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Die DKB zählt zu den größten Direktbanken Deutschlands und hat Millionen von Kunden. Damit ist sie ein attraktives Ziel für Cyberkriminelle: Immer häufiger berichten Betroffene von Phishing-Angriffen, PushTAN-Manipulationen oder gehackten Konten. Wir von SALEO Rechtsanwälte haben in den letzten Jahren zahlreiche Verfahren gegen die DKB geführt und erfolgreich für Mandanten Schadensersatz erstritten.
Warum gerade die DKB so oft betroffen ist
Die DKB setzt auf moderne TAN-Verfahren wie photoTAN und pushTAN, die eigentlich ein hohes Maß an Sicherheit bieten sollen. Doch in der Praxis nutzen Betrüger gezielt Schwachstellen aus:
- Schwächen bei der Geräteanmeldung (neue Smartphones können zu leicht registriert werden)
- Mangelnde Überwachung bei Echtzeitüberweisungen
- Unzureichende Betrugserkennungssysteme
Hinzu kommt: Als Direktbank ohne Filialnetz läuft der gesamte Kontakt online oder telefonisch ab – eine Angriffsfläche, die Kriminelle geschickt ausnutzen.
Typische Betrugsmethoden im DKB Online-Banking
Cyberkriminelle bedienen sich verschiedener Methoden, um sich Zugriff auf DKB-Konten zu verschaffen:
Phishing
Betrüger versenden täuschend echte E-Mails im DKB-Design, die angeblich auf ein Sicherheitsproblem hinweisen. Klickt der Kunde auf den Link, landet er auf einer gefälschten Login-Seite. Dort eingegebene Daten werden unmittelbar zum Missbrauch des echten Kontos genutzt.
Vishing (Telefonbetrug)
Per Call-ID-Spoofing rufen Kriminelle an und geben sich als DKB-Mitarbeiter aus. Sie fordern TANs oder Passwörter – oft unter dem Vorwand, „verdächtige Transaktionen zu stoppen“. Tatsächlich wird die TAN für eine vom Täter eingeleitete Überweisung genutzt.
Pharming
Hierbei wird der Nutzer schon bei der Eingabe von „www.dkb.de“ auf eine täuschend echte Fake-Seite umgeleitet. Da die Darstellung täuschend echt wirkt, bemerken viele Kunden den Betrug erst, wenn das Konto bereits leergeräumt ist.
PushTAN-Manipulation
Ein besonders häufiger Fall bei der DKB: Betrüger registrieren ein neues Smartphone im pushTAN-System und autorisieren Überweisungen mit diesem Gerät. Kunden bemerken oft erst im Nachhinein, dass ihr Konto kompromittiert wurde.
Typische Fälle aus unserer Praxis
Unsere Mandanten berichten immer wieder von ähnlichen Szenarien:
- Beispiel 1: Ein DKB-Kunde erhielt eine Phishing-Mail, gab seine Zugangsdaten ein und verlor binnen Minuten 12.000 €. Nach unserer Klage zahlte die DKB den gesamten Betrag zurück.
- Beispiel 2: Bei einer Mandantin wurde ein neues Gerät im DKB-pushTAN-System angemeldet, ohne dass sie es bemerkte. Innerhalb einer Stunde waren 20.000 € abgebucht. Auch hier konnten wir den vollständigen Schadensersatz durchsetzen.
- Beispiel 3: Ein älterer Kunde wurde telefonisch von angeblichen DKB-Mitarbeitern kontaktiert. Unter Druck gab er mehrere TANs preis. Ergebnis: 8.500 € verschwanden. Wir erreichten einen gerichtlichen Vergleich.
Diese Fälle zeigen: Die Maschen sind bekannt – und die Chancen auf Erstattung stehen gut.
Sie sind betroffen?
Lassen Sie sich nicht von Standard-Ablehnungen Ihrer Bank einschüchtern. SALEO Rechtsanwälte setzen Ihr Recht konsequent durch – schnell, effektiv & bundesweit.
Rechtliche Grundlage: Ihre Ansprüche gegen die DKB
§ 675u BGB – Anspruch auf Erstattung
Nach dieser Norm muss die Bank bei nicht autorisierten Zahlungen den Betrag taggleich gutschreiben.
§ 675v BGB – Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit
Die Bank kann sich nur entlasten, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Die Anforderungen sind hoch:
– Das Verhalten muss objektiv schwer und subjektiv schlechthin unentschuldbar sein.
– Selbst die Eingabe von Daten auf einer Phishing-Seite reicht nach der Rechtsprechung in der Regel nicht aus.
§ 675w BGB – Beweislast
Die Beweislast liegt bei der Bank. Die DKB muss also nachweisen, dass die Transaktion autorisiert war oder grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Unsere Erfahrungen mit der DKB
Wir haben in zahlreichen Verfahren gegen die DKB erreicht, dass unsere Mandanten ihr Geld zurückbekamen. Typische Konstellationen:
- Nach Klageeinreichung hat die DKB den vollen Schaden erstattet.
