Pflichtteilsanspruch – Wir setzen Ihr Recht durch
Haben Sie Anspruch auf einen Pflichtteil, den Sie bisher nicht erhalten haben? Stehen Sie in Konflikten mit anderen Erben um jeden Cent? Fühlen Sie sich benachteiligt, weil Ihnen Ihr gesetzlicher Pflichtteil verweigert wird? Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht wissen wir: Ihr Gefühl der Ungerechtigkeit ist berechtigt. Anspruch auf den Pflichtteil besteht grundsätzlich in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbanteils. Umso wichtiger ist es, diesen Anspruch konsequent geltend zu machen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Pflichtteil erfolgreich einzufordern und Ihr Recht durchzusetzen.
So setzen Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich durch
Damit Sie Ihren Pflichtteil durchsetzen können, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Geltendmachung
Im Gegensatz zur Erbschaft fällt der Pflichtteil nicht automatisch zu. Sie oder Ihr Anwalt müssen den Anspruch aktiv geltend machen – notfalls gerichtlich.
Ihre Ansprüche und Möglichkeiten
- Pflichtteilsanspruch: 50 % des gesetzlichen Erbteils
- Pflichtteilsberechtigte: eigene Kinder, uneheliche Kinder, adoptierte Kinder, Ehegatten und Eltern
- Keine Enterbung: Vollständige oder teilweise Enterbung durch Testament oder Erbvertrag verhindert den Pflichtteil nicht
- Keine Erbausschlagung: Voraussetzung ist, dass Sie die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben
- Keine Entziehung: Der Pflichtteil kann nicht entzogen werden, außer in Fällen wie: Versuch, das Leben des Erblassers zu beenden, Verletzung der Unterhaltspflicht, strafrechtliche Verurteilung (mindestens ein Jahr Haft)
- Keine Verjährung: Der Anspruch verjährt nach drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls; ohne Kenntnis gilt eine Frist von 30 Jahren
Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Anspruch auf einen höheren Pflichtteil, wenn die Erbschaft durch Schenkungen an nahe Verwandte in den letzten zehn Jahren gemindert wurde (auch unter Berücksichtigung von Wohnrechten)
Auskunftsanspruch
- Sie haben Anspruch auf vollständige Auskunft über den Umfang der Erbschaft gegenüber den Erben
Anfechtung
- Ist das Testament oder der Erbvertrag anfechtbar, wird Ihre Enterbung unwirksam, und Sie erhalten die volle gesetzliche Erbschaft
Zuständiges Gericht
- Sachlich: Landgericht (unter 5.000 € Streitwert: Amtsgericht)
- Örtlich: Wahlweise der Gerichtsbezirk, in dem der Erbe lebt oder in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat
Anwaltszwang
Ab der Instanz vor dem Landgericht ist eine anwaltliche Vertretung erforderlich
So unterstützen wir Sie
Wir setzen Ihren Pflichtteilsanspruch gezielt durch – von der ersten Beratung bis zum möglichen Gerichtsverfahren. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht fordern wir für Sie Auskunft über den Umfang der Erbschaft und vertreten Ihre Ansprüche konsequent. Gemeinsam prüfen wir, ob eine Anfechtung des Testaments oder Erbvertrags sinnvoll ist, und streben, wenn möglich, eine einvernehmliche Lösung mit den Erben an. Unser Ziel ist stets eine Lösung, die Ihre Rechte wahrt und Ihre Ansprüche durchsetzt.
Jetzt Ihren Pflichtteil sichern
Ein Pflichtteilsanspruch ist Ihr gesetzliches Recht. Dennoch kommt es häufig vor, dass Erben den Anspruch verschweigen oder Streitigkeiten aufgrund von Testament oder Erbvertrag entstehen. Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.