Kontaktformular

Sittenwidrig hohe Zinsen? Holen Sie Ihr Geld zurück – mit Fachanwalt für Bankrecht

Sie zahlen deutlich über 10% Zinsen für einen Verbraucherkredit? Ihre Bank hat Ihnen eine teure Restschuldversicherung aufgedrängt? Nach aktueller Rechtsprechung können solche Darlehensverträge sittenwidrig und damit nichtig sein.

Unsere Fachanwälte für Bankrecht setzen Ihre Rechte bundesweit durch – mit der Expertise, die Sie brauchen, um gegen Banken zu gewinnen

Eiliges Anliegen?
Nützen Sie unseren Rückruf-Service!
Sittenwidrige Darlehen SEA LP - Saleo Recht
Sittenwidrige Darlehen SEA LP - Saleo Recht

Wucherzinsen im Niedrigzinsumfeld – Das perfide Geschäft mit finanziell schwachen Verbrauchern

Einige Banken nutzen die Notlage von Verbrauchern mit schlechter Bonität systematisch aus. Sie vergeben Darlehen zu Effektivzinssätzen von 10%, 12% oder sogar über 15% – und das in Zeiten, in denen der Marktzins bei unter 5% liegt.

Besonders perfide: Zusätzlich werden oft nahezu wertlose Restschuldversicherungen mit verkauft, die die Gesamtkosten des Kredits nochmals massiv in die Höhe treiben. Im Ergebnis zahlen Betroffene fast das Doppelte der eigentlichen Darlehenssumme zurück.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solches Darlehen sittenwidrig und damit nichtig, wenn der vereinbarte Zinssatz:

  • etwa 100% oder mehr über dem marktüblichen Zinssatz liegt (relative Überschreitung), oder
  • absolut um 12 Prozentpunkte über dem Marktzins liegt (absolute Überschreitung)

Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen ist die relative Überschreitung von 100% der entscheidende Maßstab.

Die verheerenden Folgen überhöhter Kreditzinsen

Wann ist Ihr Darlehen sittenwidrig? Die rechtlichen Kriterien

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Darlehen wegen des vereinbarten Zinssatzes sittenwidrig gemäß § 138 BGB und damit nichtig sein. Die Prüfung erfolgt anhand objektiver und subjektiver Kriterien.

Wann liegt ein sittenwidriger Zinssatz vor?

Ein Darlehen kann sittenwidrig sein, wenn der vereinbarte Zinssatz erheblich über den marktüblichen Zinssätzen liegt. Nach der Rechtsprechung des BGH sind dabei zwei Schwellenwerte relevant:

  • Relative Überschreitung: Der Zinssatz liegt etwa 100% oder mehr über dem marktüblichen Vergleichszinssatz
  • Absolute Überschreitung: Der Zinssatz liegt absolut um 12 Prozentpunkte über dem Marktzins

Angesichts der niedrigen Zinsen der letzten Jahre ist regelmäßig die relative Überschreitung von 100% der maßgebliche Prüfungsmaßstab.
Beispiel: Wenn der marktübliche Zinssatz bei 4% liegt, wäre ein Zinssatz von 8% oder mehr problematisch.

Welcher Vergleichszinssatz ist maßgeblich?

Ein zentraler Streitpunkt in Gerichtsverfahren ist die Frage, welcher Referenzzinssatz zum Vergleich herangezogen werden muss.
Argumentation der Banken: Es gebe einen separaten "Sondermarkt" für Darlehensnehmer mit schlechter Bonität, weshalb höhere Zinsen wie bei Dispokrediten als Vergleich dienen müssten.
Auffassung der Rechtsprechung: Diese Argumentation wird von Gerichten zunehmend abgelehnt. Die Gerichte ziehen stattdessen die offiziellen Zinsstatistiken der Deutschen Bundesbank als Referenz heran (je nach Zinsbindungsdauer die Zinsreihen SUD 114 oder 115).
Wichtig: Die Annahme eines "Sondermarkts" widerspricht auch den gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung nach §§ 505a ff. BGB. Eine Bank darf einem erkennbar überforderten Kunden überhaupt kein Darlehen gewähren.

