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SALEO Rechtsanwälte - Stark in Sachen Berufsunfähigkeitsrente

Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht Yulia Kleyman steht zur Verfügung.

Versicherungsrecht für die Rhein-Main-Region

Wir sind im Versicherungsrecht breit aufgestellt und vertreten Versicherungsnehmer in allen Fragen des Versicherungsrecht, insbesondere in Bezug auf Ansprüche an eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir streben im Interesse einer schnellen und versichertenfreundlichen Abwicklung Vereinbarungen im außergerichtlichen Verfahren, scheuen aber auch die gerichtlicher Auseinandersetzung nicht. Dabei bieten wir im Versicherungsrecht grundsätzlich eine kostenfreie Ersteinschätzung an!

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Recht haben und Recht bekommen

Im Versicherungs sind Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Schuhe - allerdings: Wer nicht richtig reagiert - sei es aus Unkenntnis oder nach falscher Beratung - der verschenkt unter Umständen sehr viel Geld. Auf freundliche Briefe reagieren Versicherer in aller Regel nicht oder nur ausweichend. Wir setzen Ihrer Versicherung eine Frist und steigen dann in Absprache mit Ihnen in Vergleichsverhandlungen oder das gerichtliche Verfahren ein.

Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer..

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück und bietet Absicherung des Lebensstandards in Fall einer längeren Erkrankung. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen ist diese Art der Versicherung insbesondere für jüngere Geburtsjahrgänge relevant geworden.

Liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, die es unmöglich machen, im zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, springt die Berufsunfähigkeitsrente ein.

Leider kommt es immer wieder, dass der Versicherer im Ernstfall die Leistung verweigert oder es nur zögerlich zu Auszahlungen kommt. „Davon sollten sich die Versicherungsnehmer nicht entmutigen lassen. Oftmals verweigern die Versicherungen die Zahlungen zu Unrecht. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwältin Yulia Kleyman, Fachanwältin für Versicherungsrecht.

Wann besteht ein Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ein Anspruch auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird im Versicherungsvertrag genau geregelt. In vielen Policen ist vereinbart, dass der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein muss. „In der Praxis ist das Versicherungsvertragsverhältnis von Versicherungsbedingungen geprägt. Jeder Versicherer ist berechtigt, den Inhalt seiner Bedingungen frei zu wählen. Nach der Legaldefinition ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgestattet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Diese Legaldefinition ist jedoch dispositiv. Es kommt immer auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen an.“, erklärt Rechtsanwältin Kleyman. Der Begriff der Berufsunfähigkeit kann von den Versicherern unterschiedlich definiert sein. Darauf sollte nach Möglichkeit schon beim Abschluss der Vertrags geachtet werden. Spätestens wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, können die Unterschiede wichtig sein.

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Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente ausfällt, hängt von den vereinbarten Konditionen im Versicherungsvertrag ab. Möglich sind auch Vereinbarungen zu einer jährlichen Steigerung (sog. Dynamisierung). Beim Abschluss der Vertrags sollte daher darauf geachtet werden, dass die Berufsunfähigkeitsrente hoch genug ist, um die Kosten für den eigenen Lebensbedarf zu decken. Dabei muss berücksichtigt werden, dass in der Regel der sogenannte Ertragsanteil der Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden muss.

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

Ist der Versicherungsfall eingetreten, muss beim Versicherer ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden. Das hört sich einfacher an als es in der Praxis oft ist, denn der Versicherer verlangt zumeist äußerst umfangreiche und detaillierte Informationen, um zu prüfen, ob tatsächlich Berufsunfähigkeit vorliegt.

Der Versicherer verlangt in der Regel eine genaue Berufsbeschreibung sowie eine Aufstellung über die Tätigkeiten, die nicht mehr ausgeführt werden können. Dabei ist äußerste Sorgfalt geboten.

Zudem werden von der Versicherung häufig detaillierte Berichte der behandelnden Ärzte verlangt, die die Berufsunfähigkeit begründen sollen. Ist der Versicherer nicht überzeugt, lässt er oft noch ein medizinisches Gutachten erstellen. „Ist ein von dem Versicherer eingeholte Gutachten zu Ungunsten des Versicherungsnehmers ausgefallen, ist es gerade nicht sinnvoll, ein zweites Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen einzuholen. Sog. Privatgutachten sind im gerichtlichen Verfahren nicht bindend, eine Kostenerstattung für ein Privatgutachten ist nicht immer möglich. Vielmehr soll die weitere Vorgehensweise mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht besprochen werden“, so Rechtsanwältin Kleyman.

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Ablehnung Berufsunfähigkeitsversicherung

Ablehnungsgründe der BU-Versicherung

Zieht der Versicherer die Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente zeitlich in die Länge, verweigert er die Zahlung, erklärt er die Anfechtung bzw. den Rücktritt vom Vertrag ist dies oft rechtswidrig.

„Es ist immer eine Überprüfung des Einzelfalls notwendig. Die Praxis zeigt aber, dass die Gerichte häufig zu Gunsten des Versicherungsnehmers entscheiden“, sagt Rechtsanwältin Kleyman.

Beim Abschluss des Versicherungsvertrags muss der Versicherungsnehmer in der Regel umfangreiche gesundheitliche Fragen beantworten. Der Versicherer überprüft im Leistungsfall immer, ob der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht beim Vertragsschluss nachgekommen ist und unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. Weichen die Patientenakten von den Angaben im Versicherungsantrag ab, wird Rücktritt oder Anfechtung erklärt.

