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SCHUFA-Eintrag löschen? Schadensersatz fordern? Wir setzen Ihre Rechte durch.

Eintragungen bei der SCHUFA erfolgen häufig auf Grundlage offener oder tituliert eingeforderter Forderungen. Wird eine solche Forderung beglichen, erwarten viele Verbraucher, dass damit auch die Sache erledigt ist.

Tatsächlich aber bleiben die negativen Einträge häufig gespeichert – selbst dann, wenn die Forderung längst vollständig bezahlt ist. Fachanwalt Sebastian Koch, mit über 160 geprüften Empfehlungen auf anwalt.de, setzt Ihre Rechte bundesweit durch.

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SCHUFA SEA LP - Saleo Recht
SCHUFA SEA LP - Saleo Recht

Ein negativer SCHUFA-Score hat reale Folgen

Diese Praxis hat für Betroffene teils erhebliche Konsequenzen. Kreditinstitute, Vermieter und Mobilfunkanbieter greifen regelmäßig auf SCHUFA-Informationen zurück, um über Ihre Kreditwürdigkeit zu entscheiden.

  • Kreditablehnungen trotz guter aktueller Bonität
  • Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche – Vermieter lehnen ab
  • Verweigerung von Mobilfunk- und Internetverträgen
  • Benachteiligung bei Leasingverträgen für Fahrzeuge
  • Höhere Zinsen bei bewilligten Krediten
  • Beeinträchtigung der Lebensqualität und beruflichen Chancen

Die Blackbox: Warum ist Ihr Score so niedrig?

Die Problematik endet nicht bei der bloßen Speicherung. Die SCHUFA verwendet Ihre Daten zur automatisierten Berechnung von Score-Werten – einer intransparenten Wahrscheinlichkeit, ob Sie künftig zahlungsfähig sind. Diese Werte werden an Banken und Vermieter übermittelt und beeinflussen maßgeblich, ob Sie überhaupt einen Vertrag erhalten.

Nach der DSGVO und aktueller Rechtsprechung des EuGH ist dieses Vorgehen oft unzulässig. Sie haben ein Recht auf Transparenz. Die Kombination aus rechtswidriger Datenspeicherung und automatisierter Bewertung stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Erfolgreicher Fall vor dem OLG Köln (nicht rechtskräftig, Verhandlung der Revision am BGH, I ZR 97/25 erfolgte am 06.11.2025, Verkündung noch offen):
Ein Beispiel für mögliche Lösungen

Mit Urteil vom 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24) gab das Oberlandesgericht Köln einem Mandanten recht und stellte fest, dass Negativeinträge gelöscht werden müssen, sobald die Forderung vollständig beglichen wurde und dies bestätigt ist.

Das Gericht entschied:

Die bisher übliche Praxis der SCHUFA, erledigte Einträge pauschal für 18 Monate oder länger zu speichern, sei unvereinbar mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Maßgeblich sei allein, ob der ursprüngliche Zweck der Datenspeicherung noch fortbestehe – was nach Zahlung der Schuld gerade nicht der Fall ist.

Dieser Fall zeigt: Es ist möglich, sich erfolgreich gegen unrechtmäßige SCHUFA-Einträge zur Wehr zu setzen.

Fehlerhafte oder unberechtigte SCHUFA-Einträge sind weit verbreitet

Unabhängig von der Frage, wie lange die SCHUFA Daten speichern darf, stellt sich häufig heraus, dass viele Einträge von Anfang an nicht rechtmäßig sind. Nach unserer Erfahrung erfüllen Unternehmen die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG oft nicht – etwa wenn

  • eine Forderung bestritten wurde,

  • keine gerichtliche Titulierung vorlag,

  • die Meldung vor Fälligkeit erfolgte, oder

  • die gesetzlich zwingende Vorabinformation fehlte.

In solchen Fällen besteht ein sofortiger Anspruch auf Löschung, der sich direkt gegen das meldende Unternehmen richtet. Die SCHUFA löscht unberechtigte Einträge regelmäßig, sobald ein Rechtsverstoß eindeutig nachweisbar ist.

Wir prüfen für Sie, ob Ihr Eintrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – und setzen die Löschung sowie mögliche Schadensersatzansprüche zuverlässig durch.

Ihre 3 entscheidenden Rechte: Das können wir für Sie durchsetzen

Wenn Sie einen unrechtmäßigen SCHUFA-Eintrag haben, stehen Ihnen klare rechtliche Möglichkeiten offen:

1. Löschung erwirken

Wir fordern die unverzügliche Löschung aller falschen, veralteten oder unrechtmäßig gespeicherten Einträge. Ein sauberer SCHUFA-Auszug ist die Basis für Ihre finanzielle Freiheit.