Teure Zusatzprodukte als versteckte Kostenfalle

Viele Verbraucherdarlehen werden mit Restschuldversicherungen kombiniert, die die Kosten massiv erhöhen. Diese Versicherungen sind häufig weitgehend wertlos, verteuern aber die Gesamtrückzahlung erheblich. Obwohl Restschuldversicherungen nach der Preisangabenverordnung nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, mehren sich die Stimmen in der Rechtsliteratur (z.B. Prof. Neuberger, VuR 2021, 403), dass diese Kosten bei der Bewertung einer möglichen Sittenwidrigkeit dennoch zu berücksichtigen sind.
Ergebnis: Im Ergebnis zahlen Betroffene oft nahezu das Doppelte der eigentlichen Darlehenssumme zurück.

Die Bank muss Ihre Notlage ausgenutzt haben

Neben dem überhöhten Zinssatz muss die Bank Ihre wirtschaftlich schwächere Position bewusst ausgenutzt haben oder sich zumindest leichtfertig der Kenntnis verschlossen haben, dass Sie sich nur wegen Ihrer Notlage auf die drückenden Bedingungen eingelassen haben.
Die gute Nachricht: Ist der Darlehensvertrag objektiv sittenwidrig (überhöhter Zinssatz), wird das subjektive Element gesetzlich vermutet. Die Beweislast liegt dann bei der Bank!

Wichtig: Das Argument "kein Sondermarkt" setzt sich durch

Die Rechtsprechung hat in jüngster Zeit klargestellt: Es gibt keinen separaten Kreditmarkt für Verbraucher mit schlechter Bonität. Banken können sich nicht darauf berufen, dass Überziehungszinsen oder Dispokredite noch teurer sind.

Diese Argumentation widerspricht zudem den gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung (§§ 505a ff. BGB): Eine Bank darf einem finanziell überforderten Kunden gar nicht erst einen Kredit gewähren – erst recht nicht zu Wucherzinsen.

Ihre Rechte: Das können wir für Sie durchsetzen

Ist Ihr Darlehen sittenwidrig, haben Sie weitreichende Rechte. Der Vertrag ist von Anfang an nichtig und entfaltet keinerlei Rechtswirkung.

1. Kostenlose Kapitalnutzung

Sie dürfen die Darlehenssumme bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit komplett zinsfrei nutzen. Sie müssen weder die vereinbarten Zinsen noch marktübliche Zinsen zahlen.

2. Ihr Geld zurück

Alle bereits gezahlten Zinsen und Kosten müssen Ihnen vollständig erstattet werden. Bei langjährigen Darlehensverträgen können dies mehrere tausend Euro sein. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen für die verzögerte Rückzahlung.

3. Keine vorzeitige Fälligkeit

Sie müssen die Darlehenssumme erst am Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit zurückzahlen – nicht früher. Dies gibt Ihnen Zeit, die Rückzahlung zu planen und anzusparen.

Ihre Ansprechpartner
Sittenwidrige Darlehen SEA LP - Saleo Recht
Rechtsanwalt

Warum SALEO bei sittenwidrigen Darlehen?

Im Kampf gegen überhöhte Kreditzinsen brauchen Sie maximale Expertise. Rechtsanwalt Sebastian Koch ist einer der wenigen Anwälte in Deutschland, der drei Fachanwaltstitel in relevanten Gebieten vereint. Diese seltene Kombination ist Ihr entscheidender Vorteil.

Dreifache Fachanwaltskompetenz

Unser Fachanwalt für Bankrecht vereint drei Fachanwaltstitel in relevanten Rechtsgebieten – eine in Deutschland einzigartige Kombination für Bankrechtsstreitigkeiten. Diese umfassende Expertise ist Ihr entscheidender Vorteil gegenüber Banken und ihren Anwälten.

