
Deutschlandweit - bei Onlinebanking-Betrug
Unsere Anwälte betreuen Sie in der Auseinandersetzung mit Ihrer Bank oder Sparkasse nach unzulässigen Abbuchungen und Überweisungen
Unsere Leistungen im Bankrecht umfassen u.a.:
- Prüfung Ihres Anspruchs
- Außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Onlinebanking-Betrug
- Gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung von Forderungen
Ihre Ansprüche nach § 675 u Satz 2 BGB setzen wir durch. Nach der gesetzlichen Regelung des § 675 u Satz 2 BGB schuldet die Bank bei nicht durch den Kunden autorisierten Verfügungen eine Gutschrift dieses Betrages taggleich zur Belastung. Eine Haftung des Kunden nach § 675v BGB scheidet dagegen regelmäßig aus, da dies eine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten des Kunden voraussetzt. Dies ist aber nach der Rechtsprechung nur gegeben bei einer in objektiver Hinsicht schweren und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verletzung der konkreten Sorgfaltspflichten. Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß erlaubt keinen zwingenden Schluss auf ein gesteigert persönliches Verschulden, BGH NJW 2016, 2024.
Häufig lassen sich Geschädigte aber zu Unrecht von einer Erstattung abhalten. Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung mit zahlreichen Banken und Sparkassen (etwa der DKB, LBB, Postbank, ADVANZIA, Degussa und zahlreiche Volksbanken und Sparkassen).
SALEO Bankrecht - Unsere Expertise
Warum SALEO Rechtsanwälte?
Unsere Rechtsanwälte sind im Bankrecht seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig. Wir kennen die Banken und die Gerichte im Rhein-Main-Gebiet und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.
Wen vertritt SALEO Rechtsanwälte?
Wir sind unseren Mandanten zu hoher Expertise und Verlässlichkeit verpflichtet. Unser Ziel ist es, verlorenes Geld zu retten.
Wie läuft das ab?
Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt. Natürlich können Sie gerne auch direkt anrufen.
Brauche ich im Bankrecht einen Anwalt?
Es hat sich gezeigt, dass Banken im Schadensfall wirklich alles versuchen, um ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu müssen. Daher enden persönliche Auseinandersetzung irgendwann im nichts. Auf anwaltliche Schreiben und entsprechende Fristsetzungen reagieren Banken eher im gewünschten Sinn.
Darüber hinaus hilft eine konkrete Erstberatung meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und Fehler zu vermeiden.
Welches Risiko besteht?
Insbesondere dann, wenn die bankrechtliche Auseinandersetzung im Vorfeld eskaliert und alles auf eine Klage hinausläuft, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Bankrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Da immer ein Rest-Risiko besteht, sollten geschädigte Opfer immer auf die gewachsene Expertise einer auf das Bankrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.
Wann sollten Sie einen Fachanwalt für Bankrecht einbeziehen?
Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich.
Kann man alles Notwendige online klären?
Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.
Online-Banking Missbrauch
Wer heute die Konten anderer Menschen plündern will, muss dafür in keine Bank mehr einbrechen. Viele Menschen haben längst in den eigenen vier Wänden eine virtuelle Bank eingerichtet und erledigen ihre Bankgeschäfte bequem per Online-Banking von zu Hause aus. Genau das machen sich Diebe und Betrüger zu Nutze und missbrauchen mit immer raffinierteren Methoden Ihren Online-Banking-Zugang, um sich Zugriff auf Ihr Konto zu verschaffen.
Der Konto-Inhaber bekommt von den kriminellen Machenschaften zunächst oft gar nichts mit. Erst der nächste Blick auf den Kontoauszug zeigt ihm die verdächtigen Überweisungen, mit denen sein Konto leergeräumt wurde. Der Schreck ist natürlich groß. Allerdings muss das Geld nicht verloren, denn Banken und Sparkassen können in der Haftung stehen, wenn unautorisierte Überweisungen von Ihrem Konto vorgenommen wurden und die Bank nicht eingeschritten ist.
Rechtanwalt Sebastian Koch: „Die Banken lehnen die Verantwortung regelmäßig ab. Davon sollten sich die Kunden aber nicht abschrecken lassen. Denn rechtlich haftet die Bank für einen Überweisungsbetrug beim Online-Banking. Der Kunde steht nur in der Haftung, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Daher bestehen in vielen Fällen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die Bank durchzusetzen.“


