SALEO Rechtsanwälte - Stark im Verkehrsrecht
Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema Verkehrsrecht in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Frank Lindner steht Ihnen zur Verfügung.
Verkehrsrecht für die Rhein-Main-Region
Unsere Anwälte betreuen Sie im Bußgeldverfahren und bei der Unfallabwicklung.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht umfassen u.a.:
- Vertretung in Schadensersatzprozessen gegen den Versicherer des Unfallverursachers
- Außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nach dem Verkehrsunfall
- Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren
- Beratung bei drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug
SALEO Verkehrsrecht - Unsere Expertise
Unsere Rechtsanwälte sind im Verkehrsrecht seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig. Wir kennen die Behörden und die Gerichte rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.
Wir sind unseren Mandanten zu hoher Expertise und Verlässlichkeit verpflichtet. Unser Ziel ist es, Ihren Führerschein zu retten und im Falle eines Verkehrsunfall auch wirklich das herauszuholen, was Ihnen gesetzlich zusteht. Kein Versicherer zahlt gerne.
Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt. Natürlich können Sie gerne auch direkt anrufen.
Es hat sich gezeigt, dass die Versicherer im Bereich der Unfallabwicklung ihren Wissensvorsprung gegenüber dem Geschädigten auch tatsächlich nutzen, um weniger zu zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat bereits im Urteil vom 2.12.2014 – 22 U 171/13 hierzu folgendes festgehalten: "Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.”
Im Übrigen kann die Unfallabwicklung für den Geschädigten, der keine Schuld am Unfall trägt, auch komplett kostenlos abgewickelt werden, da der Versicherer des Unfallgegners die Kosten hierfür zu zahlen hat. Kommen Sie besser sofort nach einem Unfall zu uns, bevor Fehler nicht mehr korrigierbar sind.
Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstrafsachen sollte immer vor einer Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden Akteneinsicht genommen werden, um die Details zu kennen, die gegen Sie vorgebracht werden können. Sie haben kein eigenes Akteneinsichtsrecht. Dies kann nur über einen Anwalt geschehen. Deshalb sind auch hier Ihre Chancen deutlich besser, wenn Sie gleich einen Fachanwalt einschalten.
Darüber hinaus hilft eine konkrete Erstberatung meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und Fehler zu vermeiden.
Insbesondere dann, wenn die verkehrsrechtliche Auseinandersetzung eskaliert, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich bei einer Unfallregulierung die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.
Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich.
Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.
Verkehrsrecht - Recht haben und Recht bekommen
Im Verkehrsrecht sind Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Schuhe - allerdings: Wer nicht richtig reagiert, Fristen verpasst, in der Kommunikation falsch formuliert, die Regeln nicht kennt oder Regeln nicht akzeptiert, der bekommt oftmals Probleme, die im Verkehrsrecht vielfach weitreichende Folgen für Ihre Mobilität und Ihren Geldbeutel haben.
Wir vertreten Sie in Bußgeldangelegenheiten, bei drohenden Fahrverboten und Auseinandersetzungen mit der Versicherung.
Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen können wir für Sie komplett kostenlos arbeiten. Kommen Sie besser sofort.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Eine überfahrene Ampel kann massiv Ihren Führerschen bedrohen und erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht sind vielfach in der Lage, das Verfahren zur Einstellung zu führen gegen Zahlung eines Bußgeldes. Dadurch kann die Fahrgenehmigung erhalten und das Bußgeld minimiert werden. Bei folgenden Ordnungswidrigkeiten drohen Ihnen erhebliche Strafen und auch Probleme mit dem Führerschein
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Abstandsverstoß
- Handy am Steuer
- Verstoß gegen Ladungssicherung
- Rotlichtverstoß
- Verstoß gegen Lenkzeiten
Strafsachen
Steht eine Strafsache im Raum, dann sollte mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht jedes mögliche Rechtsmittel ausgenutzt werden, um die Folgen abzumindern oder gar den kompletten Vorwurf aus der Welt zu räumen. Wir prüfen den Sachverhalt und stellen den Ihnen zur Last gelegten Vorwurf in Frage mit dem Ziel eines Freispruchs oder einer möglichst zeitnahen Verfahrenseinstellung.
Zu den typischen Verkehrsverstößen gehören bspw. Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, Fahrt unter Drogeneinfluss, Beleidigung im Straßenverkehr sowie die fahrlässige Körperverletzung.
Es drohen Ihnen die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot, eine Fahrtenbuchauflage, Punkte in Flensburg oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). In diesen Fällen bin ich der richtige Ansprechpartner, um Ihre Interessen zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen, egal in welchem Verfahrensstand (polizeiliche Vorladung, Ermittlungsverfahren, Strafbefehlsverfahren, Anklage oder Gerichtsverfahren).
Führerscheinentzug
Die Wahrung Ihrer Interessen nach einem Unfall unter Alkoholeinwirkung oder bei Alkohol am Steuer allgemein ist ein vielschichtiges Thema und für Betroffene durch den Führerscheinentzug oft sehr problembehaftet. Viele Verkehrsvergehen sind Straftaten und nicht selten geht der Entzug des Führerscheins mit der strafrechtlichen Verfolgung einher. Wir unterstützen Sie rund um die Themen:
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Fahrverbot
- Fahrtenbuchauflage
- Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg
- Probezeit
- MPU
Verkehrsunfälle
Die Themen rund um einen Verkehrsunfall sind vielschichtig. In nahezu allen Fällen sollten Betroffene von Anfang anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, zumal die Abwicklung für den Geschädigten, der keine Schuld am Unfall trägt, komplett kostenlos ist.
Wir befassen uns mit der Unfallregulierung bzw. Schadenregulierung und vertreten Ihre Interessen mit großem Engagement sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei handelt es sich um die Geltendmachung von u. a. Reparaturkosten (über Sachverständigengutachten, Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung), Kosten bei Totalschaden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Heilungskosten, Haushaltsführungsschaden, Hinterbliebenengeld etc. nach einem Verkehrsunfall.
Die Themengebiete sind komplex und mit Problemen behaftet. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat bereits im Urteil vom 2.12.2014 – 22 U 171/13 hierzu folgendes festgehalten: "Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.”
Kommen Sie deshalb unmittelbar nach einem Unfall zu uns. So können wir Ihnen mit unserer Erfahrung in diesem Spezialgebiet am besten helfen.
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