Damit macht es sich der Versicherer aber regelmäßig zu leicht. Entscheidend ist die Beratungssituation beim Vertragsabschluss. Ist der Vertrag durch einen Versicherungsvermittler, der im Auftrag der Versicherung arbeitet,  zustande gekommen, ist insbesondere zu überprüfen, wie lange das Gespräch mit dem Versicherungsvermittler gedauert hat und ob die Gesundheitsfragen sowie die Belehrung vorgelesen und besprochen wurden. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass der Versicherungsvertreter die Fragen in Textform vorgelegt und sachgerecht besprochen hat. Kann der Versicherer diesen Nachweis nicht führen, ist der Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.

Handelt der Versicherungsvertreter im Auftrag des Versicherers, ist er „Auge und Ohr“ des Versicherungsunternehmens. Heißt: Angaben, die gegenüber dem Vertreter gemacht wurden, wurden gegenüber dem Versicherer gemacht. Hat der Versicherungsnehmer gesundheitliche Angaben gegenüber dem Versicherungsvertreter gemacht und hat dieser die Angaben nicht in den Versicherungsantrag übernommen, kann dem Versicherungsnehmer keine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen werden.

Rechtsanwältin Kleyman: „Es reicht, die Fragen dem Versicherungsvertreter mündlich nach bestem Wissen zu beantworten. Der Versicherungsnehmer ist gerade nicht verpflichtet, die Eintragungen des Versicherungsvertreters in den Antrag zu überprüfen.“

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Psychische Gründe für Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen

Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout zählen zu den häufigen Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Dennoch verweigert der Versicherer gerade bei psychischen Erkrankungen die Leistung. „Allerdings halten die Entscheidungen der Versicherer bzw. die vom Versicherer eingeholten Sachverständigengutachten einer rechtlichen Überprüfung oft nicht stand, so dass die Versicherungsnehmer ihre Anspruche auf Leistungen aus BU-Versicherung durchsetzen können“, sagt Rechtsanwältin Kleyman.

Depressionen machen einen großen Teil der psychischen Erkrankungen aus. Das Spektrum dieser Klassifikation reicht von der leichten depressiven Episode bis hin zu bipolaren affektiven Störungen. Berufsunfähigkeit aufgrund von Depressionen liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr zumutbar ist.

Beim Burnout handelt es sich zwar um ein Syndrom und keine eigenständige Krankheit. Dennoch ist auch hier für die Beurteilung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, entscheidend, ob die Ausübung des Berufs für den Versicherungsnehmer noch zumutbar ist.

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Nachversicherungsgarantie

Nachversicherungsgarantie

Wurde eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung erweitert und die Gesundheitsfragen erneut beantwortet, ist zu überprüfen, ob im ursprünglichen Versicherungsvertrag (Versicherungsbedingungen) eine sog. „Nachversicherungsgarantie“ vereinbart war.

Wenn dies der Fall ist, besteht beim Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen (z.B. Scheidung, Geburt eines Kindes, berufliche Entwicklung, Immobilienerwerb usw.) ein Anspruch gegen den Versicherer auf Erweiterung des Versicherungsvertrages ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sollte der Versicherer bzw. der Versicherungsvermittler dies nicht mitgeteilt haben, liegt ein Beratungsfehler vor, der u.a. einen Schadenersatz begründen kann. In diesem Fall besteht ein Anspruch so gestellt zu werden, wie es bei ordnungsgemäßer Beratung der Fall gewesen wäre. Dies ist in der Regel der Abschluss eines erweiterten Versicherungsvertrages ohne Gesundheitsprüfung.

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Berufsunfähigkeitsrente

Fristen

Wichtig ist, dass die Rechte des Versicherers nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss erlöschen. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.

Die Arglist hat der Versicherer nachzuweisen. Dies gelingt dem Versicherer nur in seltenen Fällen.

Als Fachanwältin für Versicherungsrecht begleitet Yulia Kleyman Sie von der Stellung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Versicherer.

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FAQ

Auch Verzögerungstaktik der Versicherung ist in der Regel rechtswidrig. Die Versicherung ist verpflichtet, über Ihren Antrag nach Einreichung aller für ihre Entscheidung maßgeblichen Unterlagen zu entscheiden. Liegen alle Unterlagen vor, muss die Versicherung in der Regel nach 4 bis 6 Wochen mit einer ersten Antwort reagieren. Auch die Entscheidung über der BU-Antrag muss in einem angemessenen Zeitfenster erfolgen. Bleibt eine Antwort des Versicherers aus, helfen wir Ihnen gerne, Ihr Recht durchzusetzen.

Lehnt der Versicherer den Antrag ab, sollten sich Versicherungsnehmer davon nicht entmutigen lassen. Die Argumente der Versicherer für die Ablehnung halten einer rechtlichen Überprüfung in vielen Fällen nicht stand. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Oftmals bietet die Versicherung auch einen Vergleich an. Ein solches Angebot sollte nicht vorschnell angenommen werden. Es sollte geprüft werden, ob das Vergleichsangebot nachteilig ist und ob auf die vollständige Zahlung bestanden werden sollte. Wir überprüfen für Sie gerne das Vergleichsangebot der Versicherung und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

Es kommt leider vor, dass der Versicherer die Leistung verweigert und vom Vertrag zurücktritt. Begründet wird dies zumeist mit falschen Gesundheitsangaben, die der Versicherungsnehmer gemacht hat. Ob dies der Fall ist, soll nach den gesetzlichen Angaben überprüft werden. Wir unterstützen Sie gerne Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und setzen Ihr Recht durch.

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