Rund 9.000 Euro zurückgeholt – DKB zahlt Schaden, Zinsen und Kosten nach Einreichung der Klage
Die DKB (Deutsche Kreditbank) verweigerte einem Mandanten nach einem Kreditkartenbetrug zunächst jede Zahlung. Erst nachdem SALEO Rechtsanwälte Klage einreichte, erstattete die Bank den vollen Schaden von rund 9.000 Euro zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten. Dieser Fall steht exemplarisch für eine Verfahrensserie: SALEO Rechtsanwälte bearbeitet derzeit rund 50 gleichgelagerte Fälle gegen die DKB.
Ausgangslage: Kreditkartenbetrug und pauschale Abweisung
Der Mandant wurde Opfer eines nicht autorisierten Einsatzes seiner Kreditkarte. Täter nutzten ausgespähte Kartendaten oder täuschungsbedingte Mitwirkungshandlungen, um Zahlungen im Namen des Karteninhabers auszulösen. Der Schaden belief sich auf rund 9.000 Euro. Die DKB lehnte eine Erstattung mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit ab.
Dieses Vorgehen ist bei der DKB ein bekanntes Muster: Anstatt den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu begründen, verweist die Bank auf pauschale Formulierungen. SALEO Rechtsanwälte kennt diese Abwehrstrategie und die dafür entwickelten rechtlichen Gegenargumente aus zahlreichen Verfahren.
Wurde Ihr Erstattungsbegehren gegenüber der DKB mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit abgelehnt? Lassen Sie diese Begründung prüfen – in vielen Fällen hält sie einer juristischen Analyse nicht stand.
Die rechtliche Grundlage
Nach § 675u BGB schuldet der Zahlungsdienstleister bei einer nicht autorisierten Transaktion die taggleiche Rückbuchung des Betrags. Die Bank kann sich diesem Anspruch nur durch den Nachweis einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden entziehen – ein Tatbestand, den der Gesetzgeber bewusst als Ausnahmefall konstruiert hat. Die gesamte Darlegungs- und Beweislast liegt dabei ausschließlich bei der Bank (§ 675w BGB). Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze in einem Grundsatzurteil vom März 2024 ausdrücklich bestätigt.
Selbst wenn im Einzelfall eine täuschungsbedingte Mitwirkungshandlung des Kunden vorliegt – etwa die Bestätigung einer vermeintlich harmlosen Transaktion in der Banking-App – schließt dies grobe Fahrlässigkeit nicht automatisch ein. Es kommt auf die Qualität der Sicherheitshinweise der Bank und die konkreten Umstände des Angriffs an.
Vorgehen: Außergerichtlich, dann Klage
SALEO Rechtsanwälte forderte die DKB mit einem ausführlich begründeten Schreiben zur Erstattung auf. Da die Bank keine Zahlungsbereitschaft signalisierte, wurde Klage beim zuständigen Gericht eingereicht. Nach Eingang der Klageschrift regulierte die DKB den vollständigen Schaden von rund 9.000 Euro zuzüglich Zinsen und übernahm die Verfahrenskosten.
Einordnung: Einer von rund 50 DKB-Fällen bei SALEO
Dieser Fall ist repräsentativ für eine breite Verfahrensserie. SALEO Rechtsanwälte bearbeitet aktuell rund 50 gleichgelagerte Fälle gegen die DKB im Schadensbereich zwischen 1.000 und 2.500 Euro. In einem erheblichen Teil dieser Verfahren hat die DKB nach Klageeinreichung vollständig reguliert, ohne dass ein Urteil notwendig wurde. Die gesammelte Erfahrung aus diesen Verfahren erlaubt eine präzise Einschätzung der Argumentation der Bank – und der Gegenstrategie.
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