Kreditkarten- und Online-Banking-Betrug; BGH bestätigt generelle Beweislast der Bank!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 5. März 2024 klargestellt, dass die Beweislast bei Streitfällen um unautorisierte Kreditkarten- und Online-Banking-Transaktionen stets bei der Bank liegt, gemäß § 675w BGB. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Bank Ersatzansprüche geltend