[News] Test News
Beim Verkauf einer Immobilie während laufender Zinsbindung des finanzierenden Darlehens können Kreditinstitute nach § 490 Abs. 2 BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. In Zeiten negativer Renditen auf Pfandbriefe (die im Rahmen der sog. Aktiv-Aktiv Methode für die fiktive Wiederanlage angesetzt werden