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Kündigungsschutzklage – jetzt wehren, bevor es zu spät ist

Kündigung erhalten – was jetzt?
Für viele Arbeitnehmer ist eine Kündigung ein Schock. Existenzängste, Unsicherheit und Zeitdruck bestimmen plötzlich den Alltag. Juristisch gilt jedoch: Viele Kündigungen sind angreifbar – wenn rechtzeitig gehandelt wird.

Die Kanzlei Saleo ist seit vielen Jahren erfolgreich am Markt etabliert. Ihre Kündigung wird bei uns von erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht geprüft, die seit Jahren ausschließlich und schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig sind und zugleich rechtsgebietsübergreifend denken – etwa dort, wo arbeitsrechtliche Fragestellungen mit versicherungs-, sozial- oder haftungsrechtlichen Themen verknüpft sind.

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Kündigung erhalten? Die 3-Wochen-Frist ist entscheidend

Nach Zugang der Kündigung beginnt eine gesetzliche Frist von nur 3 Wochen.
Innerhalb dieser Zeit muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Wann ist eine Kündigung angreifbar?

Eine Kündigung wirkt im ersten Moment oft endgültig. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass der Arbeitgeber „schon wissen wird, was er tut“. Tatsächlich ist das Gegenteil häufig der Fall: Gerade Kündigungen unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen – und scheitern in der Praxis nicht selten an rechtlichen Fehlern. Wer seine Kündigung frühzeitig prüfen lässt, verschafft sich daher eine echte Chance.

Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, wenn

  • das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und
  • der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (Vollzeitäquivalente).

Greift das Kündigungsschutzgesetz, ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das bedeutet: Der Arbeitgeber darf aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen kündigen – und diese im Streitfall vor Gericht beweisen.

In der Praxis scheitern Kündigungen häufig an:

  • fehlender oder unzureichender sozialer Rechtfertigung
  • Fehlern bei der Sozialauswahl
  • formalen Mängeln (z. B. Unterschrift, Zugang, Frist)
  • fehlender oder fehlerhafter Betriebsratsanhörung
  • Kündigungen trotz besonderen Kündigungsschutzes (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit, Krankheit)

Die Folge für den Arbeitgeber:

Ist eine Kündigung unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis rechtlich fort. Dies führt zu Weiterbeschäftigungsansprüchen, Urlaubsansprüchen und Lohnnachzahlungen. Genau aus diesem Grund sind im Arbeitsrecht einvernehmliche Lösungen besonders verbreitet und auch hohe Abfindungen möglich.

Zur ersten Orientierung können Sie gerne unseren Abfindungsrechner nutzen. In unserer täglichen Arbeit legen wir großen Wert darauf, für unsere Mandanten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – wirtschaftlich sinnvolle und zügige Lösungen zu entwickeln. Ziel ist stets eine tragfähige Gesamtlösung, die weitere Rechtsstreitigkeiten vermeidet und Planungssicherheit schafft.

Ob das Kündigungsschutzgesetz greift und Ihre Kündigung angreifbar ist, lässt sich meist schnell klären – entscheidend ist, dass Sie rechtzeitig handeln.

 

Kündigungsschutzklage – Frist wahren & Chancen sichern
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Kündigung im Kleinbetrieb – was gilt bei weniger als 10 Mitarbeitern?

Auch in kleinen Betrieben ist eine Kündigung nicht automatisch wirksam. Zwar findet das Kündigungsschutzgesetz bei Arbeitgebern mit zehn oder weniger Arbeitnehmern keine Anwendung. Das bedeutet jedoch keinen rechtsfreien Raum für den Arbeitgeber.

Auch im Kleinbetrieb müssen Kündigungen fair, nachvollziehbar und frei von Willkür erfolgen. Unwirksam können Kündigungen insbesondere sein, wenn sie

  • gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen,
  • treuwidrig oder sittenwidrig sind,
  • wegen Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit ausgesprochen werden oder
  • formale Fehler vorliegen (z. B. Frist, Form, Zugang).

Zudem gelten auch im Kleinbetrieb Kündigungsfristen und besondere Schutzvorschriften uneingeschränkt.

Auch bei Kündigungen im Kleinbetrieb lohnt eine rechtliche Prüfung.

Kündigungsschutzklage – was realistisch erreichbar ist

Eine Kündigungsschutzklage ist rechtlich darauf gerichtet, feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. In der Praxis geht es jedoch häufig nicht um die bloße Rückkehr an den alten Arbeitsplatz. Vielmehr wird im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens regelmäßig eine einvernehmliche Gesamtlösung erzielt, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt.

Typische Bestandteile einer solchen Lösung sind unter anderem:

Gerade durch eine frühzeitige anwaltliche Vertretung lassen sich diese Punkte strategisch bündeln und wirtschaftlich sinnvoll durchsetzen.

Kündigungsschutzklage – Frist wahren & Chancen sichern
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Warum eine Fachanwältin für Arbeitsrecht entscheidend ist

Arbeitsrecht ist schnell, taktisch und für viele Betroffene existenziell. Die Kanzlei Saleo steht seit Jahren für strukturierte Beratung, klare Strategien und verlässliche Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten Ihnen:

  • konsequente und langjährige Spezialisierung im Arbeitsrecht
  • umfassende Erfahrung aus zahlreichen Kündigungsschutzverfahren
  • eine ehrliche Einschätzung statt falscher Hoffnungen
  • eine klare Strategie und durchsetzungsstarke Verhandlungsführung
  • persönliche Begleitung in einer belastenden Situation

Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen – rechtlich wie strategisch.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

  1. Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Kündigung und der Kosten
  2. Analyse Ihrer Ziele (Abfindung, Weiterbeschäftigung, Zeugnis)
  3. Einreichung der Kündigungsschutzklage
  4. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bereits vor dem Gütertermin/ Wahrnehmung des Gütetermins sowie des Kammertermins, falls vorher keine Lösung erreicht wird, vor dem Arbeitsgericht
  5. Durchsetzung Ihrer Ansprüche – gerichtlich oder außergerichtlich

Viele Verfahren enden zügig mit einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung.

Jetzt handeln – bevor Ihre Chancen verloren gehen

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, warten Sie nicht ab.
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