Vollständige Regulierung inklusive Verfahrenskosten – ein Erfolg für Mandanten von SALEO Rechtsanwälte
Nachdem ein Mandant Opfer eines professionellen Kreditkartenangriffs wurde und die Deutsche Bank die Erstattung verweigerte, reichte SALEO Rechtsanwälte Klage beim Landgericht Frankfurt ein. Daraufhin zahlte die Deutsche Bank den vollständigen Schaden von rund 5.000 Euro und übernahm sämtliche angefallenen Verfahrenskosten. Der Fall zeigt: Konsequentes anwaltliches Vorgehen führt auch bei einer der größten deutschen Geschäftsbanken zum Ziel.
Ausgangslage: Was war passiert?
Der Mandant war Opfer einer professionellen Verbrecherorganisation geworden, die im Ausland – konkret in Südafrika – Kreditkarten systematisch nach dem Ausspähen der Kartendaten dupliziert. Derartige Angriffe werden von spezialisierten Banden betrieben, die am Geldautomaten oder in Zahlungssituationen unbemerkt Kartendaten abgreifen und anschließend physische oder digitale Kartendubletten für betrügerische Transaktionen einsetzen. Dem Mandanten entstand durch die nicht autorisierten Verfügungen ein Schaden von rund 5.000 Euro.
Die Deutsche Bank lehnte eine Rückerstattung zunächst ab. Sie berief sich – wie in solchen Fällen üblich – auf einen angeblich sorgfaltspflichtwidrigen Umgang des Karteninhabers mit seinen Zugangsdaten.
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Rechtliche Einordnung
Die gesetzliche Lage ist eindeutig: Gemäß § 675u BGB ist der Zahlungsdienstleister verpflichtet, einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang taggleich rückgängig zu machen und dem Kontoinhaber den Betrag gutzuschreiben. Einen Gegenanspruch hat die Bank nach § 675v Abs. 3 BGB nur dann, wenn sie dem Kunden eine grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfaltspflichten konkret nachweist – und dieser Beweis liegt ausschließlich bei der Bank.
Im vorliegenden Fall lagen keine Anhaltspunkte für ein sorgfaltspflichtwidriges Verhalten des Mandanten vor. Der Angriff war technisch professionell durchgeführt worden. SALEO Rechtsanwälte machte deutlich, dass die Beweislast der Deutschen Bank für eine grobe Fahrlässigkeit nicht erfüllbar war.
Verweist Ihre Bank nach einem Kartenmissbrauch auf grobe Fahrlässigkeit, ohne dies zu belegen? Das reicht nach der Rechtsprechung nicht aus. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich wehren können.
Das Vorgehen von SALEO Rechtsanwälte
Nach Beauftragung analysierte Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, den gesamten Sachverhalt, wertete die vorhandenen Transaktionsprotokolle aus und formulierte das außergerichtliche Erstattungsbegehren gegenüber der Deutschen Bank. Als die Bank nicht auf dieses Schreiben einging, reichte SALEO Rechtsanwälte Klage beim zuständigen Landgericht Frankfurt ein.
Nach Eingang der Klageschrift und Auseinandersetzung mit der darin enthaltenen Argumentation entschied sich die Deutsche Bank, den Weg über eine Gerichtsverhandlung nicht fortzusetzen.
Das Ergebnis
Die Deutsche Bank erstattete dem Mandanten den vollständigen Schaden in Höhe von rund 5.000 Euro. Darüber hinaus übernahm sie die durch das Verfahren entstandenen Kosten. Der Mandant erhielt sein Geld zurück, ohne dass das Verfahren bis zur Urteilsverkündung geführt werden musste.
Dieser Fall ist kein Einzelfall. SALEO Rechtsanwälte führt regelmäßig Verfahren gegen große Geschäftsbanken ebenso wie gegen Direktbanken und Sparkassen – und erzielt durch gezieltes Vorgehen in einem erheblichen Teil der Fälle auch ohne Urteil eine vollständige Regulierung.
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