenn Sie Ihr Testament erstellen, Ihre Erbfolge klar regeln oder Ansprüche aus einer Erbschaft prüfen lassen möchten, stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt für Erbrecht kompetent zur Seite.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie Ihre Situation fundiert prüfen. Wir zeigen Ihnen transparent auf, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche Schritte sinnvoll sind. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

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