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Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Die Postbank ist Teil der Deutschen Bank Gruppe und betreut Millionen von Privat- und Geschäftskunden. Gerade wegen dieser Größe ist sie ein beliebtes Ziel für Cyberkriminelle. In den letzten Jahren häufen sich Fälle von Phishing-Angriffen, SMS-mTAN-Betrug und gehackten Onlinebanking-Zugängen. Wir von SALEO Rechtsanwälte vertreten bundesweit Mandanten, die bei der Postbank Opfer von Online-Betrug geworden sind, und setzen ihre Ansprüche erfolgreich durch.
Warum gerade die Postbank betroffen ist
Die Postbank setzt – teilweise bis heute – auf das mTAN-Verfahren per SMS. Dieses Verfahren gilt inzwischen als unsicher, weil Angreifer über SIM-Swapping oder abgefangene SMS die Transaktionen manipulieren können. Zudem berichten viele Kunden von Sicherheitslücken bei Echtzeitüberweisungen und unzureichender Betrugserkennung.
Als eine der größten Direktbanken mit Online-Schwerpunkt sind Postbank-Kunden besonders gefährdet, da:
- Phishing-Mails im Postbank-Design weit verbreitet sind,
- mTAN-SMS vergleichsweise leicht abgefangen werden können,
- die Postbank oft mit Standardargumenten („grobe Fahrlässigkeit“) versucht, Erstattungen zu verweigern.
Typische Betrugsmethoden im Postbank Online-Banking
Phishing
Postbank-Kunden erhalten täuschend echte E-Mails, die angeblich eine Sicherheitsprüfung oder TAN-Bestätigung erfordern. Klickt der Kunde auf den Link, landet er auf einer Fake-Seite im Postbank-Design. Mit den dort eingegebenen Daten können Täter sofort Geld überweisen.
Vishing
Anrufer geben sich als Postbank-Mitarbeiter aus und nutzen Call-ID-Spoofing, um die echte Nummer der Postbank anzuzeigen. Kunden werden zur Herausgabe von TANs gedrängt – mit dem Vorwand, „verdächtige Transaktionen zu stoppen“.
Pharming
Nutzer geben korrekt „www.postbank.de“ in den Browser ein, landen aber wegen DNS-Manipulation auf einer gefälschten Seite. Dort werden Login-Daten abgegriffen.
mTAN-Betrug
Besonders bei der Postbank verbreitet: Täter kapern eine SIM-Karte oder fangen SMS ab. So können sie TANs abgreifen und hohe Beträge vom Konto überweisen. Dieses Verfahren gilt als veraltet – und Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Banken hier stärker in der Pflicht sind.
Sie sind betroffen?
Lassen Sie sich nicht von Standard-Ablehnungen der Bank einschüchtern. SALEO Rechtsanwälte setzen Ihr Recht konsequent durch – bundesweit.
Typische Fälle aus unserer Praxis
Wir haben Mandanten in ganz Deutschland vertreten, die Opfer von Postbank-Betrug wurden. Typische Szenarien:
- Beispiel 1: Ein Kunde verlor 9.000 € durch abgefangene mTAN-SMS. Erst nach Klage zahlte die Postbank den Schaden zurück.
- Beispiel 2: Eine Mandantin klickte auf eine täuschend echte Phishing-Mail. 15.000 € verschwanden. Nach anwaltlicher Intervention erfolgte die volle Erstattung.
- Beispiel 3: SIM-Swapping: Betrüger übernahmen die Handynummer eines Kunden und autorisierten Überweisungen. Schaden: 22.000 €. Wir erreichten einen gerichtlichen Vergleich.
Diese Fälle zeigen: Postbank-Kunden sind besonders gefährdet, aber ihre Erfolgsaussichten auf Erstattung sind hoch.
Rechtliche Grundlage: Ihre Ansprüche gegen die Postbank
§ 675u BGB – Anspruch auf Erstattung
Die Postbank ist verpflichtet, unautorisierte Zahlungen sofort zu erstatten.
§ 675v BGB – Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit
Die Bank kann die Erstattung nur verweigern, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Doch die Anforderungen sind hoch.
§ 675w BGB – Beweislast
Die Postbank muss nachweisen, dass eine Zahlung autorisiert war oder grobe Fahrlässigkeit vorlag. Der Kunde muss nicht beweisen, dass er Opfer wurde.
Unsere Erfahrungen mit der Postbank
Wir haben in dutzenden Verfahren gegen die Postbank erfolgreich Schadensersatz durchgesetzt. Typisch:
- Erst verweigert die Postbank mit Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit.
- Nach Klage oder Ombudsmannverfahren erfolgt die Zahlung.
- Mehrere Gerichte (z. B. LG Bonn, LG Frankfurt) haben klar zugunsten der Kunden entschieden.
Unsere Erfahrung zeigt: Die Erfolgsaussichten sind hoch – selbst bei hohen Summen.
Grobe Fahrlässigkeit im Postbank-Kontext
Die Postbank wirft Kunden regelmäßig vor, durch die Eingabe von Daten auf Phishing-Seiten oder die Herausgabe von mTANs grob fahrlässig gehandelt zu haben. Doch:
- Moderne Betrugsmaschen sind so professionell, dass Gerichte dies oft nicht als grob fahrlässig einstufen.
- Selbst wenn eine SMS-TAN weitergegeben wurde, reicht dies nach Rechtsprechung häufig nicht aus.
- Die Bank muss nachweisen, dass der Kunde „unentschuldbar“ leichtsinnig gehandelt hat.
Mitverschulden der Postbank
Die Postbank ist verpflichtet, Sicherheitsstandards einzuhalten. Dazu gehört u. a.:
- Erkennen verdächtiger Muster (z. B. hohe Echtzeitüberweisungen, schnelle Limitänderungen).
- Schutz vor mTAN-Schwächen.
- Einsatz moderner Verfahren wie pushTAN statt unsicherer SMS-mTAN.
Wenn diese Pflichten verletzt werden, kann ein Mitverschulden der Bank bestehen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für Postbank-Opfer
Sofort die Postbank kontaktieren und Konto sperren lassen.
Anzeige bei der Polizei erstatten – wichtig für die Dokumentation.
Alle Unterlagen sichern: E-Mails, SMS, Screenshots, Kontoauszüge.
Rechtliche Hilfe einholen – wir prüfen Ihren Anspruch und setzen ihn durch.
Nicht von einer ersten Ablehnung der Postbank abschrecken lassen.
Häufige Fragen zum Postbank Online-Banking-Betrug
Wer haftet bei mTAN-Betrug?
Grundsätzlich die Postbank. Nur bei grober Fahrlässigkeit des Kunden entfällt die Haftung. Doch Gerichte sehen SMS-mTAN als unsicher an – deshalb sind die Chancen auf Erstattung hoch.
Muss die Postbank unautorisierte Zahlungen immer erstatten?
Ja, sofern keine Autorisierung vorliegt. Der Anspruch ergibt sich aus § 675u BGB. Die Bank trägt die Beweislast (§ 675w BGB).
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten gegen die Postbank?
Sehr hoch. In den meisten Fällen konnten wir vollständige Rückzahlungen erreichen – teils auch nach Ombudsmannverfahren.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit bei der Postbank?
Nur wenn Kunden in objektiv schwerer und subjektiv unentschuldbarer Weise gegen Pflichten verstoßen, entfällt die Haftung. Einfache Fehler oder Täuschung durch Phishing reichen nicht.
Welche Rolle spielt die Beweislast?
Die Postbank muss nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig war oder die Zahlung autorisiert hat. Kunden müssen dies nicht beweisen.
Was tun, wenn mein Postbank-Konto gehackt wurde?
Sofort die Bank informieren, Anzeige erstatten, alle Daten sichern und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Welche Betrugsmethoden sind bei der Postbank am häufigsten?
Vor allem SMS-mTAN-Betrug, Phishing-Mails und SIM-Swapping. Auch Vishing-Anrufe nehmen zu.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja. Wir holen für Mandanten die Deckungszusage ein.
Kann mir die Postbank kündigen, wenn ich klage?
Unwahrscheinlich. Kündigungen sind selten und rechtlich angreifbar.
Warum einen Fachanwalt einschalten?
Die Postbank verweigert oft zunächst die Erstattung. Fachanwälte kennen die gängigen Argumente und haben die nötige Erfahrung, um diese erfolgreich zu entkräften.
Jetzt handeln – Ihr Geld von der Postbank zurückholen!
Sind Sie Opfer eines Postbank Online-Banking-Betrugs? Handeln Sie sofort – je schneller, desto besser die Chancen.