Digitaler Nachlass – Was mit Ihren Accounts und Daten nach dem Tod geschieht

Der digitale Nachlass betrifft uns alle – früher oder später. Praktisch jede Person hat Spuren im Internet hinterlassen. Auch nach dem Tod bleiben diese Spuren erhalten. Seien es Profile auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Accounts bei E-Mail-Anbietern, die Fotosammlung in der Cloud bei Google oder ein Abo-Konto. Obwohl es unseren Alltag beeinflusst, hat kaum jemand den digitalen Nachlass geregelt. Oft kennen Angehörige nicht den Internetauftritt des Verstorbenen oder die Erben wissen nicht, wie sie mit den Accounts umgehen sollen.

Im Folgenden kläre ich Sie auf: Was Sie als Inhaber vorab oder als Angehöriger im Erbfall tun können, was alles zum digitalen Nachlass gehört und was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall passiert.

Der digitale Nachlass

Der digitale Nachlass (auch digitales Erbe genannt) umfasst sämtliche Rechtspositionen des Verstorbenen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Verträge mit Providern, wie etwa für E-Mail-Accounts, Domains oder Streaming-Dienste
  • Konten bei sozialen Netzwerken, einschließlich aller Nutzungsdaten wie Chatprotokolle
  • Konten bei Online-Banking-Anbietern, Versandhandelsplattformen oder Datenbanken
  • Offline-Daten auf lokalen Speichermedien, wie USB-Sticks, Festplatten oder Mobiltelefonen
  • Online-Daten in digitalen Sammlungen von Musik, Filmen, Fotos oder anderen Daten

Der digitale Nachlass umfasst mehr als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Mit meiner Beratung werden Sie alle relevanten Aspekte beachten können.

Der digitale Nachlass nach einem Todesfall

Als Angehöriger erben Sie den gesamten digitalen Nachlass. Im Erbrecht gilt das Prinzip der Universalsukzession. Das bedeutet, dass Sie vollständig in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten. Dies umfasst auch alle Bereiche des digitalen Nachlasses. Im Erbfall werden Sie also automatisch sowohl Eigentümer der Nutzungsrechte der Daten und Konten als auch Vertragspartei gegenüber den (Internet-)Dienstleistern.

Daraus folgt, dass die Daten bestehen bleiben und Verträge weiterlaufen. Hieraus ergeben sich Zahlungsansprüche der Dienstleister gegen Sie sowie ein Zugangs- und Nutzungsrecht Ihrerseits auf die Daten und Konten. Nach dem Tod des Erblassers müssen die Dienstleister Ihnen den Zugriff auf das Konto ermöglichen – auch wenn es durch ein Passwort geschützt ist. Waren offline Daten, wie ein USB-Stick, mit einem Passwort geschützt, gibt es keinen Anspruch, das Passwort zu umgehen.

Zum Teil regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dienstleister, wie mit dem Konto nach dem Tod des Nutzers verfahren wird. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Geschäftsbedingungen wirksam sind.

Oft sind die Angehörigen über die Daten und Konten nicht informiert. Möchten Sie als Nutzer Ihren digitalen Nachlass regeln? Möchten Sie als Angehöriger auf das digitale Erbe zugreifen?

Den digitalen Nachlass ordnen

Überlassen Sie Ihren digitalen Nachlass nicht dem Zufall. Wenn Sie Ihr “normales” Erbe regeln, sollten Sie sich auch um Ihre Daten und Konten kümmern. Auch als Erbe ist es möglich, den digitalen Nachlass zu regeln. Das digitale Erbe unterliegt dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ich kläre Sie auf, was Sie als Nutzer oder als Erbe bedenken können:

Was Sie als Nutzer tun können

  • Kümmern Sie sich frühzeitig darum, damit Sie sicherstellen können, alles ordnungsgemäß zu bedenken.
  • Erstellen Sie eine Liste, die Ihren gesamten digitalen Nachlass umfasst.
  • Ohne die Erben einzusetzen, können Sie auch anderen Personen eine Vollmacht zur Verwaltung Ihres Nachlasses erteilen.

Diese Liste sollte enthalten:

  • Welche Konten und Daten Sie besitzen
  • Wie die Erben darauf zugreifen können, also eventuelle Zugangsdaten wie Passwörter oder Antworten auf Sicherheitsfragen
  • Teilen Sie mit, was mit diesen Konten und Daten nach Ihrem Tod geschehen soll
  • Die Liste kann auch dem Testament beigefügt werden. Hierbei müssen Sie auf die besonderen Formvorschriften des Testaments achten.

Ohne die Erben einzusetzen, können Sie auch anderen Personen eine Vollmacht zur Verwaltung Ihres Nachlasses erteilen.

Was Sie als Erbe tun können

  • Sie dürfen über die Daten und Konten verfügen, das heißt, sie weiter nutzen, verändern oder löschen.
  • Hierzu können Sie Kontakt mit den Providern und Anbietern aufnehmen. Sollten diese sich mit einem Verweis auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verweigern, können Sie Ihren Zugriffs- und Nutzungsanspruch einklagen.

Wie bei jedem Erbe ist Vorsorge besser. Sie als Nutzer haben es in der Hand und Ihnen als Erbe bleibt viel Aufwand und Sorge erspart. Ich berate Sie, wie Sie das Erbe am besten gestalten. Auch vertrete ich Sie bei Streitigkeiten, bei Vollmachten, Testamenten und Verträgen rund um den digitalen Nachlass.

Wie bei jedem Erbe ist Vorsorge besser. Sie als Nutzer haben es in der Hand und Ihnen als Erbe bleibt viel Aufwand und Sorge erspart. Ich berate Sie, wie Sie das Erbe am besten gestalten. Auch vertrete ich Sie bei Streitigkeiten, bei Vollmachten, Testamenten und Verträgen rund um den digitalen Nachlass.