2. Schadensersatz durchsetzen

Für jeden Tag der unrechtmäßigen Speicherung kann Ihnen nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz zustehen. Dies umfasst finanzielle Nachteile, aber auch Stress und Rufschädigung.

3. Neuberechnung & Transparenz fordern

Nach der Löschung haben Sie Anspruch auf eine Neuberechnung Ihres Scores. Wir fordern die SCHUFA zudem auf, die Grundlagen der Score-Berechnung offenzulegen.

Ihre Ansprechpartner
SCHUFA SEA LP - Saleo Recht
Rechtsanwalt

Warum SALEO für Ihr SCHUFA-Problem?

Im Kampf gegen die SCHUFA brauchen Sie maximale Expertise. Rechtsanwalt Sebastian Koch ist einer der wenigen Anwälte in Deutschland, der drei Fachanwaltstitel in relevanten Gebieten vereint. Diese seltene Kombination ist Ihr entscheidender Vorteil.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Spezialisierung auf SCHUFA-Recht im Zusammenhang mit Finanzierungen und Verbraucherschutz.

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Versteht die wirtschaftlichen Strukturen und Geschäftsmodelle der SCHUFA und ihrer Vertragspartner.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Expertise im Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG), was im Umgang mit dem Geschäftsmodell der SCHUFA entscheidend ist.

Wurde super beraten ohne das mir ein Cent an Kosten entstanden ist. Herr Koch hat sich Zeit genommen und meine Unterlagen erst einmal gesichtet und geschaut ob es überhaupt rentabel ist, etwas zu unternehmen. Bin sehr begeistert. Sehr Menschlich, hier ist man noch Kundenorientiert und nicht auf Profit aus. Einfach nur Top!

Ihre 3 entscheidenden Rechte: Das können wir für Sie durchsetzen

Wenn Sie einen unrechtmäßigen SCHUFA-Eintrag haben, stehen Ihnen klare rechtliche Möglichkeiten offen:

Kostenlose Erstberatung

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und bewerten Ihre Erfolgschancen basierend auf unserer Erfahrung.

SCHUFA-Analyse

Falls nötig, helfen wir bei der Beschaffung Ihrer SCHUFA-Auskunft und analysieren alle Einträge professionell.

Rechtliche Strategie

Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall, basierend auf bewährten Erfolgsmustern.

Durchsetzung

Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und bei Bedarf gerichtlich durch – fundiert auf unserer Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Mandaten.

Häufig gestellte Fragen

Nein, die erste Prüfung Ihres Falles und unsere Einschätzung sind für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich.

Das hängt vom Fall ab. In unserer Erfahrung lassen sich viele Fälle außergerichtlich in wenigen Wochen klären. Weigert sich die Gegenseite, kann ein Gerichtsverfahren notwendig werden.

In vielen Fällen ja. Bank- und Kapitalmarktrecht ist oft im Versicherungsschutz enthalten. Wir stellen für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Sprechen Sie uns an. Oft muss die Gegenseite die Kosten tragen. Zudem gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Wir finden eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Sie.

Ja. Für jeden Tag, an dem ein unrechtmäßiger SCHUFA-Eintrag gespeichert bleibt, können Sie Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen. Gerichte haben bereits Beträge von mehreren hundert bis über tausend Euro zugesprochen, abhängig von der Dauer und den konkreten Nachteilen.

Nach erfolgreicher Löschung eines unrechtmäßigen Eintrags haben Sie Anspruch auf eine Neuberechnung Ihres SCHUFA-Scores. In vielen Fällen verbessert sich der Score erheblich, was Ihre Bonität bei Banken, Vermietern und anderen Vertragspartnern deutlich erhöht.

Ja, für eine rechtliche Prüfung benötigen wir Ihre SCHUFA-Selbstauskunft. Falls Sie diese noch nicht haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung. Die SCHUFA ist verpflichtet, Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie zur Verfügung zu stellen.

Ja, die Kanzlei SALEO vertritt Mandanten in ganz Deutschland. SCHUFA-Angelegenheiten können wir unabhängig von Ihrem Wohnort bearbeiten. Die Kommunikation erfolgt bequem per Telefon, E-Mail oder Videochat.

Jetzt SCHUFA-Eintrag kostenlos prüfen lassen

Die Kanzlei SALEO vertritt Sie bundesweit bei SCHUFA-Problemen. Unser Erfolg vor dem OLG Köln beweist: Unrechtmäßige SCHUFA-Einträge lassen sich erfolgreich bekämpfen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre kostenlose Erstberatung. Wir prüfen, ob ein Anspruch auf Löschung besteht und ob Sie Schadensersatz geltend machen können – basierend auf unserer bewährten Erfolgsstrategie.

Wir rufen zurück!