Ausgefeilte Betrugsmethoden: Pishing, Vishing, Pharming
Die Kriminellen selbst sind auf fahrlässiges Verhalten ihrer Opfer schon längst nicht mehr angewiesen. Zu ausgefeilt sind inzwischen ihre Methoden, um sich Zugriff zu fremden Konten zu verschaffen und sie zu plündern. Zu den beliebtesten Methoden der Betrüger gehören u.a. das Phishing, das Pharming und das Vishing.
Auch wer bspw. Ankündigungen über Paketlieferungen von vermeintlichen Paketdiensten bekommt, obwohl nichts bestellt wurde, sollte vorsichtig sein und keinesfalls den Link benutzen. „Dahinter steht nur ein betrügerischer Versuch an Ihre sensiblen Bankdaten zu gelangen“, so Rechtsanwalt Koch. Eine weitere derzeit beliebte Masche ist der Betrug mittels eBay-Anzeigen.
Phishing
Das sog. Phishing ist eine der verbreitetsten Betrugsmethoden beim Online-Banking. Die Betrüger verschicken dabei E-Mails, die den originalen Mails von Bankinstituten zum Verwechseln ähnlichsehen und erschleichen sich so das Vertrauen der Opfer. Ziel ist es, dass ein Link angeklickt wird, der wiederum zu einer täuschend echt aussehenden Website weitergeleitet wird. Hier wird das Opfer dann unter einem Vorwand zur Eingabe seiner sensiblen Bankdaten wie PIN, TANs, Kontonummer, Mobilfunknummer u.ä. aufgefordert. Mit den Daten verschaffen sich die Betrüger Zugang zum echten Online-Banking und räumen umgehend das Konto leer, bevor das Opfer Verdacht schöpfen kann.
Vishing
Das Phishing wurde noch durch das sog. Vishing verfeinert. Reichen die Daten, die die Betrüger beim Phishing geangelt haben, für den Zugang zum Online-Banking nicht aus, lassen sie deshalb noch nicht locker. Dann erfolgt der direkte Anruf beim Kontoinhaber. Die Anrufer geben sich als Bankberater aus und täuschen durch sog. Call ID-Spoofing die tatsächliche Telefonnummer der Bank vor. Gibt das Opfer dann arglos weitere Daten wie TANs preis, haben die Betrüger ihr Ziel erreicht.
Pharming
Beim sog. Pharming locken die Betrüger ihre Opfer mit Hilfe gefälschter Webseiten in die Falle. Hierbei ist es nicht mehr nötig, dass das Opfer einen Link anklickt, der ihn auf die gefälschte Internetseite führt. Vielmehr wird er schon bei der Eingabe einer Internetadresse zu der Betrugsseite umgelenkt – und das immer wieder, bis der Betrug auffällt.
Für die Opfer ist der Betrug allerdings schwer zu erkennen, da sie die richtige Adresse in ihren Browser eingeben und die gefälschten Webseiten gut gemacht sind und nur schwer von den echten Webseiten zu unterscheiden sind. Hilfreich kann es sein, darauf zu achten, ob sich die Adresse der gewünschten Webseite beim Eintippen automatisch verändert.
Schutz vor Betrug beim Online-Banking
Die Betrüger verfeinern ihre Methoden regelmäßig, so dass es keinen absoluten Schutz gibt. Um es den Kriminellen nicht zu leicht zu machen, sollten jedoch einige Dinge beachtet werden. So ist es ratsam, Firewalls und Antivirenprogramme zu benutzen. Anhänge bei E-Mails mit unbekanntem Absender oder verdächtige Links sollten keinesfalls geöffnet werden. Zudem sollten Passwörter zu sensiblen Bankdaten nicht im Rechner abgespeichert werden und nicht zu leicht zu erraten sein. Außerdem sollten unterschiedliche Passwörter verwendet und regelmäßig geändert werden.


Schadenersatzansprüche bei gehacktem Konto
Trotz aller Vorsicht werden Konten immer wieder gehackt. Dann stellt sich die Frage der Haftung und wie die Opfer ihr Geld zurückbekommen. Es sind natürlich Ansprüche gegen die Täter entstanden, die auch geltend gemacht werden können. Da die Täter ihre Spuren gut verwischt haben, ist es schwierig, aber nicht unmöglich an sie heranzukommen. Wir unterstützen Sie im Ermittlungsverfahren gegen die Täter. Ebenso können Ansprüche gegen Empfänger und Mittelsmänner entstanden sein. Zudem machen wir Ihre Ansprüche auch in einem möglichen Strafverfahren gegen die Täter geltend (Adhäsionsantrag).
Ansprüche gegen die eigene Bank geltend machen
Aussichtsreicher ist es allerdings, die Ansprüche gegen die eigene Bank geltend zu machen. Denn Banken und Sparkassen sind verpflichtet die Konten ihrer Kunden gegen solche Hackerangriffe zu schützen. Nach § 675 u Satz 2 BGB muss die Bank den entstandenen Schaden durch gehacktes Online-Banking ausgleichen. Sie steht für Überweisungen, die nicht vom Kunden autorisiert wurden, in der Haftung. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Kunde sich grob fahrlässig verhalten und dadurch den Kriminellen den Zugriff auf das Konto ermöglicht hat. Die Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit sind jedoch hoch und die Beweislast dafür liegt bei der Bank. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten muss es sich um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt. Bei Fällen von Vishing, Phishing oder Pharming kann daher gerade nicht grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden.
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und ihr Geld zurückzuholen.

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