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Informationen zum Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer kann sich von seiner Arbeit erholen. Ihm steht Anspruch auf Urlaub zu. Die Streitigkeiten wegen des Urlaubs sollen einvernehmlich geregelt werden. Sie spielen dann entscheidende Rolle, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung, Bezug von Erwerbsminderungsrente u.s.w. beendet wird.

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Grundlegende Änderungen bei der Kündigung von Schwerbehinderten

Im Rahmen des „Bundesteilhabegesetzes“ hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 30.12.2016 auch inhaltliche Anpassungen des SGB IX vorgenommen. Im Rahmen des § 95 Abs. 2 SGB IX ist nunmehr eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Kündigung eines Schwerbehinderten unabdingbare Voraussetzung

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BAG zum Konsum „harter Drogen“ durch einen Berufskraftfahrer

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass gerade im Straßenverkehrsrecht „harte Drogen“ eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellen. Aufbauend hierauf haben die Straßenverkehrsbehörden auch bei nur einmaliger Einnahme harter Drogen den Fahrer nicht mehr geeignet zum Führen

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Arbeitsrechts in einer digitalisierten Arbeitswelt

Die Arbeitswelt in deutschen Unternehmen verändert sich durch das Internet rasant. Das Arbeitsrecht muss seine Autorität auch in einem Umfeld, für das es Ursprünglich nicht konzipiert wurde, beibehalten und sich gleichzeitig den neuen Gegebenheiten anpassen. Durch die Digitalisierung der Arbeitswelt

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Reform des Mutterschutzgesetzes

Die große Koalition will den gesetzlichen Mutterschutz modernisieren und vereinheitlichen: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts, Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT Drucks. 18/8963 Künftig werden nicht nur Arbeitnehmerinnen, son­dern auch Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen grundsätzlich in den gesetzlichen Mutterschutz einbezogen.

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Kein wirksames Elternzeitverlangen per Telefax

Ein Telefax ist nicht geeignet, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für ein Elternzeitverlangen zu wahren und führt zur Nichtigkeit der Erklärung. Dem Arbeitgeber kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände Treuwidrigkeit entgegengehalten werden, wenn er sich in einem solchen Fall auf das

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