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SALEO Rechtsanwälte - Hilfe bei Betrug im Onlinebanking

Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema "Betrug im Onlinebanking" in Bad Nauheim, im gesamten Rhein-Main-Gebiet und natürlich deutschlandweit. Unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sebastian Koch steht Ihnen zur Verfügung.

Deutschlandweit - bei Onlinebanking-Betrug

Unsere Anwälte betreuen Sie in der Auseinandersetzung mit Ihrer Bank oder Sparkasse nach unzulässigen Abbuchungen und Überweisungen

Unsere Leistungen im Bankrecht umfassen u.a.:

  • Prüfung Ihres Anspruchs
  • Außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Onlinebanking-Betrug
  • Gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung von Forderungen

Ihre Ansprüche nach § 675 u Satz 2 BGB setzen wir durch. Nach der gesetzlichen Regelung des § 675 u Satz 2 BGB schuldet die Bank bei nicht durch den Kunden autorisierten Verfügungen eine Gutschrift dieses Betrages taggleich zur Belastung. Eine Haftung des Kunden nach § 675v BGB scheidet dagegen regelmäßig aus, da dies eine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten des Kunden voraussetzt. Dies ist aber nach der Rechtsprechung nur gegeben bei einer in objektiver Hinsicht schweren und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verletzung der konkreten Sorgfaltspflichten. Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß erlaubt keinen zwingenden Schluss auf ein gesteigert persönliches Verschulden, BGH NJW 2016, 2024.

Häufig lassen sich Geschädigte aber zu Unrecht von einer Erstattung abhalten. Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung mit zahlreichen Banken und Sparkassen (etwa der DKB, LBB, Postbank, ADVANZIA, Degussa und zahlreiche Volksbanken und Sparkassen). Ob und bei welcher Bank aktuell Vorsicht geboten ist, erfahren Sie über den Phishing-Radar der Verbraucherzentralen

SALEO Bankrecht - Unsere Expertise

Unsere Rechtsanwälte sind im Bankrecht seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig. Wir kennen die Banken und die Gerichte im Rhein-Main-Gebiet und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.

Wir sind unseren Mandanten zu hoher Expertise und Verlässlichkeit verpflichtet. Unser Ziel ist es, verlorenes Geld zu retten.

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt. Natürlich können Sie gerne auch direkt anrufen.

Es hat sich gezeigt, dass Banken im Schadensfall wirklich alles versuchen, um ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu müssen. Daher enden persönliche Auseinandersetzung irgendwann im Nichts. Auf anwaltliche Schreiben und entsprechende Fristsetzungen reagieren Banken eher im gewünschten Sinn.

Darüber hinaus hilft eine konkrete Erstberatung meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und Fehler zu vermeiden.

Insbesondere dann, wenn die bankrechtliche Auseinandersetzung im Vorfeld eskaliert und alles auf eine Klage hinausläuft, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Bankrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Da immer ein Rest-Risiko besteht, sollten geschädigte Opfer immer auf die gewachsene Expertise einer auf das Bankrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.

Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich.

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

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Online-Banking Missbrauch

Wer heute die Konten anderer Menschen plündern will, muss dafür in keine Bank mehr einbrechen. Viele Menschen haben längst in den eigenen vier Wänden eine virtuelle Bank eingerichtet und erledigen ihre Bankgeschäfte bequem per Online-Banking von zu Hause aus. Genau das machen sich Diebe und Betrüger zu Nutze und missbrauchen mit immer raffinierteren Methoden Ihren Online-Banking-Zugang, um sich Zugriff auf Ihr Konto zu verschaffen.

Der Konto-Inhaber bekommt von den kriminellen Machenschaften zunächst oft gar nichts mit. Erst der nächste Blick auf den Kontoauszug zeigt ihm die verdächtigen Überweisungen, mit denen sein Konto leergeräumt wurde. Der Schreck ist natürlich groß. Allerdings muss das Geld nicht verloren, denn Banken und Sparkassen können in der Haftung stehen, wenn unautorisierte Überweisungen von Ihrem Konto vorgenommen wurden und die Bank nicht eingeschritten ist.

Rechtanwalt Sebastian Koch: „Die Banken lehnen die Verantwortung regelmäßig ab. Davon sollten sich die Kunden aber nicht abschrecken lassen. Denn rechtlich haftet die Bank für einen Überweisungsbetrug beim Online-Banking. Der Kunde steht nur in der Haftung, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Daher bestehen in vielen Fällen gute Chancen, Ansprüche gegen die Bank durchzusetzen, die auf die taggeliche Wiedergutschrift der unautorisierten Verfügungen gerichtet sind.“

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Ausgefeilte Betrugsmethoden: Pishing, Vishing, Pharming

Die Kriminellen selbst sind auf ein grob fahrlässiges Verhalten ihrer Opfer schon längst nicht mehr angewiesen. Zu ausgefeilt sind inzwischen ihre Methoden, um sich Zugriff zu fremden Konten zu verschaffen und sie zu plündern. Zu den beliebtesten Methoden der Betrüger gehören u.a. das Phishing, das Pharming und das Vishing.