- Mehrere Urteile gegen die DKB sind inzwischen rechtskräftig.
- Vor Ombudsmannstellen (BdB, BVR, Bundesbank) konnten wir erfolgreich Vergleiche schließen.
Die Verteidigungsstrategie der DKB ist fast immer gleich: Verweis auf angebliche grobe Fahrlässigkeit. Doch Gerichte folgen dem regelmäßig nicht.
Grobe Fahrlässigkeit – was heißt das im DKB-Kontext?
Die DKB wirft Kunden häufig vor, durch die Weitergabe von TANs grob fahrlässig gehandelt zu haben. Doch:
- Phishing- und Vishing-Methoden sind so raffiniert, dass Gerichte dies nicht als unentschuldbares Verhalten werten.
- Der BGH hat bestätigt: Ein bloßes Befolgen einer täuschend echten Aufforderung begründet keine grobe Fahrlässigkeit.
Fazit: In der Praxis bestehen sehr gute Chancen, dass DKB-Kunden trotz Vorwürfen der Bank ihr Geld zurückerhalten.
Mitverschulden der DKB
Die DKB ist verpflichtet, ihre Systeme so auszugestalten, dass typische Betrugsmuster erkannt werden. Dazu zählen:
- Echtzeitüberweisungen in hoher Summe
- plötzliche Limitänderungen
- Anmeldung neuer Geräte
- ungewöhnliche Auslandstransaktionen
Unterlässt die DKB eine Prüfung, kommt ein Mitverschulden in Betracht. Gerichte erkennen zunehmend, dass Banken hier in der Pflicht stehen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für DKB-Opfer
Sofort die DKB informieren und Onlinebanking sperren lassen.
Anzeige bei der Polizei erstatten – wichtig für die Dokumentation.
Alle Unterlagen sichern: E-Mails, SMS, Screenshots, Kontoauszüge.
Rechtliche Hilfe einholen – wir prüfen Ihren Anspruch und setzen ihn durch.
Fristen beachten: Je schneller Sie handeln, desto höher die Erfolgschancen.
Häufige Fragen zum DKB Online-Banking-Betrug
Wer haftet bei PushTAN-Betrug im DKB-Onlinebanking?
Nach § 675u BGB haftet grundsätzlich die Bank – in diesem Fall die DKB – für unautorisierte Zahlungen. Der Kunde muss nicht selbst den Schaden tragen, solange er die Transaktion nicht autorisiert hat. Nur bei grober Fahrlässigkeit kann die DKB die Erstattung verweigern. Grob fahrlässig handelt jedoch nur, wer in objektiver Hinsicht massiv gegen seine Sorgfaltspflichten verstößt, etwa wenn Zugangsdaten offen weitergegeben werden. In der Praxis ist das selten der Fall. Gerichte haben mehrfach klargestellt, dass selbst die Eingabe auf täuschend echten Phishing-Seiten keine grobe Fahrlässigkeit darstellt.
Muss die DKB unautorisierte Überweisungen immer erstatten?
Ja – die Rechtslage ist eindeutig: Die Bank muss unautorisierte Zahlungen erstatten, sobald der Kunde diese nicht freigegeben hat. Der Anspruch ergibt sich direkt aus § 675u BGB. Banken, auch die DKB, versuchen häufig, sich mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit herauszureden. Doch die Beweislast liegt bei der Bank (§ 675w BGB). Sie muss nachweisen, dass der Kunde den Schaden durch eigenes Verhalten verursacht hat. Dies gelingt in den meisten Fällen nicht. Deshalb sind die Chancen auf Erstattung durch die DKB in aller Regel hoch.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten gegen die DKB?
Die Erfahrung aus unserer Kanzlei zeigt: Die Erfolgsaussichten stehen für DKB-Kunden sehr gut. In zahlreichen Fällen hat die DKB nach Klageeinreichung freiwillig gezahlt, um weitere Prozesskosten zu vermeiden. Auch vor Gericht konnten wir Urteile erwirken, die eine vollständige Erstattung bestätigten. Selbst wenn die DKB zunächst ablehnt, bestehen hohe Chancen, das Geld zurückzuerhalten. Die entscheidenden Faktoren sind eine gute Dokumentation, schnelles Handeln und die richtige juristische Argumentation. Mit professioneller Vertretung lassen sich in über 80 % der Fälle positive Ergebnisse erzielen.
Was gilt, wenn die DKB grobe Fahrlässigkeit behauptet?
