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Fehlerhafte Kreditkündigung durch Banken – Ihre Rechte sichern

§ 498 BGB schützt Verbraucher klar vor formfehlerhaften Kreditkündigungen. Dennoch sprechen Banken und Sparkassen immer wieder unzulässige Kündigungen aus. Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, setzt bundesweit die Rechte betroffener Darlehensnehmer durch.

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Inhaltsverzeichnis

Deutschlandweit – bei fehlerhafter Kreditkündigung

Unsere Anwälte vertreten Sie bundesweit in der Auseinandersetzung mit Ihrer Bank oder Sparkasse bei formfehlerhaften Kreditkündigungen von Verbraucherdarlehen und Immobiliardarlehen. In vielen Fällen lassen sich solche Kündigungen erfolgreich angreifen und die Fortführung des Darlehens sichern.

Unsere Leistungen im Bankrecht umfassen u.a.:

  • Prüfung der Wirksamkeit der Kreditkündigung und der zugrundeliegenden Mahnung
  • Außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Fortführung des Darlehens
  • Abwehr unberechtigter Rückzahlungsforderungen und Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen
  • Gerichtliche Vertretung gegenüber Ihrer Bank oder Sparkasse

SALEO Kapitalmarktrecht - Unsere Expertise

Mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig, kennen wir den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.

Mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir mit hoher Expertise Verbraucher und Unternehmen.

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. In vielen Bereichen des Bankrechts bieten wir kostenfreie Ersteinschätzungen an.

Vor deutschen Amtsgerichten gibt es keinen Anwaltzwang, allerdings sind im Bankrecht in aller Regel die Streitwerte so hoch, dass zwingend ein Landgericht befasst ist. Hier können Sie sich nicht selbst vertreten und müssen die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
Wir raten davon ab, in zeitkritischen Angelegenheiten mit hohem Streitwert ohne anwaltliche Begleitung ins vorgerichtliche Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.

Insbesondere dann, wenn die bankrechtliche Auseinandersetzung eskaliert, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Bankrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.

Je früher, je besser – Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Vertrages oder im Vorfeld einer zu erwartenden Vertragsverletzung.

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

Fehlerhafte Kreditkündigungen sind keine Ausnahme

In unserer anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass Banken und Sparkassen bei der Kündigung von Verbraucherdarlehen die gesetzlichen Vorgaben aus § 498 BGB nicht einhalten. Voraussetzung für eine wirksame außerordentliche Kündigung ist ein erheblicher Zahlungsrückstand – fünf Prozent bei längeren Laufzeiten oder zehn Prozent bei kürzeren. Zudem muss der Darlehensnehmer zuvor eine ordnungsgemäße Mahnung mit Kündigungsandrohung gemäß § 492 Abs. 5 BGB erhalten haben, und der Rückstand muss zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen haben.

So handeln Banken häufig fehlerhaft

Immer wieder stellen wir fest, dass diese formalen Voraussetzungen in der Praxis von Kreditinstituten nicht beachtet werden. So haben wir erfolgreich die Kündigung eines Immobiliardarlehens einer Volksbank angegriffen, da zum Zeitpunkt der Mahnung der notwendige Rückstand nicht bestand. Ebenso fehlten bei Kündigungen durch die DKB und den S-Kreditpartner die vorgeschriebenen Mahnungen vollständig, was zur Unwirksamkeit der Kündigungen führte. In solchen Fällen bleibt der Kreditvertrag zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen bestehen.

Ihre Rechte bei einer unwirksamen Kreditkündigung

Wird eine Kreditkündigung als unwirksam festgestellt, bleibt das Darlehen in Kraft und darf nicht vorzeitig zurückgefordert werden. Auch etwaige bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen der Bank sind unzulässig und können gestoppt werden. Zudem können betroffene Kreditnehmer die Erstattung der ihnen entstandenen Anwaltskosten verlangen.

Typische Fehler und betroffene Banken

In zahlreichen Verfahren konnten wir beobachten, dass insbesondere bei folgenden Kreditinstituten fehlerhafte Kündigungen ausgesprochen werden: DKB, Sparkassen, Volksbanken, S-Kreditpartner und Postbank. Zu den häufigsten Fehlern gehören fehlende oder unvollständige Mahnungen, falsche Berechnungen der Rückstände oder übereilte Kündigungen ohne rechtliche Grundlage. Diese Versäumnisse können für Verbraucher erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen.

Dank unserer umfassenden Erfahrung wissen wir genau, wie man sich gegen solche unrechtmäßigen Maßnahmen zur Wehr setzt und die Interessen unserer Mandanten schützt.

Was Sie jetzt tun sollten

Sollten Sie eine außerordentliche Kündigung Ihres Darlehens erhalten haben, zögern Sie nicht. Eine schnelle anwaltliche Prüfung ist der beste Weg, um unrechtmäßige Forderungen der Bank abzuwehren und finanzielle Nachteile zu verhindern. Je früher Sie handeln, desto größer sind die Erfolgschancen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei bundesweit – kompetent, engagiert und erfahren.

So gehen Sie jetzt vor:

  • Lassen Sie uns die erhaltene Kündigung zur Prüfung zukommen
  • Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und den bisherigen Schriftverkehr mit Ihrer Bank auf
  • Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls
  • Gemeinsam erarbeiten wir die optimale Strategie, um Ihre Rechte durchzusetzen

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf – wir kämpfen für Ihre Ansprüche.

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