Auch wer bspw. Ankündigungen über Paketlieferungen von vermeintlichen Paketdiensten bekommt, obwohl nichts bestellt wurde, sollte vorsichtig sein und keinesfalls den Link benutzen. „Dahinter steht nur ein betrügerischer Versuch an Ihre sensiblen Bankdaten zu gelangen“, so Rechtsanwalt Koch. Eine weitere derzeit beliebte Masche ist der Betrug mittels eBay-Anzeigen.

Phishing

Das sog. Phishing ist eine der verbreitetsten Betrugsmethoden beim Online-Banking. Die Betrüger verschicken dabei E-Mails, die den originalen Mails von Bankinstituten zum Verwechseln ähnlichsehen und erschleichen sich so das Vertrauen der Opfer. Ziel ist es, dass ein Link angeklickt wird, der wiederum zu einer täuschend echt aussehenden Website weitergeleitet wird. Hier wird das Opfer dann unter einem Vorwand zur Eingabe seiner sensiblen Bankdaten wie PIN, TANs, Kontonummer, Mobilfunknummer u.ä. aufgefordert. Mit den Daten verschaffen sich die Betrüger Zugang zum echten Online-Banking und räumen umgehend das Konto leer, bevor das Opfer Verdacht schöpfen kann.

Vishing

Das Phishing wurde noch durch das sog. Vishing verfeinert. Reichen die Daten, die die Betrüger beim Phishing geangelt haben, für den Zugang zum Online-Banking nicht aus, lassen sie deshalb noch nicht locker. Dann erfolgt der direkte Anruf beim Kontoinhaber. Die Anrufer geben sich als Bankberater aus und täuschen durch sog. Call ID-Spoofing die tatsächliche Telefonnummer der Bank vor. Gibt das Opfer dann arglos weitere Daten wie TANs preis, haben die Betrüger ihr Ziel erreicht.

Pharming

Beim sog. Pharming locken die Betrüger ihre Opfer mit Hilfe gefälschter Webseiten in die Falle. Hierbei ist es nicht mehr nötig, dass das Opfer einen Link anklickt, der ihn auf die gefälschte Internetseite führt. Vielmehr wird er schon bei der Eingabe einer Internetadresse zu der Betrugsseite umgelenkt – und das immer wieder, bis der Betrug auffällt.

Für die Opfer ist der Betrug allerdings schwer zu erkennen, da sie die richtige Adresse in ihren Browser eingeben und die gefälschten Webseiten gut gemacht sind und nur schwer von den echten Webseiten zu unterscheiden sind. Hilfreich kann es sein, darauf zu achten, ob sich die Adresse der gewünschten Webseite beim Eintippen automatisch verändert.

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Schutz vor Betrug beim Online-Banking

Die Betrüger verfeinern ihre Methoden regelmäßig, so dass es keinen absoluten Schutz gibt. Um es den Kriminellen nicht zu leicht zu machen, sollten jedoch einige Dinge beachtet werden. So ist es ratsam, Firewalls und Antivirenprogramme zu benutzen. Anhänge bei E-Mails mit unbekanntem Absender oder verdächtige Links sollten keinesfalls geöffnet werden. Zudem sollten Passwörter zu sensiblen Bankdaten nicht im Rechner abgespeichert werden und nicht zu leicht zu erraten sein. Außerdem sollten unterschiedliche Passwörter verwendet und regelmäßig geändert werden.

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Schadenersatzansprüche bei gehacktem Konto

Trotz aller Vorsicht werden Konten immer wieder gehackt. Dann stellt sich die Frage der Haftung und wie die Opfer ihr Geld zurückbekommen. Es sind natürlich Ansprüche gegen die Täter entstanden, die auch geltend gemacht werden können. Da die Täter ihre Spuren gut verwischt haben, ist es schwierig, aber nicht unmöglich an sie heranzukommen. Wir unterstützen Sie im Ermittlungsverfahren gegen die Täter. Ebenso können Ansprüche gegen Empfänger und Mittelsmänner entstanden sein. Zudem machen wir Ihre Ansprüche auch in einem möglichen Strafverfahren gegen die Täter geltend (Adhäsionsantrag).

