Wir rufen zurück!

Rechtsanwalt bei Räumungsklage

Brauchen Sie Hilfe bei der Räumungsklage oder anderen rechtlichen Anliegen? Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte schnell und sicher durchzusetzen. Melden Sie sich noch heute für eine individuelle Beratung!

Räumungsklage gegenüber dem Mieter - Saleo Recht

Wie setze ich mein Recht gegenüber dem Mieter durch?

Unzuverlässige Mieter, die die Miete nicht pünktlich zahlen oder die Wohnung vernachlässigen, stellen für Vermieter ein großes Problem dar. Das soziale Mietrecht schränkt jedoch die Handlungsfreiheit des Vermieters ein. Eine Räumung stellt oft die letzte Möglichkeit dar, das Mietverhältnis zu beenden und die Immobilie wieder in sichere Hände zu übergeben. Doch sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sind Räumungen mit hohen Kosten und erheblichem Aufwand verbunden.Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie der Weg zur Vollstreckung eines Räumungstitels aussieht und wie wir Sie dabei unterstützen können:

Vor der Räumungsklage: Kündigung

Bei schweren Verstößen des Mieters gegen das Mietverhältnis, wie etwa Mietschulden von mindestens zwei Monatsmieten oder wiederholte unpünktliche Zahlungen, ist eine fristlose Kündigung möglich.
Bei langjährigen, zuverlässigen Mietern sind hingegen nur gesetzlich anerkannte Kündigungsgründe zulässig, wie Eigenbedarf oder die Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Nutzung der Immobilie.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Wohndauer des Mieters:

  • 3 Monate bei einer Wohndauer bis zu 5 Jahren
  • 6 Monate bei mehr als 5 Jahren
  • 9 Monate bei mehr als 8 Jahren

Zeitraum
Die genaue Dauer einer Zwangsräumung kann nicht pauschal angegeben werden, da sie vom Einzelfall abhängt. Zwischen dem vollstreckbaren Räumungsurteil und dem endgültigen Auszug des Mieters können von zwei Monaten bis zu einem Jahr vergehen.

Räumungsurteil
Eine Räumung erfolgt erst nach einem rechtskräftigen Urteil, das sowohl vom Amtsgericht als auch vom Landgericht erlassen werden kann.

Vollstreckung des Räumungstitels
Sobald ein vollstreckbares Urteil vorliegt, wird ein Räumungstitel erstellt, der den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung beauftragt. Damit dieser Titel gegen alle Mitbewohner durchgesetzt werden kann, müssen sämtliche beteiligte Personen namentlich aufgeführt werden. Ehepartner, Lebenspartner und Mitbewohner gelten grundsätzlich als Mitbesitzer.
Falls der Vermieter erst nach dem Räumungsurteil von Mitbewohnern erfährt, kann eine einstweilige Verfügung gemäß § 940a II Zivilprozessordnung (ZPO) die Räumung auch für diese Personen ermöglichen.

Vorsicht vor Selbstjustiz!
Vermieter sollten unbedingt davon absehen, ohne gültigen Räumungstitel eigenmächtig in die Wohnung einzutreten. Ein solches Verhalten kann als verbotene Eigenmacht nach § 858 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie als unerlaubte Selbsthilfe nach § 229 BGB gewertet werden. Für dadurch verursachte Schäden haftet der Vermieter.richt einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen – dies ist sowohl schriftlich als auch online möglich.
Der Mieter erhält einen Mahnbescheid mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Wird die Zahlung nicht geleistet, kann der Vermieter einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Sollte der Mieter widersprechen, kann der Vermieter ein Gerichtsverfahren einleiten.

Die Zwangsräumung

Der Gerichtsvollzieher setzt dem Mieter eine vierwöchige Frist, innerhalb derer der Mieter die Wohnung freiwillig räumen muss. Wenn der Mieter dieser Frist nicht nachkommt, kann der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung durchführen.

Nun wird der Räumungstitel vollstreckt: Die Wohnung wird geöffnet, die Schlösser werden ausgetauscht, und der Umzug des Mieters wird organisiert. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vermieter wieder im Besitz der Wohnung.

Sonderfall: Berliner Räumung

Eine kostengünstigere Möglichkeit, einen Räumungstitel zu vollstrecken, stellt die Berliner Räumung dar. Hierbei tauscht der Gerichtsvollzieher lediglich das Schloss aus, wodurch der Vermieter wieder Zugriff auf die Wohnung erhält.

