Sie möchten Erbschaftssteuer reduzieren, Pflichtteilsansprüche minimieren oder spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie vermeiden? Gleichzeitig wollen Sie sich im Alter absichern – etwa durch Pflegeleistungen, Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht?
Mit einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie bereits zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens auf die nächste Generation. Das hat zahlreiche Vorteile: Sie und Ihre künftigen Erben können steuerliche Freibeträge optimal nutzen, Ihre Versorgung im Alter bleibt gesichert – und durch frühzeitige Regelungen lassen sich Konflikte im Erbfall oft vermeiden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Doch gerade im Erbrecht gilt: Wer rechtzeitig handelt, kann Spielräume nutzen und unerwünschte Folgen vermeiden. Denn Schenkungen unterliegen langen Fristen, und die formalen Anforderungen sind hoch.
Deshalb ist eine vorausschauende rechtliche Beratung entscheidend. Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Erbfolge klug und rechtssicher zu regeln – damit Sie die Kontrolle behalten und für Klarheit sorgen.
Erbschaft rechtzeitig und wirksam regeln
Wer die Erbfolge frühzeitig regelt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch familiäre Konflikte vermeiden und sich selbst für das Alter absichern. Damit Ihre vorweggenommene Erbfolge rechtlich wirksam und strategisch sinnvoll ist, sollten Sie einige zentrale Aspekte beachten:
Die Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge
Steuerliche Freibeträge optimal nutzen
Innerhalb von zehn Jahren können Sie Ihren Angehörigen erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. So lassen sich sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuern wirksam reduzieren oder sogar ganz vermeiden.
Die aktuell geltenden Freibeträge und Steuerklassen im Überblick:
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse | Steuersatz |
---|---|---|---|
Ehegatten/Lebenspartner | 500.000 EUR | Klasse I | 7–30 % |
Kinder | 400.000 EUR | Klasse I | 7–30 % |
Enkel | 200.000 EUR | Klasse I | 7–30 % |
Eltern/Großeltern | 100.000 EUR | Klasse I | 7–30 % |
Geschwister, Nichten/Neffen | 20.000 EUR | Klasse II | 15–43 % |
Übrige Erben | 20.000 EUR | Klasse III | 30–50 % |
Darüber hinaus können durch geschickte Gestaltung Privatvermögen in Betriebsvermögen überführt und beispielsweise in Form eines Gehalts steueroptimiert ausgezahlt werden. Auch Investitionen in steuerbegünstigte Anlageklassen sind denkbar.
Erbstreitigkeiten vermeiden
Durch eine klare und rechtzeitige Regelung schaffen Sie Transparenz und verhindern Konflikte unter den künftigen Erben. Ein neutraler Rechtsanwalt kann hierbei vermittelnd und lösungsorientiert begleiten.
Pflichtteilsansprüche verringern
Schenkungen zu Lebzeiten reduzieren die spätere Erbmasse – und damit auch den Pflichtteil. Auf diese Weise lässt sich ein unliebsamer Pflichtteilsberechtigter gezielt und rechtssicher „herauslösen“.
Gestaltungsvarianten der vorweggenommenen Erbfolge
Schenkung mit Erbverzicht
Ein möglicher Weg ist der Abschluss eines Erbverzichtsvertrags. Dabei verzichtet ein künftiger Erbe – gegen eine etwaige Abfindung – auf seine Ansprüche aus dem Nachlass, einschließlich des Pflichtteils.
- Der Erblasser muss den Verzicht persönlich erklären; der Verzichtende kann sich vertreten lassen.
- Auch ein Verzicht zugunsten eines Dritten ist möglich.
- Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
- Bis zur Beurkundung ist ein Widerruf möglich; danach nur mit Zustimmung beider Seiten.
- Eine Anfechtung bleibt stets zulässig.
Schenkung mit Pflichtteilsanrechnung
Sollen bereits zu Lebzeiten getätigte Schenkungen später auf den Pflichtteil angerechnet werden, muss dies ausdrücklich durch den Erblasser angeordnet werden. Eine vertragliche Vereinbarung sorgt für Klarheit und verhindert eine doppelte Begünstigung.
Schenkung mit Erbteilsanrechnung
Hat der Beschenkte nicht auf seine Erbschaft verzichtet, kann die Zuwendung dennoch auf den künftigen Erbteil angerechnet werden. Dies dient der Gleichbehandlung mehrerer Erben – insbesondere im Falle einer vorzeitigen Vermögensübertragung.
Absicherung durch vertragliche Regelungen
Bei der vorweggenommenen Erbfolge ist es ratsam, Gegenleistungen zur eigenen Absicherung zu vereinbaren. Diese können unter anderem sein:
- Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt bei Immobilien
- Lebenslange Rentenzahlungen
- Abfindungen oder Ausgleichszahlungen
- Vertraglich vereinbarte Pflegeverpflichtungen
Achtung: Solche Regelungen unterliegen häufig besonderen Formvorschriften – etwa der notariellen Beurkundung.
Zudem kann durch eine Erbteilsanrechnungsklausel sichergestellt werden, dass vorab verschenktes Vermögen bei der späteren Erbverteilung berücksichtigt wird. Gleiches gilt für eine Pflichtteilsanrechnungsklausel.
Mit einer Rückfallklausel kann der Erblasser sich für bestimmte Fälle (etwa Insolvenz oder Tod des Beschenkten) eine Rückforderung der Schenkung vorbehalten.
Wie wir Sie bei Ihrer Erbregelung unterstützen
Die Gestaltung Ihres Erbes sollte keine Frage des Zufalls sein. Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht begleiten wir Sie dabei, frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen. Denn je früher Sie sich mit Ihrer Nachlassregelung befassen, desto mehr Spielraum bietet Ihnen das Gesetz.
Ob es darum geht, Erbschaftssteuer zu vermeiden, Pflichtteilsansprüche gezielt zu reduzieren, Gegenleistungen in einem Erbvertrag abzusichern oder Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen – wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten das Erbrecht bietet und wie Sie diese gezielt nutzen können.
Dank unserer langjährigen Praxiserfahrung wissen wir, worauf es ankommt. Wir passen die rechtlichen Gestaltungsspielräume individuell an Ihre Lebenssituation an – und beziehen auf Wunsch auch Ihre künftigen Erben in die Planung mit ein. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden und eine gerechte Vermögensverteilung sicherstellen.
Jetzt anrufen und kostenlose Erstberatung nutzen
In einem ersten, unverbindlichen Gespräch klären wir Ihre Fragen und zeigen Ihnen mögliche Wege auf. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, entwickeln wir gemeinsam eine durchdachte Erbstrategie – transparent, rechtssicher und individuell.
Selbstverständlich informieren wir Sie im Vorfeld über sämtliche Anwalts-, Notar- und Verwaltungskosten. So behalten Sie jederzeit den Überblick – und wissen genau, wie Sie Ihr Vermögen optimal übergeben.
Vorweggenommene Erbfolge – Steuern sparen, Streit vermeiden
Mit einer frühzeitigen Regelung Ihrer Erbfolge können Sie nicht nur erhebliche Steuervorteile nutzen, sondern auch potenziellen Erbstreitigkeiten gezielt vorbeugen.
Ob Erbvertrag, Testament oder Schenkung zu Lebzeiten – wir zeigen Ihnen, worauf es im Erbrecht ankommt, damit Ihre Nachlassplanung rechtssicher und im Sinne aller Beteiligten gelingt.