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Rechtsanwalt bei Wohngebäudeversicherung

Wenn die Wohngebäudeversicherung nicht zahlt oder Leistungen kürzt, stehen Eigentümer schnell vor existenziellen Problemen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Wohngebäudeversicherung prüft Ihren Vertrag, wehrt unberechtigte Ablehnungen ab und setzt Ihre Ansprüche konsequent gegenüber der Gebäudeversicherung durch.

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Unterstützung bei Problemen mit der Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Haus und an fest verbauten Bestandteilen ab – z. B. durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Blitzschlag. Zusätzliche Risiken wie Überschwemmungen oder Starkregen müssen meist über einen Elementarschadensbaustein abgesichert werden.

Ablehnungen erfolgen häufig wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen, fehlender Beweise, unklarer Schadensursachen oder Ausschlussklauseln in den Vertragsbedingungen. Oft werden Schäden auch mit Verweis auf grobe Fahrlässigkeit oder eine zu geringe Windstärke abgelehnt.

Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Zugeständnisse gegenüber der Versicherung zu machen. Lassen Sie die Ablehnung rechtlich prüfen – ein spezialisierter Rechtsanwalt kann feststellen, ob die Entscheidung berechtigt ist und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Ja. Sie sind verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden. Andernfalls riskieren Sie eine Kürzung oder Ablehnung der Leistung. Dokumentieren Sie den Schaden immer mit Fotos und holen Sie sich idealerweise direkt anwaltliche Unterstützung.

Oft übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten. In einer kostenfreien Ersteinschätzung klären wir für Sie, ob Ihr Fall gedeckt ist. Ohne Rechtsschutzversicherung besprechen wir mit Ihnen transparent die Kosten und Erfolgsaussichten.

SALEO Arbeitsrecht - Unsere Expertise

Eine Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Haus und an fest verbauten Bestandteilen ab – z. B. durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Blitzschlag. Zusätzliche Risiken wie Überschwemmungen oder Starkregen müssen meist über einen Elementarschadensbaustein abgesichert werden.

 

Ablehnungen erfolgen häufig wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen, fehlender Beweise, unklarer Schadensursachen oder Ausschlussklauseln in den Vertragsbedingungen. Oft werden Schäden auch mit Verweis auf grobe Fahrlässigkeit oder eine zu geringe Windstärke abgelehnt.

 

Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Zugeständnisse gegenüber der Versicherung zu machen. Lassen Sie die Ablehnung rechtlich prüfen – ein spezialisierter Rechtsanwalt kann feststellen, ob die Entscheidung berechtigt ist und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Ja. Sie sind verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden. Andernfalls riskieren Sie eine Kürzung oder Ablehnung der Leistung. Dokumentieren Sie den Schaden immer mit Fotos und holen Sie sich idealerweise direkt anwaltliche Unterstützung.

 

Oft übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten. In einer kostenfreien Ersteinschätzung klären wir für Sie, ob Ihr Fall gedeckt ist. Ohne Rechtsschutzversicherung besprechen wir mit Ihnen transparent die Kosten und Erfolgsaussichten.

Typische Streitfälle in der Wohngebäudeversicherung

Versicherungsnehmer stoßen immer wieder auf ähnliche Probleme, zum Beispiel:

  • Leistungskürzung oder Leistungsverweigerung durch die Gebäudeversicherung

  • Streit über die Schadenshöhe und die Kosten der Wiederherstellung

  • Verzögerte Regulierung oder fehlende Kommunikation der Versicherung

  • Kündigung oder Anpassung der Wohngebäudeversicherung nach einem Schadensfall

In solchen Situationen ist ein spezialisierter Rechtsanwalt die richtige Anlaufstelle.

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Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt

Versicherungen verfolgen naturgemäß ein wirtschaftliches Interesse: möglichst wenige und möglichst geringe Leistungen auszahlen. Häufige Gründe für Ablehnungen oder Kürzungen sind:

  • Behaupteter Obliegenheitsverstoß – z. B. dass Sie angeblich Pflichten verletzt haben (z. B. fehlende Wartung oder verspätete Meldung).

  • Anzweifeln der Schadensursache – die Gebäudeversicherung behauptet, der Schaden sei nicht durch eine versicherte Gefahr entstanden.

  • Unklare oder enge Vertragsklauseln – die Versicherung nutzt schwammige Formulierungen zu ihren Gunsten.

  • Verweis auf Vorschäden – Schäden werden als bereits vorhanden dargestellt und deshalb nicht übernommen.

  • Überhöhte Selbstbeteiligung oder Kürzung – die Entschädigung wird klein gerechnet, sodass Sie auf hohen Kosten sitzen bleiben.

In solchen Fällen hilft ein Rechtsanwalt für Wohngebäudeversicherung, die Ablehnung rechtlich zu prüfen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Warum ein Rechtsanwalt für Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist

Die Vertragsbedingungen einer Gebäudeversicherung sind komplex und für Laien oft nicht nachvollziehbar. Ein Rechtsanwalt kennt die Fallstricke, prüft die Wirksamkeit der Klauseln und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Versicherungsgesellschaft – notfalls auch vor Gericht.

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Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

  • Fachkundige Prüfung des Versicherungsvertrags

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht

  • Übernahme der gesamten Kommunikation mit der Versicherung

  • Realistische Einschätzung von Erfolgsaussichten

  • Souveräne Vertretung im Schadensfall