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Ansprüche gegen die eigene Bank geltend machen

Aussichtsreicher ist es allerdings, die Ansprüche gegen die eigene Bank geltend zu machen. Denn Banken und Sparkassen sind verpflichtet die Konten ihrer Kunden gegen solche Hackerangriffe zu schützen. Nach § 675 u Satz 2 BGB muss die Bank den entstandenen Schaden durch gehacktes Online-Banking ausgleichen. Sie steht für Überweisungen, die nicht vom Kunden autorisiert wurden, in der Haftung. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Kunde sich grob fahrlässig verhalten und dadurch den Kriminellen den Zugriff auf das Konto ermöglicht hat. Die Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit sind jedoch hoch und die Beweislast dafür liegt bei der Bank. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten muss es sich um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt. Bei Fällen von Vishing, Phishing oder Pharming kann daher gerade nicht grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihr Geld zurückzuholen.

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Grobe Fahrlässigkeit?

Rechtlicher Kernpunkt der Auseinandersetzung mit der Bank, Sparkasse oder dem Kreditkartenunternehmen ist fast immer die Frage einer angeblich groben Fahrlässigkeit des Kunden. Das greift aber nicht, denn die Kunden autorisieren die dann stattfindenden Verfügungen nicht, so dass das Kreditinstitut dann nach § 675 u Satz 2 BGB die taggleiche Wiedergutschrift schuldet.

Nur bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung hätte die Bank einen Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB. Dies ist eine Frage des Einzelfalls und ob ein derart gesteigertes Maß an Sorgfaltspflichtverstoß vorliegt, ist auch von der Professionalität des Angriffs und der konkreten Situation und der Person des Kunden abhängig.

Es muss sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt. Daher kann eben gerade nicht bei einem Fall von Vishing, Phishing oder Pharming gerade nicht von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden.

Selbst wenn ein Schadensersatzanspruch des Kunden im Einzelfall anzunehmen ist, kommt immer noch ein Mitverschulden der Bank in Betracht.

Rechtsanwalt Sebastian Koch: Die Banken machen es sich in der Regel viel zu einfach, indem darauf verwiesen wird, dass die Weitergabe von TANs generell grob fahrlässig sei. Sie verweisen dabei auf alte Urteile zu noch viel älteren Sachverhalten, die mit den modernen Angriffsmethoden der Täter aktuell nichts zu tun haben und daher auch nicht übertragbar sind. Da es um einen subjektiven Vorwurf geht, ist jeder Fall individuell zu betrachten.

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Mitverschulden der Bank beachten

Wichtig ist zudem, dass die Bank, die Online-Bezahldienste anbietet, auch zur Unterhaltung angemessener Sicherheitssysteme verpflichtet ist. Dafür werden idR sog. Fraud-Prevention Abteilungen unterhalten und geeignete Algorithmen sollen typische Betrugskonstellationen erkennen. Unterlässt dies die Bank oder macht dies nur unzureichend, kommt zumindest ein anteiliges Mitverschulden in Betracht.

Auffällige Konstellationen, die immer wieder zu beobachten sind, die aber nicht hinreichend von den Banken erkannt werden, sind

  • Wechsel des Autorisierungsgeräts (Anmeldung eines neuen Handys oder Tablet zur Autorisierung)
  • hohe Überweisungen als Echtzeitüberweisungen
  • Überweisungen vom Tagesgeld- oder Sparkonto auf das Girokonto
  • Rückruf von Lastschriften zum Auffüllen des Kontos
  • Erhöhungen von Limits
  • Überweisungen auf sog Fintech-Banken, die für Mängel bei der Identifikation von Kontoinhabern bei der Eröffnung bekannt sind.

In der Regel ist jede einzelne Maßnahme per se ggfs unverdächtig. Treten Sie aber - wie bei Missbrauchsfällen typisch - im Zusammenspiel in kurzer Frist auf, so muss die Bank dies erkennen und die Überweisungen stoppen. Tut sie dies nicht, ist dies ein Ansatz für den Einwand des Mitverschuldens.

Um dies zu ermitteln, ist es regelmäßig sinnvoll, das den Transaktionen zugrunde liegende Transaktionsprotokoll anzufordern.

Weiter ist zu prüfen, ob ggfs noch rechtzeitig ein Widerruf der Überweisung erfolgt ist. Weiter hat sich in diversen Verfahren herausgestellt, dass Missbrauchsverfügungen bei den Empfängerbanken wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingefroren werden. Dies kann durch Einsicht in die Ermittlungsakte in Erfahrung gebracht werden.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt

Klagen hilft: Postbank und DKB regulieren Betrugsfälle

Sowohl in Verfahren gegen die DKB als auch gegen die Postbank haben diese nach Klageeinreichung in diversen Fällen unmittelbar nach Klageeinreichung seitens SALEO die Forderungen vollständig reguliert und die Kosten des Verfahrens übernommen. Über die Gründe dieses kampflosen Einknickens kann nur spekuliert werden. Bei der Postbank dürfte dies zumindest auch mit den inzwischen pressebekannten Problemen rund um die IT-Umstellung zusammenhängen, die schon zur Bestellung von Sonderbeauftragten seitens der BaFin geführt haben, bei der DKB scheinen es eher prozessökonomische Gründe zu sein.

