Zwei Verfahren, zwei Erfolge: Rund 12.000 Euro für Mandanten zurückgeholt – ohne Klageverfahren
In zwei Verfahren gegen die BAWAG – Muttergesellschaft der Barclays-Kreditkarte, die inzwischen unter dem Namen easybank geführt wird – erzielte SALEO Rechtsanwälte für geschädigte Mandanten verbindliche Erfolge durch den Ombudsmann der privaten Banken. Ergebnis: knapp 2.000 Euro im ersten Fall, knapp 10.000 Euro im zweiten Fall. Da beide Streitwerte unterhalb der 10.000-Euro-Grenze lagen, sind die Entscheidungen für die BAWAG rechtlich bindend.
Hintergrund: Die Barclays-/easybank-Kreditkarte und die BAWAG
Die ehemals unter dem Namen Barclays bekannte Kreditkarte wird seit der Übernahme durch die österreichische BAWAG Group als easybank-Produkt vertrieben. Im Zusammenhang mit dieser Karte ist SALEO Rechtsanwälte in den vergangenen Monaten mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl von Betrugsfällen konfrontiert worden – darunter Phishing, SMS-Betrug und Kartenduplizierung. Geschädigte Mandanten berichten übereinstimmend, dass die BAWAG Erstattungsbegehren grundsätzlich mit dem pauschalen Vorwurf grober Fahrlässigkeit ablehnt.
Dieser Vorwurf ist rechtlich anspruchsvoll und muss konkret begründet werden. Pauschale Ablehnungsschreiben genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Der Weg zum Ombudsmann der privaten Banken
In beiden Verfahren wandte sich SALEO Rechtsanwälte nach erfolgloser außergerichtlicher Korrespondenz an den Ombudsmann der privaten Banken (BdB). Das Schlichtungsverfahren ist für Betroffene kostenlos und stellt eine echte Alternative zur Klage dar – insbesondere bei Streitwerten bis 10.000 Euro, wo die Entscheidung des Ombudsmanns für die Bank verbindlich wird (§ 6 Abs. 5a der Schlichtungsordnung).
In beiden eingereichten Verfahren entschied der Ombudsmann zugunsten der Mandanten von SALEO Rechtsanwälte. Die BAWAG konnte in keinem der beiden Fälle eine grob fahrlässige Pflichtverletzung der Geschädigten ausreichend darlegen. Die Entscheidungen verpflichteten die BAWAG zur Erstattung – ohne dass ein Klageverfahren vor einem Landgericht erforderlich war.
Haben Sie als Inhaber einer Barclays- oder easybank-Kreditkarte einen Schaden erlitten und werden mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit abgewiesen? Das Ombudsmann-Verfahren kann ein schneller und kostenloser Weg zur Erstattung sein. Wir beraten Sie.
Die Ergebnisse im Überblick
Fall 1: Der Ombudsmann folgte der Argumentation von SALEO Rechtsanwälte vollumfänglich. Die BAWAG wurde zur Erstattung von knapp 2.000 Euro verpflichtet. Da der Streitwert unterhalb von 10.000 Euro lag, ist die Entscheidung für die Bank bindend.
Fall 2: Auch im zweiten Verfahren entschied der Ombudsmann zugunsten des Mandanten. Die BAWAG wurde zur Erstattung von knapp 10.000 Euro verpflichtet. Die Entscheidung ist ebenfalls verbindlich.
In beiden Fällen erhielten die Mandanten ihr Geld zurück – ohne langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren.
Ombudsmann oder Klage: Was ist der richtige Weg?
Das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann der privaten Banken ist bei Streitwerten bis 10.000 Euro besonders wirkungsvoll, weil die Entscheidung für die Bank verbindlich ist. Bei höheren Streitwerten ist die Entscheidung nicht bindend – hier kann ein Klageverfahren der geeignetere Weg sein.
SALEO Rechtsanwälte verfügt über umfangreiche Erfahrung in beiden Verfahrenswegen. Welches Vorgehen im konkreten Fall die besten Erfolgsaussichten bietet, hängt von Schadenshöhe, Beweislage und dem Verhalten der jeweiligen Bank ab. Weitere Informationen zu Ihren Ansprüchen bei Kreditkartenbetrug finden Sie hier.
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