Wir rufen zurück!

Arbeitsrecht für Arbeitgeber!

Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte – Wir sind Partner von Arbeitgebern und vertreten deren Interessen in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Dietmar Schnitzmeier und Julia Kleyman stehen Ihnen zur Verfügung.

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Rechtsvertretung und Beratung

Gerade im Arbeitsrecht herrscht großes Konfliktpotenzial. Arbeitgeber müssen sich mit vielen rechtlichen Fragestellungen beschäftigen, bevor sie Maßnahmen einleiten.

Das gilt im Kleinebetrieb genauso wie im mittelständischen Unternehmen oder in Konzernen. Wobei sich die gesetzlichen Regelungen je nach Betriebsgröße unterscheiden können. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht vertreten wir die Arbeitgeber und Unternehmen unterschiedlicher Größen in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Dabei gilt es vorausschauend zu handeln und dadurch rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung ist für Arbeitgeber unerlässlich, um sich beispielsweise bei Vertragsabschlüssen, Kündigungen oder im Umgang mit dem Betriebsrat und auf rechtlich sicherem Terrain zu bewegen..

SALEO Arbeitsrecht - Unsere Expertise

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim – Wir kennen den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region.

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und unseren Mandanten verpflichtet. Es gibt kein spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und eins für Arbeitgeber, daher vertreten wir beide Seiten unter Ausschluss jeglicher Befangenheiten mit der gleichen Sorgfalt und juristischer Expertise.

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.

Vor dem Arbeitsgericht gibt es nach § 11 Abs. 1 S. 1 ArbGG keinen Anwaltzwang. Grundsätzlich können Sie sich in arbeitsrechtlichen Belangen vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten. Wir raten allerdings davon ab, ganz ohne juristische Begleitung in ein Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.

Im Arbeitsrecht trägt jeder Partei in der ersten Instanz die Anwaltskosten selbst; auch wenn diese im Rechtsstreit obsiegt. Eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.

Je früher, je besser – Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Arbeitsvertrages oder im Vorfeld einer geplanten Kündigung.

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

Konfliktlösung

Eine einvernehmliche Konfliktlösung ist zwar immer das vorrangige Ziel, dennoch lässt sich der Gang zum Arbeitsgericht nicht immer vermeiden. Mit unserer langjährigen Erfahrung setzen wir die Interessen und Rechte unserer Mandanten auch gerichtlich konsequent durch.

Wir beraten Arbeitgeber in folgenden Punkten:

  • Abschluss und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Werkverträgen, Betriebsvereinbarungen, etc.
  • Verhandlungen mit Betriebsrat und Arbeitnehmervertretungen
  • Einsatz von Leiharbeitern
  • Gestaltung von Zeugnissen
  • Gestaltung von Abmahnungen
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Restrukturierung und Personalabbau
  • Vertretung gegen SOKA Bau und ZVK
  • Prozessführung in allen Instanzen