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Vorweggenommene Erbfolge - Erbschaft in voller Kontrolle

Mit der vorweggenommenen Erbfolge profitieren sowohl Erblasser als auch künftige Erben von zahlreichen Vorteilen. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt – damit Sie Erbschaftssteuer sparen und zugleich rechtlich abgesichert sind.

Vorweggenommene Erbfolge – Gestalten statt streiten - Saleo Recht

Sie möchten Erbschaftssteuer reduzieren, Pflichtteilsansprüche minimieren oder spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie vermeiden? Gleichzeitig wollen Sie sich im Alter absichern – etwa durch Pflegeleistungen, Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht?

Mit einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie bereits zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens auf die nächste Generation. Das hat zahlreiche Vorteile: Sie und Ihre künftigen Erben können steuerliche Freibeträge optimal nutzen, Ihre Versorgung im Alter bleibt gesichert – und durch frühzeitige Regelungen lassen sich Konflikte im Erbfall oft vermeiden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Doch gerade im Erbrecht gilt: Wer rechtzeitig handelt, kann Spielräume nutzen und unerwünschte Folgen vermeiden. Denn Schenkungen unterliegen langen Fristen, und die formalen Anforderungen sind hoch.

Deshalb ist eine vorausschauende rechtliche Beratung entscheidend. Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Erbfolge klug und rechtssicher zu regeln – damit Sie die Kontrolle behalten und für Klarheit sorgen.

Erbschaft rechtzeitig und wirksam regeln

Wer die Erbfolge frühzeitig regelt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch familiäre Konflikte vermeiden und sich selbst für das Alter absichern. Damit Ihre vorweggenommene Erbfolge rechtlich wirksam und strategisch sinnvoll ist, sollten Sie einige zentrale Aspekte beachten:

Die Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge

Steuerliche Freibeträge optimal nutzen

Innerhalb von zehn Jahren können Sie Ihren Angehörigen erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. So lassen sich sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuern wirksam reduzieren oder sogar ganz vermeiden.

Die aktuell geltenden Freibeträge und Steuerklassen im Überblick:

VerwandtschaftsgradFreibetragSteuerklasseSteuersatz
Ehegatten/Lebenspartner500.000 EURKlasse I7–30 %
Kinder400.000 EURKlasse I7–30 %
Enkel200.000 EURKlasse I7–30 %
Eltern/Großeltern100.000 EURKlasse I7–30 %
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 EURKlasse II15–43 %
Übrige Erben20.000 EURKlasse III30–50 %

Darüber hinaus können durch geschickte Gestaltung Privatvermögen in Betriebsvermögen überführt und beispielsweise in Form eines Gehalts steueroptimiert ausgezahlt werden. Auch Investitionen in steuerbegünstigte Anlageklassen sind denkbar.

Erbstreitigkeiten vermeiden

Durch eine klare und rechtzeitige Regelung schaffen Sie Transparenz und verhindern Konflikte unter den künftigen Erben. Ein neutraler Rechtsanwalt kann hierbei vermittelnd und lösungsorientiert begleiten.

Pflichtteilsansprüche verringern

Schenkungen zu Lebzeiten reduzieren die spätere Erbmasse – und damit auch den Pflichtteil. Auf diese Weise lässt sich ein unliebsamer Pflichtteilsberechtigter gezielt und rechtssicher „herauslösen“.

Gestaltungsvarianten der vorweggenommenen Erbfolge

Schenkung mit Erbverzicht

Ein möglicher Weg ist der Abschluss eines Erbverzichtsvertrags. Dabei verzichtet ein künftiger Erbe – gegen eine etwaige Abfindung – auf seine Ansprüche aus dem Nachlass, einschließlich des Pflichtteils.

  • Der Erblasser muss den Verzicht persönlich erklären; der Verzichtende kann sich vertreten lassen.
  • Auch ein Verzicht zugunsten eines Dritten ist möglich.
  • Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
  • Bis zur Beurkundung ist ein Widerruf möglich; danach nur mit Zustimmung beider Seiten.
  • Eine Anfechtung bleibt stets zulässig.

Schenkung mit Pflichtteilsanrechnung

Sollen bereits zu Lebzeiten getätigte Schenkungen später auf den Pflichtteil angerechnet werden, muss dies ausdrücklich durch den Erblasser angeordnet werden. Eine vertragliche Vereinbarung sorgt für Klarheit und verhindert eine doppelte Begünstigung.

Schenkung mit Erbteilsanrechnung

Hat der Beschenkte nicht auf seine Erbschaft verzichtet, kann die Zuwendung dennoch auf den künftigen Erbteil angerechnet werden. Dies dient der Gleichbehandlung mehrerer Erben – insbesondere im Falle einer vorzeitigen Vermögensübertragung.

Absicherung durch vertragliche Regelungen

Bei der vorweggenommenen Erbfolge ist es ratsam, Gegenleistungen zur eigenen Absicherung zu vereinbaren. Diese können unter anderem sein:

  • Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt bei Immobilien
  • Lebenslange Rentenzahlungen
  • Abfindungen oder Ausgleichszahlungen
  • Vertraglich vereinbarte Pflegeverpflichtungen

Achtung: Solche Regelungen unterliegen häufig besonderen Formvorschriften – etwa der notariellen Beurkundung.

Zudem kann durch eine Erbteilsanrechnungsklausel sichergestellt werden, dass vorab verschenktes Vermögen bei der späteren Erbverteilung berücksichtigt wird. Gleiches gilt für eine Pflichtteilsanrechnungsklausel.

Mit einer Rückfallklausel kann der Erblasser sich für bestimmte Fälle (etwa Insolvenz oder Tod des Beschenkten) eine Rückforderung der Schenkung vorbehalten.

