Sebastian Koch
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Vita:
- Studium an den Universitäten Göttingen, Ourense (Spanien) und Heidelberg
- 1998-1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rupprecht-Karls-Universität zu Heidelberg
- Vortrag an der Technischen Universität Karlsruhe zum Thema Projektsteuerung, 2000
- 2000-2001 Rechtsanwalt bei Ashurst Morris Crisp in den Bereichen Kapitalgesellschaftsrecht und Private Equity
- Beratung mittelständischer Unternehmen und einer börsennotierten Gesellschaft in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
- Betreuung von Mandanten aus den Bereichen IT, Pharma, Handel und Bau
- Beratung in zahlreichen nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen
- Vertretung von zahlreichen Mandanten im Bereich des Wettbewerbsrechts im Onlinehandel (irreführende Werbung, Verletzung von Urheberrechten, Gestaltung von AGB, Widerrufsrecht, etc.)
- Bearbeitung zahlreicher erfolgreicher Fälle aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts (geschlossene Medien- und Schiffsfonds, etc.)
- Prüfung von weit über 1.000 Darlehensverträgen auf möglichen Widerruf im Bereich Immobilien- und Kfz Finanzierungen. Erfahrung von deutlich über 100 gerichtlichen (teilweise bis zum BGH) Verfahren in diesem Bereich
- zahlreiche Verfahren zur Verringerung oder Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigungen
- inzwischen mehr als 600 bearbeitete Fälle im Bereich Online-Banking Betrug und Kreditkartenmissbrauch
- Zahlreiche gerichtliche Verfahren im Dieselskandal (VW EA189, EA 288, T5, T6, EA 897, Mercedes OM 651, 642), Mitglied der IG Dieselskandal
- erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Steuerrecht (2003)
- Referent zum MoMiG bei der IHK Gießen-Friedberg
- Anmerkung zum Urteil des OLG Frankfurt vom 19. Januar 2007 zu § 87 III 2 HGB (4 U 34/06) in Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler 07/07
- Anmerkung zum Urteil des OLG München vom 12.01.2011 - 7 U 4798/09 (Anwendbarkeit der kick-back Rechtsprechung auf freie Anlageberater) in VuR 2011, 302
- Referent für Wirtschafts- und IT-Recht bei der IHK Gießen-Friedberg in den Lehrgängen Wirtschaftsfachwirt und IT-Projektleiter in den Jahren 2010 bis 2015
- zahlreiche Vorträge zur Haftung von Beratern und Banken bei geschlossenen Fonds sowie zum Widerruf von Darlehensverträgen
- Bearbeitung von inzwischen mehr als 600 Fällen im Bereich Kreditkartenbetrug und Online-Banking Betrug
- Empfohlener Experte zum Thema Phishing und Online Banking Betrug bei Finanztip
Schwerpunkte:
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DAV
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftrecht des DAV
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien des DAV
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
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SALEO Rechtsanwälte
Schnitzmeier & Koch PartGmbB
In den Kolonnaden 17
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