Kosten

Die Kosten für die eigentliche Zwangsräumung liegen etwa bei 3.000 € (Schlüsseldienst, Spedition).
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert, der auf dem zwölffachen der Jahreskaltmiete basiert. Diese belaufen sich auf rund 700 €, zuzüglich der Anwaltskosten.

Nach Abschluss des Verfahrens können diese Kosten vom Mieter eingefordert werden. Falls der Mieter zahlungsunfähig ist, erhält der Vermieter einen Vollstreckungstitel über die Kosten, der für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren vollstreckt werden kann.

Nach der Räumung: Renovierung

Die Schäden, die nach einer Zwangsräumung entstehen, gehen häufig über bloße Schönheitsreparaturen hinaus. Die Sanierungskosten können hierbei zwischen 10.000 und 15.000 € betragen. Auch diese Ausgaben können mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts vor Gericht geltend gemacht werden.

Sichern Sie sich Ihre rechtliche Unterstützung – Jetzt handeln!

Haben Sie rechtliche Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen, Ihr Recht schnell und effizient durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine erste Beratung!

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Ja. Bei Mietschulden hat der Mieter die Möglichkeit, diese innerhalb von zwei Monaten nach Klageerhebung nachzuzahlen. Vor Gericht kann der Mieter die Klage anfechten. Wird der Mieter jedoch zur Räumung verurteilt, steht der Zwangsräumung nichts mehr im Weg, es sei denn, es liegen besondere Härtefälle vor.

Ein Räumungstitel ist die Grundlage für jede Räumung. Dieser wird vom Gerichtsvollzieher ausgestellt, sobald das Räumungsurteil rechtskräftig ist und nicht mehr angefochten werden kann.

Ein Räumungstitel kann nur gegen die Personen vollzogen werden, die namentlich genannt werden. In einer Wohngemeinschaft sind dies alle Mitbewohner, da sie als Mitbesitzer der Wohnung gelten.

Nein. Der Vermieter darf keine Selbstjustiz üben, auch wenn er vor Gericht gewonnen hat. Nach Ablauf der gerichtlichen Räumungsfrist muss der Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit dem Räumungsauftrag betrauen, der die Wohnung zwangsräumt.

Die Kosten für eine Räumungsklage mit anschließender Zwangsräumung können zwischen 10.000 € und 30.000 € liegen (einschließlich Reparaturen). Die eigentlichen Kosten für die Zwangsräumung betragen bis zu 3.000 €. Die Gerichtskosten richten sich unter anderem nach dem zwölffachen der Jahreskaltmiete und den Anwaltskosten.

Zunächst ja. Die Gerichtskosten, Anwaltskosten und die Zwangsräumungskosten müssen vorab vom Vermieter getragen werden. Diese Kosten können jedoch später vom Mieter zurückgefordert werden, der seine Schulden innerhalb von 30 Jahren begleichen kann.

Die Dauer einer Räumung hängt vom Einzelfall ab. Nachdem ein vollstreckbares Räumungsurteil vorliegt, kann der Gerichtsvollzieher die Räumung durchführen. Durch verschiedene Fristen kann es nach dem Urteil bis zu einem Jahr dauern, bis die endgültige Räumung erfolgt.

Nein. Nach der Urteilsverkündung setzt der Gerichtsvollzieher dem Mieter eine vierwöchige Frist. Der Mieter kann in Einzelfällen die Räumung auch aufschieben. Falls der Mieter innerhalb dieses Zeitraums auszieht, ist keine Zwangsräumung erforderlich.

Nein. Eine Räumung droht erst, wenn der Mieter zwei Monatsmieten für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt hat. Der Vermieter kann dann eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist oder einer fristlosen Kündigung muss der Vermieter eine Räumungsklage erheben.

Wenn der Mieter Schwierigkeiten hat, innerhalb kürzester Zeit eine neue Wohnung zu finden, muss der Antrag auf Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO im laufenden Räumungsprozess gestellt werden. Das Gericht kann dem Mieter dann eine Räumungsfrist von bis zu einem Jahr gewähren.

Lassen Sie sich jetzt rechtlich unterstützen!

Haben Sie Fragen zur Räumung oder Mietrecht? Unsere Experten bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich eine kompetente Beratung!

Ihre Ansprechpartner
Räumungsklage gegenüber dem Mieter - Saleo Recht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht