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Nichtbezahlte Nebenkosten

Ob Kündigung, Mahnung oder Klage – wir informieren Sie, worauf Sie als Vermieter, im Mietrecht achten müssen, damit die Nebenkostenabrechnung bezahlt wird.

Nichtbezahlte Nebenkosten - Saleo Recht

Mieter zahlen keine Nebenkosten – was tun, wenn sich Mieter stur stellen?

Zahlt Ihr Mieter die Nebenkosten nicht oder widerspricht der Abrechnung? Die Nichtzahlung von Nebenkosten stellt für viele Vermieter ein wiederkehrendes Problem dar. Doch als Vermieter müssen Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Sie haben rechtliche Optionen, von Mahnung bis hin zu Kündigung oder Klage. Allerdings ist der Mieter durch das Mietrecht stark geschützt, weshalb es entscheidend ist, die rechtlichen Feinheiten zu kennen.
Als erfahrene Anwälte im Miet- und Wohneigentumsrecht informieren wir Sie darüber, welche Schritte Sie unternehmen können, wenn der Mieter in Zahlungsverzug gerät, Widerspruch einlegt oder schlichtweg nicht zahlt. Gehen Sie jetzt rechtssicher gegen hartnäckige Mieter vor!

Zahlungsverzug bei Nebenkosten – Wichtige Punkte für Vermieter

Um sich erfolgreich gegen zahlungsunwillige Mieter zu wehren, sollten Vermieter diese Aspekte berücksichtigen:

Voraussetzungen für einen Zahlungsverzug bei Nebenkosten

Ein Mieter ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung zu bezahlen, wenn dies im Mietvertrag festgelegt wurde. Die abgerechneten Posten müssen dort klar und detailliert aufgeführt sein.
Zudem dürfen die abgerechneten Kosten nur einen Zeitraum von maximal 12 Monaten umfassen. Eine Nebenkostenabrechnung, die einen längeren Zeitraum abdeckt, ist ungültig.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit zuzustellen.
Die Abrechnung muss sowohl formal als auch inhaltlich korrekt sein. Wichtige Angaben sind:

  • Art der Nebenkosten
  • Verteilerschlüssel
  • Gesamtbetrag
  • Mietsache
  • Namen von Mieter und Vermieter
  • Abzüge der Vorauszahlungen
    Auf Anfrage muss der Mieter Einsicht in die Abrechnung erhalten.
    Wurde nichts anderes vertraglich festgelegt, hat der Mieter 30 Tage nach Zugang der Nebenkostenabrechnung Zeit zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung innerhalb dieser Frist, gerät der Mieter ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Ein Widerspruch des Mieters verhindert den Zahlungsverzug nicht.

Rechtliche Maßnahmen bei Nichtzahlung

Gerichtliches Klageverfahren
Je nach Streitwert ist entweder das Amtsgericht (AG) oder das Landgericht (LG) zuständig.
Übersteigt der Streitwert 5.000 EUR, ist das Landgericht zuständig, andernfalls das Amtsgericht.
Bei Wohnraummietverträgen ist unabhängig vom Streitwert immer das Amtsgericht zuständig.
Vor dem Landgericht müssen beide Parteien anwaltlich vertreten sein.

Kaution einbehalten
Der Vermieter darf die Kaution nur nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten, um ausstehende Zahlungen zu decken. Eine Aufrechnung während des laufenden Mietverhältnisses ist unzulässig.

Fristlose Kündigung
Die Nichtzahlung muss einen wichtigen Grund für die Kündigung darstellen, zum Beispiel, wenn der Mieter regelmäßig Zahlungen verweigert oder die ausstehende Summe mehr als eine Monatsmiete beträgt.
Eine Mahnung muss vor der Kündigung erfolgen.
Die Kündigung muss schriftlich und begründet sein.

Gerichtliches Mahnverfahren
Vermieter können beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen – dies ist sowohl schriftlich als auch online möglich.
Der Mieter erhält einen Mahnbescheid mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Wird die Zahlung nicht geleistet, kann der Vermieter einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Sollte der Mieter widersprechen, kann der Vermieter ein Gerichtsverfahren einleiten.

Wie wir Ihnen zur Nachzahlung verhelfen

Wir stehen an Ihrer Seite gegen trotzige Mieter. Wenn Ihre Mieter die Nebenkosten nicht bezahlen, ist dies ärgerlich. Mit uns als Rechtsanwälten für Miet- und Wohneigentumsrecht bleiben Sie nicht darauf sitzen. Doch das Mietrecht ist mieterfreundlich. Daher sollten Sie als Vermieter wissen, worauf es rechtlich ankommt. Wir beraten und vertreten Sie, damit Sie rechtssicher gegen die Nichtzahlung vorgehen können.

Ob Kündigung, Mahnverfahren oder Klagen – wir kennen die juristischen Details. Bei unserer Beratung richten wir uns nach Ihren Wünschen. Unsere Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung, um Kosten und Zeit zu sparen. Zur Not setzen wir Ihr Recht auch gerichtlich durch. Gerne besprechen wir vorab mit Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Rufen Sie jetzt an für eine kostenlose Erstberatung. Mit uns bleibt der Mieter nicht im Zahlungsverzug!

Zahlungsverzug bei Nebenkosten – So gehen Vermieter richtig vor

Zahlt der Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht, ist Ärger vorprogrammiert. Damit Sie als Vermieter effektiv gegen die Nichtzahlung vorgehen können, beraten wir Sie als erfahrene Anwälte für Miet- und Wohneigentumsrecht umfassend und rechtssicher.