Spezialisierung auf Bankrecht

Wir sind auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und kennen die Argumentationsmuster der Kreditinstitute genau. Wir wissen, wie Banken denken – und wie man ihre Einwände entkräftet.

Aktuelle Rechtsprechung im Blick

Die Rechtsprechung zu sittenwidrigen Darlehen entwickelt sich ständig weiter. Wir verfolgen alle relevanten Urteile und setzen neue Argumentationslinien unmittelbar für unsere Mandanten ein

Wurde super beraten ohne das mir ein Cent an Kosten entstanden ist. Herr Koch hat sich Zeit genommen und meine Unterlagen erst einmal gesichtet und geschaut ob es überhaupt rentabel ist, etwas zu unternehmen. Bin sehr begeistert. Sehr Menschlich, hier ist man noch Kundenorientiert und nicht auf Profit aus. Einfach nur Top!

So setzen wir Ihre Rechte durch – Schritt für Schritt

Wenn Sie ein sittenwidrig überhöhtes Darlehen haben, setzen wir Ihre Rechte konsequent durch. So gehen wir vor:

Kostenlose Erstberatung

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und bewerten Ihre Erfolgschancen.

Detaillierte Vertragsanalyse

Wir analysieren Ihren Darlehensvertrag im Detail: Zinssatz, Laufzeit, Nebenkosten, Restschuldversicherung. Wir prüfen, ob objektive und subjektive Sittenwidrigkeit vorliegen.

Klare Rechtliche Strategie

Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Sie erfahren transparent, welche Ansprüche bestehen und wie wir vorgehen.

Außergerichtliche Durchsetzung

Zunächst fordern wir Ihre Bank außergerichtlich zur Rückzahlung auf. In vielen Fällen kommt es zu einer schnellen Einigung, wenn die Rechtslage klar ist.

Gerichtliche Durchsetzung (bei Bedarf)

Weigert sich Ihre Bank, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Wir vertreten Sie in allen Instanzen – mit der Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Bankrechtsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Nein, die erste Prüfung Ihres Falles und unsere Einschätzung sind für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich.

Das hängt vom Fall ab. In unserer Erfahrung lassen sich viele Fälle außergerichtlich in wenigen Wochen klären. Weigert sich die Gegenseite, kann ein Gerichtsverfahren notwendig werden.

In vielen Fällen ja. Bank- und Kapitalmarktrecht ist oft im Versicherungsschutz enthalten. Wir stellen für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Sprechen Sie uns an. Oft muss die Gegenseite die Kosten tragen. Zudem gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Wir finden eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Sie.

Nein! Die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus sittenwidrigen Darlehen beträgt drei Jahre, beginnt aber erst mit Kenntnis der Sittenwidrigkeit. Auch ältere Verträge können noch geltend gemacht werden.

Nein. Ist der Vertrag sittenwidrig, ist er von Anfang an nichtig – die Bank hat dann keine Rechte mehr aus dem Vertrag, auch nicht das Recht zur Kündigung. Sie dürfen das Kapital bis zum vereinbarten Vertragsende zinsfrei nutzen.

Ja, die Kanzlei SALEO vertritt Mandanten in ganz Deutschland. Sittenwidrige Darlehen können wir unabhängig von Ihrem Wohnort bearbeiten. Die Kommunikation erfolgt bequem per Telefon, E-Mail oder Videochat.

Jetzt Darlehen kostenlos auf Sittenwidrigkeit prüfen lassen

Die Kanzlei SALEO vertritt Sie bundesweit bei sittenwidrigen Darlehen. Unsere Erfolge vor deutschen Gerichten beweisen: Überhöhte Zinsen lassen sich erfolgreich zurückfordern.

Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre kostenlose Erstberatung. Wir prüfen, ob Ihr Darlehen sittenwidrig ist und wie viel Geld Sie zurückfordern können – basierend auf aktueller Rechtsprechung und unserer bewährten Erfolgsstrategie.

Wir rufen zurück!