Die DKB argumentiert oft, Kunden hätten grob fahrlässig gehandelt, weil sie TANs oder Daten preisgegeben haben. Doch dieser Vorwurf ist nicht leicht haltbar. Grobe Fahrlässigkeit erfordert ein Verhalten, das auch subjektiv unentschuldbar ist – also ein gravierendes Abweichen vom normalen Maß an Sorgfalt. Gerichte haben betont, dass moderne Phishing-Methoden so raffiniert sind, dass auch vorsichtige Kunden getäuscht werden können. Deshalb reicht eine einmalige Falscheingabe oder ein Klick auf eine täuschend echte E-Mail in der Regel nicht aus, um grobe Fahrlässigkeit anzunehmen.
Welche Rolle spielt die Beweislast im Streit mit der DKB?
Die Beweislast ist einer der wichtigsten Punkte: Nach § 675w BGB muss die Bank beweisen, dass eine Transaktion autorisiert war oder dass grobe Fahrlässigkeit vorlag. Der Kunde muss nicht beweisen, dass er Opfer eines Betrugs war – er muss lediglich darlegen, dass er die Überweisung nicht autorisiert hat. Für Betroffene ist dies ein großer Vorteil. Banken wie die DKB versuchen zwar, Zweifel zu säen, scheitern aber häufig daran, die nötigen Nachweise zu erbringen. Das erhöht die Erfolgschancen für Mandanten erheblich.
Wie gehe ich vor, wenn mein DKB-Konto gehackt wurde?
Betroffene sollten sofort handeln:
1. DKB kontaktieren und das Konto sperren.
2. Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
3. Alle Beweise sichern – E-Mails, SMS, Screenshots, Kontoauszüge.
4. Fachanwalt einschalten, der die Ansprüche gegen die DKB prüft und durchsetzt.
Je schneller reagiert wird, desto größer sind die Chancen, den Schaden begrenzen und das Geld zurückholen zu können. In vielen Fällen konnten wir durch schnelles Vorgehen verhindern, dass Gelder dauerhaft verloren sind.
Welche Betrugsmethoden sind bei der DKB aktuell am häufigsten?
Die meisten Fälle betreffen Phishing-Mails, die täuschend echt im DKB-Design erscheinen, und PushTAN-Manipulationen, bei denen Betrüger ein neues Gerät registrieren. Ebenfalls verbreitet sind Vishing-Anrufe mit Call-ID-Spoofing sowie Pharming-Angriffe, die Nutzer unbemerkt auf Fake-Seiten umleiten. Neuere Fälle zeigen auch Kombinationen: Erst Phishing, dann ein Telefonanruf, um TANs zu erpressen. Besonders gefährlich sind Echtzeitüberweisungen, da diese sofort ausgeführt werden und Rückbuchungen erschweren. Gerade bei DKB-Konten sind diese Szenarien stark verbreitet.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens?
In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein Vorgehen gegen die DKB. Das betrifft sowohl außergerichtliche Schreiben als auch Klagen. Wichtig ist, frühzeitig eine Deckungsanfrage zu stellen, um Klarheit über die Kostenübernahme zu haben. Wir übernehmen dies für unsere Mandanten und holen die Deckungszusage in der Regel schnell ein. Selbst wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, lohnt sich ein Verfahren häufig, da die Erfolgsaussichten hoch und die Kosten im Erfolgsfall von der DKB zu tragen sind.
Kann die DKB mir kündigen, wenn ich Ansprüche geltend mache?
Einige Mandanten befürchten, dass die DKB ihnen das Konto kündigen könnte, wenn sie juristisch gegen die Bank vorgehen. In der Praxis ist dieses Risiko sehr gering. Kündigungen sind unüblich und zudem rechtlich angreifbar, wenn sie als „Bestrafung“ für die Geltendmachung berechtigter Ansprüche erfolgen. Kundenrechte sind gesetzlich geschützt, und Banken dürfen Kunden nicht ohne sachlichen Grund benachteiligen. Wer sein Recht durchsetzt, muss daher nicht befürchten, sein Konto bei der DKB automatisch zu verlieren.
Warum sollte ich bei DKB-Betrug sofort einen Fachanwalt einschalten?
Die Erfahrung zeigt: Wer ohne anwaltliche Hilfe versucht, Ansprüche gegen die DKB durchzusetzen, stößt schnell auf Widerstand. Standardargumente der Bank wie „grobe Fahrlässigkeit“ oder „Sorgfaltspflichtverletzung“ schrecken viele Kunden ab. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kennt diese Verteidigungsstrategien und weiß, wie man ihnen juristisch wirksam begegnet. Außerdem beschleunigt anwaltliches Vorgehen oft die Regulierung. Viele Banken, auch die DKB, zahlen spätestens nach Klageeinreichung freiwillig. Mit professioneller Unterstützung erhöhen sich die Chancen auf eine schnelle und vollständige Rückerstattung erheblich.
Jetzt handeln – Ihr Geld von der DKB zurückholen!
Sind Sie Opfer eines DKB Online-Banking-Betrugs? Handeln Sie sofort – je schneller Sie reagieren, desto besser Ihre Chancen auf Erstattung.