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SALEO Rechtsanwälte – Ihre Experten im Wohnungseigentumsrecht

Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte – Ihre bundesweit tätige Kanzlei für Wohnungseigentumsrecht. Das Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt und birgt komplexes Konfliktpotenzial. Ob als einzelner Eigentümer, Verwaltungsbeirat oder WEG-Verwalter – wir sichern Ihre Interessen. Unser erfahrener Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Marc Barnewitz, steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.

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Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

Kompetente Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht haben Eigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der Verwalter klar definierte Rechte und Pflichten. Deren genaue Kenntnis ist die Basis für ein geordnetes und konfliktfreies Miteinander. Von der Auslegung der Teilungserklärung über die Durchführung von Eigentümerversammlungen bis hin zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums – wir bringen Licht ins Dunkel.

Egal, ob es um die Anfechtung eines Beschlusses, Streitigkeiten über die Hausgeldabrechnung oder die Durchführung baulicher Veränderungen geht – es ist für jede Partei entscheidend, die gesetzlichen Vorschriften genau einzuhalten. Insbesondere die hohen formalen Anforderungen an Eigentümerversammlungen und deren Beschlüsse sowie die kurzen Anfechtungsfristen führen häufig zu langwierigen Auseinandersetzungen. Eine rechtzeitig eingeholte anwaltliche Beratung hilft, solche Konflikte zu vermeiden oder erfolgreich zu bestehen. Ist ein Prozess unvermeidlich, ist es umso wichtiger, alle Vorschriften zu beachten, um die eigenen Rechte mit maximalem Erfolg durchzusetzen.

Unsere Leistungsbereiche im Wohnungseigentumsrecht

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Hausverwaltung kündigt WEG

Nicht nur Eigentümergemeinschaften können das Verhältnis zum Verwalter beenden – auch der Verwalter selbst kann den Vertrag kündigen. Dies stellt die Gemeinschaft oft vor erhebliche organisatorische und rechtliche Herausforderungen, insbesondere wenn die Kündigung kurzfristig oder zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolgt. Wir helfen der Gemeinschaft, die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu prüfen, die Übergabe der Verwaltungsunterlagen durchzusetzen und schnellstmöglich eine neue, rechtssichere Verwaltungslösung zu etablieren.

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Hausgeldinkasso

Zahlt ein Wohnungseigentümer das fällige Hausgeld nicht, entsteht der Gemeinschaft ein unmittelbarer finanzieller Schaden, der letztlich von den übrigen Eigentümern getragen werden muss. Wir vertreten Eigentümergemeinschaften beim konsequenten Einzug rückständigen Hausgelds – vom Mahnverfahren über den Vollstreckungsbescheid bis hin zur Zwangsvollstreckung. Dabei nutzen wir alle gesetzlichen Möglichkeiten, einschließlich der Eintragung einer Sicherungshypothek, um die Ansprüche der Gemeinschaft zu sichern.

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Hausinvestition

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind ein Dauerbrenner in Eigentümergemeinschaften. Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz hat die Möglichkeiten für einzelne Eigentümer erweitert, bestimmte Maßnahmen zu verlangen – etwa den Einbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, barrierefreie Umbauten oder den Glasfaseranschluss. Die Frage, wer die Kosten trägt, ist dabei oft der eigentliche Streitpunkt. Wir klären für Sie, welche Maßnahmen privilegiert sind, welche Mehrheiten für einen Beschluss erforderlich sind und wie die Kosten nach dem Gesetz auf die Eigentümer zu verteilen sind.

FAQ – Häufig gestellte Fragen im Wohnungseigentumsrecht

Unsere Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht sind seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig. Wir kennen die Fallstricke des WEG-Rechts und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.

Wir sind unseren Mandanten zu hoher Expertise und Verlässlichkeit verpflichtet und vertreten einzelne Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften (WEG) sowie WEG-Verwalter unter Ausschluss jeglicher Befangenheiten mit der gleichen Sorgfalt.

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus, und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gesprächs klären wir, ob wir etwas für Sie tun können und ob sich eine Mandatierung für Sie lohnt. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten.

Im Wohnungseigentumsrecht sind die Streitwerte oft hoch und die rechtlichen Regelungen sehr formell, weshalb Verfahren häufig vor dem Landgericht landen, wo Anwaltszwang herrscht. Wir raten dringend davon ab, in zeitkritischen Angelegenheiten – wie einer Beschlussanfechtung – ohne anwaltliche Begleitung zu agieren.

Eskaliert ein Streit in der WEG, entsteht ein erhebliches finanzielles Risiko. Im Zivilprozess trägt die unterlegene Partei die gesamten Prozess- und Anwaltskosten beider Seiten. Ein Fachanwalt hilft, dieses Risiko realistisch einzuschätzen und die beste Strategie zu wählen.

Je früher, desto besser. Insbesondere vor einer Eigentümerversammlung, bei der wichtige Beschlüsse anstehen, oder sofort nach Erhalt eines Versammlungsprotokolls, um die knappe Anfechtungsfrist von einem Monat nicht zu versäumen. Auch bei der Prüfung von Teilungserklärungen oder Verwalterverträgen ist präventiver Rat Gold wert.

Ja, Telefon, Videokonferenz und E-Mail reichen in den meisten Fällen aus, um einen Sachverhalt zu klären und für Sie tätig zu werden. Dennoch ist ein persönliches Gespräch oft sinnvoll und wird von uns empfohlen.

Wohnungseigentumsrecht – Sichern Sie Ihr Eigentum und Ihre Rechte

Im Wohnungseigentumsrecht gilt: Wer nicht richtig reagiert, Fristen verpasst oder die komplexen Regeln nicht kennt, riskiert den Verlust von Rechten und erhebliche finanzielle Nachteile. Wir sorgen dafür, dass Sie als Eigentümer, Gemeinschaft oder Verwalter nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.
Wir vertreten unter Ausschluss jeglicher Interessenskonflikte Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter.

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