Genau deshalb kommt der sogenannten Tätigkeitsbeschreibung in den gesunden Tagen eine zentrale Bedeutung zu. Sie bildet den Maßstab, an dem die Berufsunfähigkeitsversicherung später beurteilt, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können.
Aus meiner anwaltlichen Praxis weiß ich, dass eine unvollständige oder ungenaue Tätigkeitsbeschreibung häufig dazu führt, dass Versicherer den Leistungsantrag ablehnen oder die Leistungsprüfung erheblich verzögern.
Was bedeutet „Beruf in den gesunden Tagen“?
Maßgeblich ist nicht die Stellenbeschreibung Ihres Arbeitgebers und auch nicht Ihre Berufsbezeichnung.
Entscheidend ist vielmehr, wie Sie Ihren Beruf tatsächlich ausgeübt haben, solange Sie noch gesund waren.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft den konkret ausgeübten Beruf in seiner individuellen Ausgestaltung. Deshalb können zwei Personen mit derselben Berufsbezeichnung völlig unterschiedlich beurteilt werden.
Ein Notfallsanitäter, der überwiegend im Rettungswagen eingesetzt wird, hat andere Anforderungen als ein Notfallsanitäter, der überwiegend Leitungsaufgaben übernimmt. Ebenso unterscheiden sich die Tätigkeiten eines Geschäftsführers je nach Unternehmensgröße oder die eines Bankberaters je nach Kundenkreis und Verantwortungsbereich.
Beispiel: Rettungsassistent / Notfallsanitäter
Ein Rettungsassistent oder Notfallsanitäter übernimmt täglich hochverantwortungsvolle Aufgaben unter erheblichem Zeitdruck. Häufig besteht eine Wochenarbeitszeit von 40 bis 60 Stunden einschließlich Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten.
Zu den typischen Tätigkeiten gehören unter anderem:
- Entgegennahme und Bearbeitung von Notfalleinsätzen,
- Führen von Einsatzfahrzeugen unter Einsatzbedingungen,
- Versorgung schwer verletzter oder akut erkrankter Patienten,
- Reanimationsmaßnahmen und lebensrettende Sofortmaßnahmen,
- Verabreichung von Medikamenten nach den gesetzlichen Vorgaben,
- Umlagerung und Transport von Patienten,
- Tragen schwerer Lasten und medizinischer Ausrüstung,
- Dokumentation der Einsätze,
- enge Zusammenarbeit mit Notärzten, Kliniken und Leitstellen,
- schnelle Entscheidungen unter erheblichem psychischem Druck.
Bereits einzelne gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass diese anspruchsvolle Tätigkeit nicht mehr sicher ausgeübt werden kann. Dies gilt beispielsweise bei chronischen Rückenbeschwerden, neurologischen Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Angststörungen oder Konzentrationsstörungen.
Nicht die Berufsbezeichnung entscheidet
Die Berufsunfähigkeitsversicherung beurteilt nicht abstrakt den Beruf „Notfallsanitäter“.
Sie prüft vielmehr, welche Tätigkeiten Sie tatsächlich ausgeübt haben und welchen zeitlichen Umfang diese jeweils einnahmen.
Deshalb genügt es regelmäßig nicht, im Leistungsantrag lediglich anzugeben:
„Ich war als Notfallsanitäter tätig.“
Vielmehr sollte nachvollziehbar beschrieben werden,
- welche Aufgaben täglich anfielen,
- wie viel Zeit auf die einzelnen Tätigkeiten entfiel,
- welche körperlichen Anforderungen bestanden,
- welche geistigen und psychischen Belastungen zu bewältigen waren,
- welche Verantwortung Sie trugen und
- welche Tätigkeiten aufgrund Ihrer Erkrankung heute nicht mehr möglich sind.
Je genauer diese Beschreibung erfolgt, desto besser lässt sich beurteilen, ob die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit vorliegen.
Typische Fehler bei der Tätigkeitsbeschreibung
In meiner Praxis begegnen mir immer wieder dieselben Fehler.
Viele Versicherte
- beschreiben lediglich ihre Berufsbezeichnung,
- übernehmen die Stellenbeschreibung ihres Arbeitgebers,
- schildern ihre Tätigkeit zu allgemein,
- vergessen regelmäßig ausgeübte Nebenaufgaben,
- berücksichtigen Überstunden oder Bereitschaftsdienste nicht,
- stellen die körperlichen und psychischen Belastungen nicht ausreichend dar.
Dadurch entsteht häufig ein unzutreffendes Bild des tatsächlichen Berufsalltags.
Warum eine sorgfältige Tätigkeitsbeschreibung so wichtig ist
Die Tätigkeitsbeschreibung bildet den Vergleichsmaßstab für die gesamte Leistungsprüfung.
Erst wenn feststeht, welche Anforderungen Ihr Beruf vor Eintritt der Erkrankung tatsächlich stellte, lässt sich beurteilen, ob und in welchem Umfang Sie diese Tätigkeiten heute noch ausüben können.
Eine unvollständige Beschreibung kann deshalb erhebliche Auswirkungen auf die Entscheidung der Berufsunfähigkeitsversicherung haben.
Unsere Unterstützung
Die Erstellung einer aussagekräftigen Tätigkeitsbeschreibung gehört zu den wichtigsten Bausteinen für die erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist sowohl bei der erstmaligen Stellung des Leistungsantrags als auch nach einer Ablehnung durch den Versicherer von entscheidender Bedeutung.
Als Fachanwältin für Versicherungsrecht vertrete ich bundesweit ausschließlich Versicherungsnehmer gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherern. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihren beruflichen Alltag detailliert, arbeiten die tatsächlichen Anforderungen Ihres Berufs heraus und bereiten Ihre Tätigkeitsbeschreibung so auf, dass sie den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen eines BU-Verfahrens entspricht.
Gerade bei Berufen mit hoher körperlicher oder psychischer Belastung – etwa im Rettungsdienst, in der Pflege, im Gesundheitswesen, bei Polizei, Feuerwehr oder in Führungspositionen – entscheidet eine präzise Darstellung des Berufs häufig über den Erfolg des Leistungsantrags.
Wenn Sie einen Leistungsantrag vorbereiten oder Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen abgelehnt hat, unterstützen wir Sie gerne. Nach einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Unterlagen besprechen wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten und entwickeln gemeinsam die passende Strategie zur Durchsetzung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente.