Verkehrsrecht – Rechtsvertretung und Beratung
Im Straßenverkehr können bereits einzelne Fehler erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Bußgeldern und Punkten drohen vielen Betroffenen vor allem zwei Maßnahmen: das Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis. Beide Eingriffe unterscheiden sich deutlich in ihrer Schwere, führen aber gleichermaßen dazu, dass die betroffene Person vorübergehend oder dauerhaft kein Kraftfahrzeug mehr führen darf. Gerade im Alltag oder im Berufsleben kann dies erhebliche Auswirkungen haben..
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Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet und dauert meist ein bis drei Monate. Nach Ablauf der Frist erhält man den Führerschein automatisch zurück. Beim Entzug der Fahrerlaubnis erlischt diese vollständig und muss nach einer Sperrfrist neu beantragt werden.
Ab wann droht ein Fahrverbot im Bußgeldverfahren?
Ein Fahrverbot kann bereits bei schweren oder wiederholten Ordnungswidrigkeiten verhängt werden, etwa bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, qualifizierten Rotlichtverstößen oder massiven Abstandsverstößen. Auch wiederholtes Fehlverhalten kann ausschlaggebend sein.
Wann wird die Fahrerlaubnis vollständig entzogen?
Der Entzug der Fahrerlaubnis droht insbesondere bei Verkehrsstraftaten wie Trunkenheitsfahrten, Drogenfahrten, Fahrerflucht oder bei Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Maßgeblich ist, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Kann man sich gegen ein drohendes Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis wehren?
Ja, in vielen Fällen bestehen Verteidigungsansätze. Messfehler, Verfahrensfehler oder unklare Beweislagen können dazu führen, dass ein Fahrverbot vermieden oder der Entzug der Fahrerlaubnis abgewendet wird. Eine individuelle Prüfung des Falls ist entscheidend.
Warum ist frühzeitige anwaltliche Beratung im Verkehrsrecht so wichtig?
Bereits zu Beginn des Verfahrens können entscheidende Weichen gestellt werden. Frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden, Rechte zu wahren und die bestmögliche Strategie zu entwickeln – insbesondere dann, wenn der Führerschein beruflich oder privat unverzichtbar ist.
Fahrverbot durch Ordnungswidrigkeiten
Ein Fahrverbot wird häufig schon aufgrund von Ordnungswidrigkeiten verhängt, ohne dass eine Straftat vorliegen muss. Typisch ist dies bei besonders gravierenden oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Behörden greifen vor allem dann ein, wenn das Verhalten als rücksichtslos, riskant oder wiederholt pflichtwidrig bewertet wird. Ein Fahrverbot dauert in der Regel ein bis drei Monate und ist eine zeitlich begrenzte Sanktion, die als Denkzettel dienen soll. Nach Ablauf der Frist erhält der Betroffene seinen Führerschein automatisch zurück.
Typische Auslöser sind:
- erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, vor allem innerorts
- qualifizierte Rotlichtverstöße, insbesondere bei Gefährdung
- Abstandsverstöße bei Autobahnfahrten
- Ladungssicherungsmängel bei Transportfahrzeugen
- Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
- gefährliches Überholen oder Missachtung eines Überholverbots
Wiederholtes Fehlverhalten kann ebenfalls dazu führen, dass ein Fahrverbot verhängt wird – auch bei zunächst weniger schwerwiegenden Verstößen.
Häufige Verstöße im Bußgeldverfahren
Viele der alltäglichen Verkehrsverstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, können aber bereits ein Fahrverbot nach sich ziehen, wenn sie besonders schwer wiegen oder sich häufen. Zu den häufigsten Fällen gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere wenn sie erheblich sind oder innerorts erfolgen. Auch Rotlichtverstöße, vor allem wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, werden streng geahndet. Weitere typische Konstellationen sind Abstandsverstöße auf der Autobahn, Verstöße gegen die Ladungssicherung bei Transportfahrzeugen, das unerlaubte Nutzen eines Mobiltelefons am Steuer, das Überfahren einer durchgezogenen Linie oder das Überholen trotz Überholverbots. Selbst Fahranfänger können aufgrund einzelner A-Verstöße zusätzliche Maßnahmen und verlängerte Probezeiten erhalten.
Wann der Entzug der Fahrerlaubnis droht
Der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis ist erheblich gravierender als ein Fahrverbot. Er wird nicht wegen einer bloßen Ordnungswidrigkeit verhängt, sondern entweder aufgrund von Verkehrsstraftaten oder wiederholtem erheblichen Fehlverhalten, das Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet. Wer im Verkehr vorsätzlich oder grob fahrlässig Leib, Leben oder Eigentum gefährdet, muss damit rechnen, dass ein Gericht nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzieht.
Ein vollständige Entzug der Fahrerlaubnis droht insbesondere bei:
- Verkehrsstraftaten, die Zweifel an der Fahreignung begründen
- Trunkenheitsfahrten und Drogenfahrten
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr
- illegalen Kraftfahrzeugrennen
- Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister
Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnis auch aufgrund von Ordnungswidrigkeiten entzogen werden, wenn der Betroffene das Punktelimit von acht Punkten im Fahreignungsregister erreicht. In diesem Fall stuft die Fahrerlaubnisbehörde die Person als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen ein. Anders als beim Fahrverbot muss die Fahrerlaubnis nach einem Entzug vollständig neu beantragt werden; das kann Monate oder sogar Jahre dauern.
Warum frühzeitige anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Ob ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis droht, hängt häufig vom Einzelfall ab. Fehler in der Messung, unklare Beweislagen oder formale Mängel im Verfahren können entscheidend sein. Ein anwaltlicher Hinweis zur Aussageverweigerung, eine strategische Einspruchsführung oder die Prüfung der Aktenlage können dazu führen, dass ein Fahrverbot abgewendet oder die Entziehung der Fahrerlaubnis verhindert wird. Gerade bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein lohnt sich eine professionelle Verteidigung, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden.