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Ihr Rechtsanwalt bei Kündigungsschutzklage

Nicht jede Kündigung hält vor Gericht stand! Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich gegen die Entscheidung Ihres Arbeitgebers wehren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie im Arbeitsrecht – kompetent in Beratung und Vertretung, wenn es um Ihren Arbeitsplatz geht

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Kündigungsschutzklage – Ihr Weg gegen eine ungerechtfertigte Kündigung

Steht Ihnen die Kündigung bevor oder haben Sie bereits ein Kündigungsschreiben erhalten? Vielleicht basieren die Vorwürfe Ihres Arbeitgebers nicht auf Tatsachen oder die angeführten Gründe halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Viele Kündigungen sind rechtlich unwirksam – für Arbeitnehmer bestehen daher oft gute Chancen, erfolgreich dagegen vorzugehen.

Wir wissen: Eine Kündigung trifft nie nur den Job, sondern auch die finanzielle Sicherheit und das soziale Umfeld. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation schnell und richtig zu handeln. Im Arbeitsrecht gilt eine kurze Frist von lediglich drei Wochen, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss.

Unsere Kanzlei im Arbeitsrecht berät und vertritt Sie professionell, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten. So haben Sie die besten Aussichten, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Zukunft abzusichern.

SALEO Arbeitsrecht - Unsere Expertise

Die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen. Sie werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Grundlage ist der sogenannte Streitwert, der in Kündigungsschutzverfahren regelmäßig drei Bruttomonatsgehälter beträgt.

Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beträgt die Klagefrist drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung auch dann als wirksam, wenn sie eigentlich nicht gerechtfertigt war. Eine verspätete Klage hat deshalb in der Regel keine Aussicht auf Erfolg.

  • Ordentliche Kündigung: Das Arbeitsverhältnis endet erst nach Ablauf der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl treffen, die Kündigung selbst muss aber nicht begründet werden.

  • Außerordentliche Kündigung: Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie ist nur in besonderen Ausnahmefällen und bei schwerwiegenden Gründen zulässig.

Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Sie kann zwischen einem und sieben Monaten liegen.

  • Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat.

  • Abweichungen können sich aus Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen ergeben.

Nein. Eine Kündigung muss nach dem BGB zwingend schriftlich auf Papier erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Kündigungen per SMS, E-Mail, PDF oder mit elektronischer Signatur sind ungültig.

So wehren Sie sich wirksam gegen eine Kündigung

Damit wir Sie mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich vertreten können, sollten Sie Folgendes beachten:

1. Klagefrist

  • Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

  • Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam.

2. Arbeitsamt

  • Unabhängig davon, ob Sie klagen oder nicht: melden Sie sich sofort arbeitssuchend.

  • Verpassen Sie die Frist, riskieren Sie den Verlust Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I.

3. Besondere Nachweise

  • Reichen Sie – falls noch nicht geschehen – einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung über Schwangerschaft ein.

  • Auch wenn ein solcher Nachweis vorliegt, müssen Sie gegen die Kündigung dennoch Klage erheben.

4. Betriebsrat (falls vorhanden)

  • Ziehen Sie den Betriebsrat hinzu. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen vor jeder Kündigung anzuhören.

  • Hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen, verbessert das Ihre Erfolgsaussichten erheblich.

5. Dokumentation & Vorsicht bei Absprachen

  • Notieren Sie Ihre Arbeitsumstände und Vorkommnisse möglichst genau.

  • Vorsicht bei Aufhebungsverträgen oder mündlichen Zusagen des Arbeitgebers:

    • Ein Aufhebungsvertrag kann zwar eine Abfindung enthalten, führt aber oft zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld I.

    • Eine Rücknahme der Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten wird.

    • Lehnt ein Arbeitnehmer eine angebotene Prozessbeschäftigung ohne rechtfertigenden Grund ab, verliert er den Anspruch auf Gehaltsnachzahlung bei erfolgreicher Klage.

6. Verfahren vor dem Arbeitsgericht

  • Ziel ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Häufig enden Verfahren jedoch in einem Vergleich mit Abfindung.

  • Zunächst entscheidet ein hauptamtlicher Richter; kommt es zu keiner Einigung, folgt ein Kammertermin mit einem Richter sowie je einem Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

Kündigungsschutzklage - Saleo Recht
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Wie wir Sie unterstützen

Bei einer Kündigung lassen wir Sie nicht allein. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch den gesamten Kündigungsschutzprozess – vom ersten Kündigungsschreiben bis zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Entscheidend ist, die Hintergründe der Kündigung genau zu prüfen. Je nach Situation setzen wir uns entweder für die Fortführung Ihres Arbeitsverhältnisses ein oder verhandeln eine angemessene Abfindung. Unser Ziel ist stets eine Lösung, die Ihren Interessen entspricht und Ihnen Sicherheit gibt.

Als Ihr Rechtsbeistand übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Arbeitgeber, Betriebsrat, Arbeitsgericht und Behörden, um Sie in dieser belastenden Phase spürbar zu entlasten. Zudem klären wir vorab transparent über mögliche Kosten sowie über Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber auf – damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können.