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Aufhebungsvertrag & Abfindung - Ihre Rechte!

Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema Abfindung /Aufhebungsvertrag in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Dietmar Schnitzmeier und Yulia Kleyman stehen Ihnen zur Verfügung.

Aufhebungsvertrag / Abfindung

Anders als bei der Kündigung müssen beide Vertragsparteien einem Aufhebungsvertrag zustimmen. Mit dem Aufhebungsvertrag einigen sich beide Parteien einvernehmlich darauf, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird.

Der Arbeitgeber möchte mit dem Aufhebungsvertrag zumeist eine möglichst schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses erreichen. Dafür ist er in der Regel bereit, eine Abfindung zu zahlen.

Folge des Aufhebungsvertrags ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Daher bedarf er zwingend der Schriftform und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.

SALEO Arbeitsrecht - Unsere Expertise

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim - Wir kennen den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region.

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und unseren Mandanten verpflichtet. Es gibt kein spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und eins für Arbeitgeber, daher vertreten wir beide Seiten unter Ausschluss jeglicher Befangenheiten mit der gleichen Sorgfalt und juristischer Expertise.

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.

Vor dem Arbeitsgericht gibt es nach § 11 Abs. 1 S. 1 ArbGG keinen Anwaltzwang. Grundsätzlich können Sie sich in arbeitsrechtlichen Belangen vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten. Wir raten allerdings davon ab, ganz ohne juristische Begleitung in ein Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.

Ínsbesondere dann, wenn die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung eskaliert ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten
sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.

Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Arbeitsvertrages oder im Vorfeld einer geplanten Kündigung.

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

Shaking hands

Inhaltliche Gestaltung eines Aufhebungsvertrages

Die inhaltliche Gestaltung des Aufhebungsvertrags ist frei. Wichtig ist natürlich, dass der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt wird. Zudem sollten im Aufhebungsvertrag weitere Details geklärt werden. Dabei kann es beispielweise um den restlichen Urlaubsanspruch, Überstunden, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Rückgabe des Dienstwagens und anderer Arbeitsmittel oder auch um die betriebliche Altersvorsorge gehen.

Häufig wird in Aufhebungsverträgen vereinbart, dass mit dem Abschluss der Vereinbarung alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erloschen sind. Wegen dieser großen Tragweite sollte der Inhalt sehr sorgfältig geprüft werden.

Beim Aufhebungsvertrag muss der Arbeitgeber keinen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nennen, muss nicht den Betriebsrat anhören oder sich an Kündigungsfristen halten. Auch der Kündigungsschutz entfällt. Er bietet ihm also Vorteile, wenn es darum geht, ein Arbeitsverhältnis zeitnah zu beenden.

Für den Arbeitnehmer ist der Verlust des Arbeitsplatzes mit Nachteilen hinsichtlich von Versorgungsansprüchen oder Leistungen der Agentur für Arbeit verbunden. Daher ist es empfehlenswert, eine Abfindung zu verhandeln.

Rechte Pflichten

Abfindung

Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Aus Sicht des Arbeitnehmers sollte daher der Anspruch auf eine Abfindung Teil des Aufhebungsvertrags sein. Daher ist vor allem Verhandlungsgeschick gefragt. Die Abfindung ist kein Arbeitsentgelt und von daher werden keine Sozialabgaben abgezogen. Arbeitnehmer müssen aber berücksichtigen, dass die Abfindungszahlung der Besteuerung unterliegt. Maßgebliche Parameter für die Höhe der Abfindung ist die Höhe des letzten Bruttogehalts und die Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Punkte Arbeitsvertrag

Anfechtung des Aufhebungsvertrags

Wurde der Aufhebungsvertrag übereilt abgeschlossen, besteht oft der Wunsch, die Unterschrift rückgängig zu machen. Die Möglichkeiten zur Anfechtung oder zum Rücktritt sind aber sehr begrenzt.

Die Anfechtung kann wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung möglich sein. Das hängt aber stark vom Einzelfall ab.

Der Rücktritt vom Aufhebungsvertrag kann möglich sein, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus dem Aufhebungsvertrag nicht nachtkommt, insbesondere wenn er eine vereinbarte Abfindung nicht pünktlich zahlt.

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Unbefristete und befristete Arbeitsverträge

Arbeitsverträge können zeitlich unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Bei der Befristung von Arbeitsverträgen sind noch weitere Regelungen zu beachten. Mehr zu befristeten Arbeitsverträgen finden Sie hier.

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Nutzen Sie unser Kontaktformular für Anfragen rund um das Thema Arbeitsvertrag. Bitte geben Sie uns Ihre Daten möglichst vollständig durch. Wir antworten innerhalb eines Werktages. Durch die Kontaktaufnahme entstehen Ihnen keine Kosten.

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