Photovoltaikanlage beschädigt? Versicherung zahlt nicht oder verzögert die Regulierung?


Photovoltaikanlagen gehören heute zur Standardausstattung vieler Wohn- und Gewerbeimmobilien – auch im Rhein-Main-Gebiet, in Hessen und bundesweit. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn es zu einem Schaden kommt und die Versicherung die Regulierung verzögert oder ganz ablehnt.

Als Fachanwältin für Versicherungsrecht stehe ich privaten und gewerblichen Versicherungsnehmern gerade in komplexen Schadenfällen zur Seite, wenn Versicherungen Leistungen verzögern, kürzen oder ablehnen.

Die Kanzlei Saleo arbeitet dabei bewusst rechtsbereichsübergreifend und verfügt unter anderem über Fachanwälte für Bau- und Mietrecht. Dadurch sind wir in der Lage, Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen – etwa gegen ausführende Unternehmen oder Planer – parallel zu Versicherungsansprüchen auf einem hohen fachlichen Niveau durchzusetzen und unseren Mandanten eine umfassende und strategisch abgestimmte Rechtsbetreuung aus einer Hand zu bieten.

Inhalt

Wo sollte eine Photovoltaikanlage versichert sein?

Welche Versicherung?

Photovoltaikanlagen können in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sein. Voraussetzung ist, dass sie im Versicherungsschein ausdrücklich genannt werden.

Versichert sind dabei ausschließlich die Gefahren, die im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt sind, z. B.:

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel

Schäden außerhalb der im Versicherungsschein benannten Gefahren sind nicht gedeckt.

Eine separate Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen bietet in der Praxis einen deutlich umfassenderen Schutz, insbesondere bei technischen Schäden oder inneren Ursachen.

Deshalb ist es wichtig, bei der Beratung über den Versicherungsschutz genau zu prüfen, welche Versicherung welche Schäden versichert, um eine doppelte Versicherung und unnötige Kosten zu vermeiden.

Besonders wichtig:

Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsschein in Verbindung mit den Versicherungsbedingungen. Allgemeine Aussagen oder Werbeversprechen ersetzen keine vertragliche Regelung.

Gerade deshalb ist eine qualifizierte, einzelfallbezogene Beratung durch einen Versicherungsmakler von großer Bedeutung. Fehler in der Beratung führen häufig zu Deckungslücken, die erst im Schadenfall sichtbar werden. Eine fehlerhafte Beratung des Versicherungsmaklers kann zu Haftungsansprüchen des Versicherungsnehmers führen.

Auch zu diesen Fragen stehe ich meinen Mandanten als erfahrene Fachanwältin für Versicherungsrecht zur Verfügung.

Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen

Eine Elektronikversicherung kann regelmäßig auch Schäden abdecken, die in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert sind, z. B.:

  • Bedienungsfehler
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • innere Betriebsschäden
  • Feuchtigkeitsschäden
  • Nutzungsausfall / Ertragsausfall

Vorgehen im Schadenfall – Schritt für Schritt

Ein Schaden an der Photovoltaikanlage kommt selten gelegen. Meist passiert er genau dann, wenn ohnehin schon genug los ist – und plötzlich steht man vor Fragen, Entscheidungen und Versicherungsformularen. Deshalb gilt: strukturiert vorgehen.

Schritt 1: Schaden dokumentieren – lieber ein Foto zu viel als eines zu wenig

Halten Sie den Schaden so früh wie möglich fest – mit Fotos, kurzen Videos und, wenn sinnvoll, einem kurzen Protokoll. Diese Dokumentation ist später oft der Schlüssel zur erfolgreichen Regulierung.

Schritt 2: Schaden sofort der richtigen Versicherung melden

Melden Sie den Schaden unverzüglich der jeweils betroffenen Versicherung – vor Beginn von Reparaturen. Der Versicherer hat das Recht, den Schaden selbst zu prüfen oder einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Wer diese Möglichkeit ungewollt „abschneidet“, riskiert unnötige Diskussionen und im schlimmsten Fall eine Regulierungsverweigerung.

So verständlich der Wunsch ist, den Schaden schnell zu beheben: Voreilige Reparaturen können problematisch sein.

Schritt 3: Das weitere Vorgehen abstimmen – und nicht allein kämpfen

Das weitere Vorgehen sollte eng mit Ihrer Versicherung abgestimmt werden. Reparaturangebote sollten der Versicherung vorgelegt und vor Beginn der Arbeiten freigegeben werden. Das schafft Klarheit und vermeidet spätere Diskussionen über Kosten oder Umfang der Reparatur.

Lehnt Ihre Versicherung die Schadensregulierung ab oder verzögert sie diese, empfehlen wir, die Versicherung schriftlich und unter Fristsetzung aufzufordern,

  • sich verbindlich zur Leistung aus dem Versicherungsvertrag (unter Angabe der Versicherungsnummer) zu erklären und
  • einen Vorschuss auf die Versicherungsleistung zu zahlen.