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Erfolg am LG Zweibrücken in einem Online-Banking Betrugsverfahren

Online Banking Betrug; LG Zweibrücken verurteilt VR Bank zur vollen Erstattung an Mandanten (nrkr) In einem von RA Sebastian Koch am LG Zweibrücken geführten Verfahren wurde die verklagte VR Bank zur vollständigen Erstattung des dem Mandanten entstandenen Schadens verurteilt, LG Zweibrücken, Urteil vom 15.02.2023, 2 O 130/22 (nicht rechtskräftig). Das Gericht folgte dabei der Argumentation, dass die erfolgten Verfügungen ungeachtet der Frage einer (streitigen) grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden gar nicht hätten ausgeführt werden dürfen, da sie jeweils einzeln das zwischen Bank und Kunde vereinbarte Verfügungslimit überschritten.

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Weiter hohe Fallzahlen beim Onlinebanking-Betrug

Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beobachtet weiter eine hohe Zahl an neuen Fällen beim Online Banking Betrug. Dabei sind Fälle über Call-ID Spoofing ebenso zu beobachten wie Fälle über Verkaufsplattformen und Fälle ohne ersichtliche Täuschungshandlung. Medien berichten inzwischen auch über den Einsatz von KI auf Täterseite, was die Fallzahlen eher noch weiter erhöhen wird. Grundsätzlich sind fast alle Banken und Sparkassen in gewissen Umfang davon betroffen, allerdings sind nach den Beobachtung aktuell weiter in hohem Maß Fälle bei den o.g. Instituten festzustellen.

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Postbank erstattet nach Klageeinreichung ca. € 30.000

Schöner Erfolg für einen Mandanten von SALEO Rechtsanwälte. Nachdem unbekannte Täter Verfügungen von seinem Konto bei der Postbank in Höhe von ca. € 30.000 vorgenommen hatten und die Postbank eine Erstattung verweigerte, schaltete er SALEO Rechtsanwälte ein. RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Leiter des Dezernats Bankrecht bei SALEO reichte daraufhin Klage ein und die Postbank erstattete den vollen Betrag einschließlich Zinsen.

Dies zeigt einmal mehr, dass sich Geschädigte nicht vorschnell von ihrer Bank abwimmeln lassen sollten.

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Booking.com-Masche feuert Onlinebanking-Betrug an

Kriminelle haben es offenbar geschafft, sich mindestens einzelner Hotelaccounts bei Booking.com zu bemächtigen und diese für einen besonders geschickten Betrug zu nutzen. Innerhalb des offiziellen Booking.com Chat erscheinen vermeintliche Anfragen des gebuchten Hotels nach einer Registrierung der Kreditkarte. Darauf erfolgt ein Link, der zu einer absolut echt wirkenden Seite führt, die auch Buchungsdaten des Kunden enthält. Wird dort allerdings der Versuch der Registrierung unternommen, "übernehmen" die Täter die Karte, indem ein neues Authentifizierungsgerät für die Karte registriert wird und die Täter haben dann freie Verfügungsgewalt über die Karte.

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Onlinebanking-Betrug: DKB mit langen Wartezeiten

Weiterhin sind hohe Fallzahlen beim Kreditkartenbetrug und beim Betrug mit Debitkarten und Online-Banking zu beobachten. Täglich melden sich neue Geschädigte bei RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der sich seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig mit diesen Fällen befasst und aktuell ca. 500 Verfahren in diesem Bereich bearbeitet. Dabei sind unverändert viele Fälle aus dem Bereich ebay Kleinanzeigen, jetzt kleinanzeigen.de und vinted.de zu beobachten, ebenso Attacken mittels Faks-SMS, Fake-Emails und auch Call-ID Spoofing sowie Kombinationen aus verschiedenen Angriffen.

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Die Masche "Kleinanzeigen.de (früher Ebay-Kleinanzeigen)"

Das Verbraucherschutz-Portal verbraucherschutz.tv berichtet über eine Masche, bei der sich Betrüger die Kommunikation zwischen Kleinanzeigen.de (früher Ebay-Kleinanzeigen) und potentiellen Käufern zunutze machen, um Kreditkartendaten auszuspähen.

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