Unklare Hinweise in der Banking-App schließen grobe Fahrlässigkeit aus – Urteil zugunsten des Geschädigten (nicht rechtskräftig)
Hinweis: Das in diesem Beitrag beschriebene Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein Rechtsmittel kann noch eingelegt werden. SALEO Rechtsanwälte informiert über den weiteren Verfahrensgang.
Ein Landgericht hat in einem von SALEO Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden, dass einem Mandanten nach einem Online-Banking-Betrug bei seiner Volksbank-Genossenschaftsbank kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden kann. Die Bank wurde zur vollständigen Erstattung des Schadens von rund 6.000 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Ausschlaggebend war die mangelhafte Gestaltung des Bestätigungstextes in der Banking-App. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sachverhalt: Täuschung über die Banking-App
Betrüger brachten den Mandanten dazu, über die Banking-App seiner Volksbank eine digitale Zahlungskarte auf einem fremden Gerät zu aktivieren. Dieser Vorgang verschaffte den Tätern die Verfügungsgewalt über das Konto des Mandanten, über das sie anschließend nicht autorisierte Zahlungen in Höhe von rund 6.000 Euro auslösten.
Die Volksbank verweigerte die Erstattung und argumentierte, der Mandant habe durch seine Mitwirkung bei der Aktivierung grob fahrlässig gehandelt. SALEO Rechtsanwälte widersprach dieser Einschätzung und erhob Klage.
Wurden auch Sie durch eine Täuschung über Ihre Banking-App oder beim Gerätewechsel geschädigt? Die Frage der groben Fahrlässigkeit hängt entscheidend von den Umständen ab – lassen Sie diese rechtlich einordnen.
Die Begründung des Gerichts: Unklare App-Hinweise als entscheidender Faktor
Das Gericht schloss sich der Argumentation von SALEO Rechtsanwälte an und urteilte, dass der in der Banking-App angezeigte Hinweistext zum Vorgang „Registrierung Karte” inhaltlich nicht ausreichend klar und eindeutig war. Ein Kunde, der auf Basis eines unklaren oder missverständlichen Textes handelt, handelt nicht grob fahrlässig.
Das Gericht stützte seine Einschätzung dabei auch auf die eigenen Ausführungen des Vertreters der Bank in der mündlichen Verhandlung: Demnach hatten nicht nur der klagende Mandant, sondern eine Vielzahl von Kunden diesen Hinweis gleichsinnig missverstanden. Wenn ein Hinweistext bei einer erheblichen Anzahl von Nutzern zum gleichen Missverständnis führt, liegt das Problem nicht bei den Nutzern, sondern bei der Gestaltung des Textes selbst.
Das Gericht folgte inhaltlich der Rechtsprechung vergleichbarer Landgerichte, die den Aspekt unzureichender Sicherheitshinweise in Banking-Apps bereits in ähnlichen Fällen als haftungsbegründend für die Bank eingestuft hatten.
Rechtlicher Hintergrund: Sorgfaltspflichten der Bank
Banken sind nicht nur als Zahlungsdienstleister verpflichtet, Transaktionen nur auf Basis autorisierter Aufträge durchzuführen (§ 675u BGB). Sie tragen auch eine Mitverantwortung für die Verständlichkeit ihrer Sicherheitsverfahren. Wer Kunden durch unklare App-Texte in eine Situation bringt, in der sie Betrügern unbeabsichtigt Zugang zu ihren Konten ermöglichen, kann sich nicht allein auf das Verhalten des Kunden berufen.
SALEO Rechtsanwälte hat diesen Argumentationsansatz in einer Vielzahl von Verfahren entwickelt und erfolgreich vor Gericht vertreten. Weitere Informationen zu Ihren Ansprüchen bei Online-Banking-Betrug finden Sie hier.
Stand: Das Urteil ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig. Sobald eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, wird dieser Beitrag aktualisiert.
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