Reagiert die Versicherung innerhalb der gesetzten Frist nicht oder lehnt sie die Leistung ab, ist der richtige Zeitpunkt gekommenanwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.

Wichtig für Sie zu wissen:

Besteht der Versicherungsanspruch, muss die Versicherung regelmäßig auch die entstandenen Anwaltskosten übernehmen, da sie sich durch die verzögerte oder verweigerte Regulierung im Verzug befindet.

Sind Sie rechtsschutzversichert, übernehmen wir selbstverständlich die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie – ohne zusätzlichen Aufwand und ohne weitere Belastung.

Ein Versicherungsschaden ist mehr als ein rechtliches Problem – er bedeutet häufig Zeitdruck, Unsicherheit und zusätzliche Belastung. Genau hier setze ich an. Als Fachanwältin für Versicherungsrecht begleite ich Sie klar, strukturiert und mit dem Blick für das Wesentliche durch die Schadenabwicklung.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie nicht zwischen Gutachten, Versicherungsbedingungen und Fristen zerrieben werden, sondern zu einer fairen und wirtschaftlich sinnvollen Lösung kommen. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherung vollständig – damit Sie sich wieder auf das konzentrieren können, was wirklich wichtig ist.

Schritt 4: Die wichtigsten Unterlagen – damit wir Ihnen Arbeit abnehmen können

Keine Sorge: Sie müssen jetzt kein Versicherungslexikon studieren. Für eine erste fundierte Einschätzung benötigen wir nur wenige, aber entscheidende Unterlagen – alles Dinge, die Sie in der Regel bereits vorliegen haben oder leicht beschaffen können.

Was wir benötigen:

  • Den Versicherungsschein
  • Die Versicherungsbedingungen

Hier steht das berühmte „Kleingedruckte“, das im Schadenfall plötzlich ganz groß wird. Keine Sorge: Wir lesen es für Sie – auch zwischen den Zeilen.
 Sollten Ihnen die Versicherungsbedingungen nicht vorliegen, ist das kein Problem. Nach Ihrer Beauftragung fordern wir diese direkt bei Ihrem Versicherer an, sodass Ihnen auch hier kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

  • Ein Ablehnungsschreiben oder die bisherige Korrespondenz mit der Versicherung

So erkennen wir schnell, warum die Versicherung nicht zahlen möchte – und ob diese Begründung rechtlich trägt oder eher kreativ ausgelegt ist.

  • Angebote oder Kostenvoranschläge für die Reparatur

Diese zeigen, in welcher Größenordnung sich der Schaden bewegt, und sind wichtig, um Ansprüche, Vorschüsse und Nutzungsausfall korrekt zu berechnen.

Sie erreichen mich unkompliziert und direkt – telefonisch oder per E-Mail unter
julia.kleyman@saleo-recht.de.
Gerne bespreche ich Ihr Anliegen in Ruhe und zeige Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte auf.

Gut zu wissen:

Es muss nicht alles perfekt sortiert sein. Schicken Sie uns einfach das, was Sie haben – wir bringen Struktur hinein. Genau dafür sind wir da.

Unser Ziel ist es, Ihnen in einer ohnehin belastenden Situation möglichst viel organisatorischen und rechtlichen Ballast abzunehmen, damit Sie nicht zusätzlich zwischen Ordnern, E-Mails und Versicherungsformulierungen feststecken.

Fazit – und wie wir Sie unterstützen

Ein Schaden an der Photovoltaikanlage ist selten nur ein technisches Problem. Er bringt oft Unsicherheit, Zeitdruck und das ungute Gefühl, sich plötzlich mit Versicherungsbedingungen, Gutachten und widersprüchlichen Aussagen auseinandersetzen zu müssen. Genau hier wird deutlich: Die Versicherung von Photovoltaikanlagen ist komplex, detailreich und stark von den konkreten Vertragsbedingungen abhängig.

Ob Wohngebäude-, Elektronik-, Bau- oder Hausratversicherung – entscheidend ist nicht, wie sich der Schaden anfühlt, sondern wie er rechtlich einzuordnen ist und mit welcher Strategie die Ansprüche durchgesetzt werden. Und genau das ist unsere Aufgabe.

Als Kanzlei arbeiten wir rechtsübergreifend und vertreten private wie auch gewerbliche Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber:

  • Wohngebäudeversicherungen
  • Hausratversicherungen
  • Elektronikversicherungen
  • Bauversicherungen
  • sowie weiteren Sachversicherungen

Durch diese interdisziplinäre Aufstellung können wir nicht nur Versicherungsansprüche verfolgen, sondern – wenn erforderlich – auch Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen gegen andere Beteiligte rechtssicher einbeziehen. Für Sie bedeutet das: keine Parallelkämpfe, keine Reibungsverluste, keine unnötigen Umwege.

Unser Fokus liegt stets auf einer wirtschaftlich sinnvollen, klar strukturierten und konsequenten Anspruchsdurchsetzung – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht. Ziel ist keine Eskalation um ihrer selbst willen, sondern eine pragmatische, sachgerechte und erfolgreiche Lösung, mit der Sie planen können.