Wie wir Sie bei Ihrer Erbregelung unterstützen

Die Gestaltung Ihres Erbes sollte keine Frage des Zufalls sein. Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht begleiten wir Sie dabei, frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen. Denn je früher Sie sich mit Ihrer Nachlassregelung befassen, desto mehr Spielraum bietet Ihnen das Gesetz.

Ob es darum geht, Erbschaftssteuer zu vermeiden, Pflichtteilsansprüche gezielt zu reduzieren, Gegenleistungen in einem Erbvertrag abzusichern oder Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen – wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten das Erbrecht bietet und wie Sie diese gezielt nutzen können.

Dank unserer langjährigen Praxiserfahrung wissen wir, worauf es ankommt. Wir passen die rechtlichen Gestaltungsspielräume individuell an Ihre Lebenssituation an – und beziehen auf Wunsch auch Ihre künftigen Erben in die Planung mit ein. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden und eine gerechte Vermögensverteilung sicherstellen.

Jetzt anrufen und kostenlose Erstberatung nutzen
In einem ersten, unverbindlichen Gespräch klären wir Ihre Fragen und zeigen Ihnen mögliche Wege auf. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, entwickeln wir gemeinsam eine durchdachte Erbstrategie – transparent, rechtssicher und individuell.

Selbstverständlich informieren wir Sie im Vorfeld über sämtliche Anwalts-, Notar- und Verwaltungskosten. So behalten Sie jederzeit den Überblick – und wissen genau, wie Sie Ihr Vermögen optimal übergeben.

Vorweggenommene Erbfolge – Steuern sparen, Streit vermeiden

Mit einer frühzeitigen Regelung Ihrer Erbfolge können Sie nicht nur erhebliche Steuervorteile nutzen, sondern auch potenziellen Erbstreitigkeiten gezielt vorbeugen.
Ob Erbvertrag, Testament oder Schenkung zu Lebzeiten – wir zeigen Ihnen, worauf es im Erbrecht ankommt, damit Ihre Nachlassplanung rechtssicher und im Sinne aller Beteiligten gelingt.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Bei der vorweggenommenen Erbfolge überträgt der spätere Erblasser bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte – ganz oder teilweise – an einen künftigen Erben. Diese Übertragung kann unentgeltlich oder gegen eine Gegenleistung erfolgen. Durch eine gezielte Gestaltung lassen sich steuerliche Freibeträge optimal ausschöpfen, wodurch Erbschaft- und Schenkungssteuer vermieden oder reduziert werden können.

Die vorweggenommene Erbfolge bietet sowohl für den Erblasser als auch für die begünstigten Personen zahlreiche Vorteile:

  • Steuerersparnis durch Nutzung von Freibeträgen

  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch klare Regelungen im Vorfeld

  • Kontrollierte Vermögensübertragung mit der Möglichkeit, Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht abzusichern

  • Flexibilität in der Gestaltung, z. B. durch individuelle Klauseln

Im Erbfall können je nach Verwandtschaftsgrad Erbschaftssteuern zwischen 7 % und 50 % anfallen. Durch Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich das zu vererbende Vermögen gezielt verringern. Werden Freibeträge strategisch genutzt, kann so ein erheblicher Teil der Steuerlast vermieden werden.

Für eine rechtssichere und faire Gestaltung sollten wichtige Schutzklauseln in den Vertrag aufgenommen werden, z. B.:

  • Rückfallklausel für den Fall von Insolvenz oder Vorversterben des Erben

  • Anrechnungsklauseln für Pflichtteil oder Erbteil

  • Nießbrauch- oder Wohnrechtsvorbehalt, insbesondere bei Immobilien
    Diese Klauseln sichern sowohl den Erblasser als auch etwaige Miterben ab.

Das Nießbrauchsrecht erlaubt es, eine Sache zu nutzen und die daraus entstehenden Erträge zu behalten – ohne Eigentümer zu sein. Beim Wohnrecht handelt es sich um ein lebenslanges Recht, eine Immobilie selbst zu bewohnen. Beide Rechte müssen ins Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich abgesichert zu sein.

Grundsätzlich sind Schenkungen unwiderruflich. Eine Rückforderung ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa bei grobem Undank (§ 530 BGB). Um auf solche oder andere Szenarien vorbereitet zu sein, empfiehlt sich die vertragliche Vereinbarung einer Rückfallklausel, z. B. bei Insolvenz oder Trennung.

Der Erblasser kann im Testament eine Anrechnung der Schenkung auf den Pflichtteil anordnen. Dies stellt sicher, dass der Pflichtteilsanspruch des Beschenkten später nicht zusätzlich zu Lasten anderer Erben geltend gemacht wird. Auch ohne ausdrückliche Anrechnung kann sich der Pflichtteil durch frühzeitige Schenkungen indirekt reduzieren, da die Erbmasse kleiner wird.

Ja – entweder direkt durch Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteil oder indirekt durch die Verringerung der Erbmasse. Letzteres reduziert automatisch den Pflichtteilswert. Wichtig ist: Die Anrechnung muss ausdrücklich angeordnet oder vertraglich vereinbart werden.

Ja, und in vielen Fällen ist sie auch sinnvoll. Gegenleistungen können etwa sein:

  • Eine lebenslange Rentenzahlung

  • Eine Pflegeverpflichtung

  • Eine Abfindungs- oder Ausgleichszahlung

  • Ein Erbverzicht
    Diese Vereinbarungen sollten stets vertraglich geregelt und – falls nötig – notariell beurkundet werden.

Wir prüfen mit Ihnen, welche Regelungen für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung und setzen diese rechtssicher um. Bestimmte Verträge, etwa ein Erbverzicht oder eine Grundstücksübertragung, müssen notariell beurkundet werden. Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Ihre Ansprechpartner
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