Kreditkartenbetrug bei Barclays (easybank) – Erstattung gegen BAWAG durchgesetzt

Der Schock ist für Betroffene groß: Auf der Kreditkartenabrechnung erscheinen Abbuchungen, die nie autorisiert wurden. Besonders Inhaber der früheren Barclays VISA, deren Deutschlandgeschäft im Jahr 2025 von der BAWAG AG übernommen und nun unter easybank (Niederlassung der BAWAG) fortgeführt wird, berichten weiterhin von zahlreichen Betrugsfällen.

In vielen Fällen verweigert die BAWAG jedoch die Erstattung mit dem Hinweis auf angebliche „grobe Fahrlässigkeit“ der Karteninhaber. Dass sich Betroffene hiergegen erfolgreich zur Wehr setzen können, zeigen zwei aktuelle Verfahren der Kanzlei SALEO.

Inhalt

Zwei verbindliche Entscheidungen gegen die BAWAG: Rund 12.000 Euro erstattet

Innerhalb kurzer Zeit konnten wir für unsere Mandanten zwei maßgebliche Erfolge im Ombudsmannverfahren der privaten Banken erzielen. Streitgegenstand waren jeweils nicht autorisierte Kreditkartenumsätze, deren Erstattung von der BAWAG zunächst abgelehnt worden war.

  • Fall 1: Rückerstattung von knapp 2.000 Euro
  • Fall 2: Rückerstattung von knapp 10.000 Euro

In beiden Verfahren folgte der Ombudsmann unserer Argumentation, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. Da die Streitwerte jeweils unter 10.000 Euro lagen, sind die Entscheidungen für die Bank verbindlich (§ 6 Abs. 5a Schlichtungsordnung). Die Mandanten erhielten ihr Geld somit ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zurück.

Ombudsmannverfahren bei Kreditkartenbetrug – Vorteile für Verbraucher

Viele Geschädigte scheuen den Gang vor Gericht. Das Ombudsmannverfahren stellt in zahlreichen Fällen eine effiziente Alternative dar:

  • Verbindlichkeit: Bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist die Entscheidung für die Bank bindend.
  • Kein Kostenrisiko: Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.
  • Schnelle Entscheidung: In der Regel erfolgt die Entscheidung deutlich zügiger als ein gerichtliches Urteil.
  • Offener Rechtsweg: Sollte die Entscheidung wider Erwarten negativ ausfallen, bleibt der Klageweg weiterhin möglich.

Die typische Verteidigungsstrategie der Banken: Vorwurf der groben Fahrlässigkeit

Nach Kreditkartenbetrug – etwa infolge von Phishing, SMS-Betrug oder Karten-Duplikaten – argumentieren Banken regelmäßig, der Kunde habe seine Sorgfaltspflichten verletzt.

Dabei wird häufig übersehen: Die rechtlichen Anforderungen an „grobe Fahrlässigkeit“ sind hoch. Allein die technisch korrekte Autorisierung einer Zahlung bedeutet nicht automatisch, dass der Karteninhaber haftet.

Wir prüfen im Einzelfall sorgfältig, ob:

  • die Sicherheitsmechanismen der Bank ausreichend waren (z. B. Gestaltung der Bestätigungs-App),
  • Warnhinweise klar und verständlich erfolgten,
  • oder tatsächlich ein unentschuldbares Verhalten des Kunden vorlag.

Kreditkartenbetrug: Diese Schritte sollten Sie jetzt einleiten

  1. Kreditkarte sofort sperren:
    Über die zentrale Notrufnummer 116 116 oder direkt bei der easybank / Barclays.
  2. Strafanzeige erstatten:
    Eine Anzeige ist für die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche regelmäßig erforderlich.
  3. Ablehnung nicht ungeprüft akzeptieren:
    Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnisse und lassen Sie pauschale Ablehnungen überprüfen.
  4. Rechtliche Beratung einholen:
    Wir prüfen, ob in Ihrem Fall ein Ombudsmannverfahren oder eine Klage zielführender ist.

Haben auch Sie unautorisierte Abbuchungen auf Ihrer Barclays- oder easybank-Kreditkarte festgestellt?

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über 1.000 Fällen im Zahlungsverkehrsrecht. Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung und zeigen Ihnen den effektivsten Weg zur Rückerstattung auf.

Aktuelle Betrugsmaschen im Überblick

MethodeKanalVorgehensweise
PhishingE-MailGefälschte Nachrichten von Banken, Lieferdiensten oder Behörden mit Links zu manipulierten Webseiten oder schädlichen Anhängen.
SmishingSMS / MessengerKurznachrichten wie „Ihr Paket konnte nicht zugestellt werden“ oder „Ihr Konto wurde gesperrt“.
VishingTelefonAnrufe angeblicher Bankmitarbeiter, IT-Supporter oder Behördenvertreter mit dem Ziel, Zugangsdaten zu erlangen.

Warnsignale bei Phishing und Kreditkartenbetrug

  • Zeitdruck: Aussagen wie „Handeln Sie sofort, sonst wird Ihr Konto gesperrt!“ sind typische Warnsignale.
  • Abfrage sensibler Daten: Seriöse Unternehmen fordern niemals telefonisch oder per E-Mail PINs oder Passwörter an.
  • Prüfung von Absendern und Links: Kontrollieren Sie die tatsächliche E-Mail-Adresse und prüfen Sie Links vor dem Anklicken.

Darüber hinaus bleibt die Zahl der Schadensfälle im Zusammenhang mit Handelsplattformen wie kleinanzeigen.de weiterhin hoch.

Erstattung nach Kreditkartenbetrug rechtlich durchsetzen

Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in unterschiedlichen Betrugskonstellationen (u. a. Phishing, Pharming, Spoofing) Erstattungsansprüche ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt. Zudem wurden Ansprüche gegen Zahlungsempfänger durch Adhäsionsanträge geltend gemacht.

Sollten auch Sie betroffen sein, bieten wir eine rechtliche Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt kostenfrei und unverbindlich.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir zudem kostenfrei die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung.