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Abfindung angeboten – soll ich annehmen oder Kündigungsschutzklage erheben?

Nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsangebot stellt sich vielen Arbeitnehmern die Frage: Abfindung annehmen oder Kündigungsschutzklage erheben? Oft ist das erste Angebot des Arbeitgebers nicht das beste. Neben der Höhe der Abfindung spielen auch Freistellung, Zeugnis, Resturlaub, Bonuszahlungen und mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld eine wichtige Rolle. Fachanwältin für Arbeitsrecht Julia Kleyman erläutert, welche Faktoren bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten und warum eine frühzeitige rechtliche Prüfung häufig sinnvoll ist.

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„Meine Chefin hat mir gerade eine Abfindung von 1,5 Gehältern angeboten. Soll ich das annehmen? Lohnt sich dann überhaupt noch eine Kündigungsschutzklage?“

Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer unmittelbar nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsangebot. Die Situation ist häufig emotional belastend: Unsicherheit über die berufliche Zukunft, Druck durch den Arbeitgeber und gleichzeitig die Angst, ein möglicherweise „gutes“ Angebot abzulehnen.

Besonders häufig erleben wir inzwischen, dass Abfindungsangebote kurzfristig per E-Mail, Telefon oder sogar per WhatsApp kommuniziert werden. Viele Arbeitnehmer fühlen sich dadurch unter Druck gesetzt und glauben, schnell reagieren zu müssen. Genau das ist jedoch häufig ein Fehler.

Nicht jede angebotene Abfindung ist tatsächlich ein gutes Angebot

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass eine angebotene Abfindung bereits das „Maximum“ darstellt. Nach unserer Erfahrung ist dies jedoch häufig nicht der Fall. Nicht selten wird im Verfahren vor dem Arbeitsgericht eine höhere Abfindung erzielt.

Gleichzeitig besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Auch die Ablehnung eines ersten Angebots kann Risiken mit sich bringen. Genau deshalb ist eine frühzeitige und umfassende rechtliche Beratung besonders wichtig.

Fachanwältin für Arbeitsrecht Julia Kleyman vertritt seit 2013 sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in komplexen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Gerade die Erfahrung aus der Vertretung beider Seiten ermöglicht häufig eine besonders realistische Einschätzung von Prozessrisiken, Verhandlungsspielräumen und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen.

Gerade in Kündigungsschutzverfahren spielen zahlreiche wirtschaftliche und taktische Faktoren eine Rolle:

  • Wie hoch ist das Prozessrisiko des Arbeitgebers?
  • Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
  • Wurde die Sozialauswahl korrekt durchgeführt?
  • Bestehen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten?
  • Droht erheblicher Annahmeverzugslohn?
  • Wie hoch ist der Zeitdruck auf Arbeitgeberseite?
  • Welche wirtschaftlichen Folgen hätte ein verlorener Prozess?

Nicht selten lassen sich dadurch deutlich bessere Konditionen verhandeln — sowohl bei der Höhe der Abfindung als auch bei Freistellung, Zeugnis, Bonuszahlungen, Resturlaub, variabler Vergütung oder dem Beendigungszeitpunkt.

Aufhebungsvertrag – nicht jede schnelle Lösung ist auch die beste Lösung

Ein Aufhebungsvertrag ohne gerichtliches Verfahren kann den Interessen des Arbeitnehmers im Einzelfall vollständig entsprechen — muss es aber nicht. Gerade deshalb ist vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages eine umfassende rechtliche Beratung regelmäßig sinnvoll.

Viele Arbeitnehmer unterschätzen insbesondere die Risiken einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Auch Urlaubsansprüche werden in der Praxis häufig fehlerhaft berechnet oder unberechtigt gekürzt. So wissen viele Arbeitnehmer beispielsweise nicht, dass beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte — etwa zum 31.07.2026 — grundsätzlich bereits der volle gesetzliche Jahresurlaub entsteht und nicht lediglich ein anteiliger Urlaubsanspruch.

Gerade bei Aufhebungsverträgen spielen häufig nicht nur juristische Fragen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche und persönliche Interessen eine Rolle. Was zunächst wie eine schnelle und unkomplizierte Lösung wirkt, kann langfristig erhebliche finanzielle Folgen haben.

Die Kanzlei SALEO sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht Rechtsanwältin Kleyman beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber bei der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Viele Mandanten schätzen dabei insbesondere die strategische Verhandlungsführung, die realistische Einschätzung wirtschaftlicher Risiken und die persönliche Betreuung in oftmals existenziell belastenden Situationen.

Aktuelle Arbeitswelt: Umstrukturierungen, KI und wirtschaftlicher Druck

Die Zahl betriebsbedingter Kündigungen und Umstrukturierungen steigt derzeit spürbar an. Digitalisierung, KI, wirtschaftlicher Druck und internationale Konzernstrukturen verändern die Arbeitswelt zunehmend schneller.

Viele Arbeitnehmer erleben erstmals, dass selbst langjährige Positionen oder vermeintlich sichere Arbeitsplätze plötzlich zur Disposition stehen. Gerade deshalb wird eine strategische arbeitsrechtliche Beratung immer wichtiger.

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Unsere Erfahrung in Kündigungsschutzverfahren

Rechtsanwältin Kleyman ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und vertritt Arbeitnehmer, Führungskräfte sowie Arbeitgeber in komplexen Kündigungsschutzverfahren.

Unsere Mandanten schätzen insbesondere die persönliche Betreuung, die strategische Verhandlungsführung und die realistische Einschätzung wirtschaftlicher Risiken. Gerade bei Abfindungsverhandlungen zeigt sich immer wieder, dass nicht nur die Rechtslage, sondern auch Erfahrung, Taktik und das richtige Timing entscheidend sind.

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