Kreditkartenbetrug Zinia, Open Bank, Amazon, wer haftet? Fachanwalt klärt auf

Die Amazon-Kreditkarte ist weit verbreitet – und zunehmend Ziel von Betrugsfällen. Der Beitrag erläutert Vertragspartner, Beschwerdemanagement der Open Bank und rechtliche Optionen für Betroffene.

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Amazon Kreditkarte, weit verbreitet, daher auch interessant für Betrüger

Die Amazon Kreditkarte gehört zu den weit verbreiteten Kreditkarten in Deutschland. Bis Ende 2023 / Anfang 2024 wurde diese von der Landesbank Berlin angeboten und hatte nach Medienberichten etwa 1 Mio. Nutzer.

Mit neuem Anbieter wurde die “Amazon-Visa” neu belebt. Dabei ist es für Laien bereits schwer erkennbar, wer der Zahlungsdiensteanbieter und damit Vertragspartner des Kunden ist, da diese mit “Zinia by Santander” beworben wird.

Zinia ist allerdings nur eine Marke und rechtlicher Anbieter ist die Open Bank S.A. die zur Santander Gruppe gehört.

Das ist nicht unmittelbar erkennbar, aber auch andere Kreditkarten mit Branding zeigen das kartenherausgebende Institut nicht direkt an. So wird etwa die ADAC-Kreditkarte von der Solaris SE herausgegeben, die Miles&More Kreditkarte nun von der Deutschen Bank nach dem Wechsel von der DKB.

Bescheidendes Beschwerdemanagement der Open Bank

Leider hat sich die Open Bank wie einige andere Fintechs auch bislang in anwaltlicher Hinsicht vor Allem durch ein sehr unterdurchschnittliches Beschwerde-Management ausgezeichnet. Anfragen wurden schlicht gar nicht beantwortet und ein Schlichtungsverfahren war nötig, um überhaupt Antworten zu erhalten.

Steigende Anfragen zu Amazon-Kreditkarten

In den letzten Tagen sind nun auch steigende Anfragen zu Betrugsfällen rund um die Amazon-Kreditkarte bei Rechtsanwalt Sebastian Koch zu beobachten, was angesichts der Verbreitung der Karte nicht überrascht.

Die Open Bank ist allerdings – anders als andere Fintechs – dem BdB angeschlossen, so dass Schlichtungsverfahren dort eingereicht werden können (ein erheblicher Vorteil, da hier Schlichtungen bis zu 10.000 verbindlich zu Lasten der Bank erfolgen können).

Entsprechend führt RA Koch dort bereits Verfahren.

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RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in verschiedensten Schadenskonstellationen (Phishing, Pharming, Spoofing) die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen durch Adhäsionsanträge geltend gemacht.

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