Versicherungsrecht für die Rhein-Main-Region

Wir sind im Versicherungsrecht breit aufgestellt und vertreten Versicherungsnehmer in allen Fragen des Versicherungsrecht, insbesondere in Bezug auf Ansprüche an eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir streben im Interesse einer schnellen und versichertenfreundlichen Abwicklung Vereinbarungen im außergerichtlichen Verfahren, scheuen aber auch die gerichtlicher Auseinandersetzung nicht. Dabei bieten wir im Versicherungsrecht grundsätzlich eine kostenfreie Ersteinschätzung an!

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FAQ

Was ist zu tun, wenn die Versicherung nicht auf den Antrag reagiert?

Auch Verzögerungstaktik der Versicherung ist in der Regel rechtswidrig. Die Versicherung ist verpflichtet, über Ihren Antrag nach Einreichung aller für ihre Entscheidung maßgeblichen Unterlagen zu entscheiden. Liegen alle Unterlagen vor, muss die Versicherung in der Regel nach 4 bis 6 Wochen mit einer ersten Antwort reagieren. Auch die Entscheidung über der BU-Antrag muss in einem angemessenen Zeitfenster erfolgen. Bleibt eine Antwort des Versicherers aus, helfen wir Ihnen gerne, Ihr Recht durchzusetzen.

Die Versicherung lehnt den BU-Antrag ab. Welche Möglichkeiten hat der Versicherungsnehmer?

Lehnt der Versicherer den Antrag ab, sollten sich Versicherungsnehmer davon nicht entmutigen lassen. Die Argumente der Versicherer für die Ablehnung halten einer rechtlichen Überprüfung in vielen Fällen nicht stand. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Vergleichsangebot von der Versicherung annehmen?

Oftmals bietet die Versicherung auch einen Vergleich an. Ein solches Angebot sollte nicht vorschnell angenommen werden. Es sollte geprüft werden, ob das Vergleichsangebot nachteilig ist und ob auf die vollständige Zahlung bestanden werden sollte. Wir überprüfen für Sie gerne das Vergleichsangebot der Versicherung und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

Rücktritt der BU-Versicherung wegen falscher Angaben. Welche Möglichkeiten hat der Versicherungsnehmer?

Es kommt leider vor, dass der Versicherer die Leistung verweigert und vom Vertrag zurücktritt. Begründet wird dies zumeist mit falschen Gesundheitsangaben, die der Versicherungsnehmer gemacht hat. Ob dies der Fall ist, soll nach den gesetzlichen Angaben überprüft werden. Wir unterstützen Sie gerne Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und setzen Ihr Recht durch.

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