Nutzungsausfall über 196 Tage: LG Osnabrück verurteilt Versicherung zu mehr als 34.000 Euro
Wer nach einem unverschuldeten Unfall die Reparatur nicht vorstrecken kann, muss deswegen keine Nachteile hinnehmen. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 05.03.2025 (Az. 5 O 2598/24), in der die gegnerische Haftpflichtversicherung Nutzungsausfallentschädigung für 196 Tage zahlen musste. Als