Urteil des BGH liegt vor
Wie sich in der mündlichen Verhandlung am 05.05.2020 im Verfahren VI ZR 252/19 (hier ging es um Motoren des Typs EA 189) bereits abgezeichnet hatte, hat der BGH im am 25.05.2020 verkündeten Urteil das Urteil der Vorinstanz (OLG Koblenz) bestätigt und Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Umfang des Schadensersatzes