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Kündigungsfrist – was gilt wirklich?

Die Kündigungsfrist richtet sich nicht pauschal nach einer einzigen Regelung. Maßgeblich ist, welche Rechtsgrundlage im konkreten Arbeitsverhältnis gilt. Dabei ist zwischen gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Kündigungsfristen zu unterscheiden.

Ist die Kündigungsfrist weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag wirksam geregelt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB.

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Gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB)

Für Arbeitnehmer beträgt die Frist bei einer Kündigung grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit – sie kann zwischen einem und bis zu sieben Monaten zum Monatsende betragen.

Tarifvertragliche Kündigungsfristen

In vielen Branchen gelten Tarifverträge, die kürzere oder längere Kündigungsfristen vorsehen können. Diese tariflichen Regelungen gehen den gesetzlichen Vorschriften häufig vor und sind zwingend zu beachten.

Vertragliche Kündigungsfristen

Auch im Arbeitsvertrag können individuelle Kündigungsfristen vereinbart sein. Diese dürfen jedoch für Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber und müssen den gesetzlichen Mindestschutz wahren.

Warum eine Prüfung der Kündigungsfrist entscheidend ist

Eine falsch berechnete Frist kann zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, zu Lohnnachzahlungen, Urlaubsansprüchen u.s.w. führen.

Ob die Kündigungsfrist korrekt eingehalten wurde, lässt sich oft schnell klären – mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen.

Unsere Empfehlung – frühzeitig prüfen lassen

Die Kanzlei Saleo ist seit Jahren im Arbeitsrecht etabliert. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen für Sie zuverlässig,

  • welche Kündigungsfrist in Ihrem Fall gilt,
  • ob die Kündigung formell wirksam ist und
  • welche strategischen Optionen sich daraus ergeben.

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