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Pflichtteil mit Anwalt durchsetzen

Viele Pflichtteilsberechtigte erhalten ihren Anteil am Erbe nicht automatisch. Testament oder Erbvertrag führen oft zu Streitigkeiten, und Erben verschweigen Vermögenswerte. Wir als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht beraten Sie umfassend, fordern Auskunft von den Erben ein und setzen Ihre Ansprüche professionell durch – für eine Lösung, die Ihrem Recht gerecht wird.

Pflichtteil mit Anwalt durchsetzen - Saleo Recht

Pflichtteilsanspruch – Wir setzen Ihr Recht durch

Haben Sie Anspruch auf einen Pflichtteil, den Sie bisher nicht erhalten haben? Stehen Sie in Konflikten mit anderen Erben um jeden Cent? Fühlen Sie sich benachteiligt, weil Ihnen Ihr gesetzlicher Pflichtteil verweigert wird? Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht wissen wir: Ihr Gefühl der Ungerechtigkeit ist berechtigt. Anspruch auf den Pflichtteil besteht grundsätzlich in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbanteils. Umso wichtiger ist es, diesen Anspruch konsequent geltend zu machen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Pflichtteil erfolgreich einzufordern und Ihr Recht durchzusetzen.

So setzen Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich durch

Damit Sie Ihren Pflichtteil durchsetzen können, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Geltendmachung
Im Gegensatz zur Erbschaft fällt der Pflichtteil nicht automatisch zu. Sie oder Ihr Anwalt müssen den Anspruch aktiv geltend machen – notfalls gerichtlich.

Ihre Ansprüche und Möglichkeiten

  • Pflichtteilsanspruch: 50 % des gesetzlichen Erbteils
  • Pflichtteilsberechtigte: eigene Kinder, uneheliche Kinder, adoptierte Kinder, Ehegatten und Eltern
  • Keine Enterbung: Vollständige oder teilweise Enterbung durch Testament oder Erbvertrag verhindert den Pflichtteil nicht
  • Keine Erbausschlagung: Voraussetzung ist, dass Sie die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben
  • Keine Entziehung: Der Pflichtteil kann nicht entzogen werden, außer in Fällen wie: Versuch, das Leben des Erblassers zu beenden, Verletzung der Unterhaltspflicht, strafrechtliche Verurteilung (mindestens ein Jahr Haft)
  • Keine Verjährung: Der Anspruch verjährt nach drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls; ohne Kenntnis gilt eine Frist von 30 Jahren

Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • Anspruch auf einen höheren Pflichtteil, wenn die Erbschaft durch Schenkungen an nahe Verwandte in den letzten zehn Jahren gemindert wurde (auch unter Berücksichtigung von Wohnrechten)

Auskunftsanspruch

  • Sie haben Anspruch auf vollständige Auskunft über den Umfang der Erbschaft gegenüber den Erben

Anfechtung

  • Ist das Testament oder der Erbvertrag anfechtbar, wird Ihre Enterbung unwirksam, und Sie erhalten die volle gesetzliche Erbschaft

Zuständiges Gericht

  • Sachlich: Landgericht (unter 5.000 € Streitwert: Amtsgericht)
  • Örtlich: Wahlweise der Gerichtsbezirk, in dem der Erbe lebt oder in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat

Anwaltszwang

Ab der Instanz vor dem Landgericht ist eine anwaltliche Vertretung erforderlich

So unterstützen wir Sie

Wir setzen Ihren Pflichtteilsanspruch gezielt durch – von der ersten Beratung bis zum möglichen Gerichtsverfahren. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht fordern wir für Sie Auskunft über den Umfang der Erbschaft und vertreten Ihre Ansprüche konsequent. Gemeinsam prüfen wir, ob eine Anfechtung des Testaments oder Erbvertrags sinnvoll ist, und streben, wenn möglich, eine einvernehmliche Lösung mit den Erben an. Unser Ziel ist stets eine Lösung, die Ihre Rechte wahrt und Ihre Ansprüche durchsetzt.

Jetzt Ihren Pflichtteil sichern

Ein Pflichtteilsanspruch ist Ihr gesetzliches Recht. Dennoch kommt es häufig vor, dass Erben den Anspruch verschweigen oder Streitigkeiten aufgrund von Testament oder Erbvertrag entstehen. Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Pflichtteilsberechtigt sind:

  • alle Abkömmlinge (auch uneheliche und adoptierte Kinder)
  • Ehegatten
  • Eltern (soweit keine Abkömmlinge leben)

Auch wenn Sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden, besteht der Anspruch, sofern Sie dem Erblasser gegenüber keine Verfehlungen begangen haben.

Ein Zusatzpflichtteil ergänzt den regulären Pflichtteil. Er kommt zum Tragen, wenn Schenkungen aus der Erbschaft in den letzten zehn Jahren vorgenommen wurden, wenn Schenkungen unter Ehegatten oder gegen ein Wohnrecht erfolgt sind, oder wenn das Testament beziehungsweise der Erbvertrag weniger als die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils vorsieht.

 

Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird ausschließlich in Geld ausgezahlt. Ein alleinerbender Abkömmling würde somit 50 % statt 100 % seines gesetzlichen Erbteils erhalten. Der Anspruch des Ehegatten hängt vom Güterstand, beispielsweise Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung, sowie von der Anzahl der Abkömmlinge ab.

Der Pflichtteil fällt nicht automatisch zu. Sie müssen ihn gegenüber dem Erben geltend machen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Erbfalls oder 30 Jahre bei Unkenntnis.

 

Der Erblasser hat Testierfreiheit und kann in einem Testament oder Erbvertrag bestimmen, wer Erbe wird und wer von der Erbschaft ausgeschlossen wird.

 

Der Anspruch ist gegenüber dem Erben geltend zu machen.

 

Wenn ein Testament oder Erbvertrag vorliegt, bestimmt die sogenannte gewillkürte Erbfolge, wer Erbe wird. Ohne eine solche Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge. Enterbte Personen sind von der Erbfolge ausgeschlossen.

Wer durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde oder nur unzureichend bedacht ist, kann prüfen lassen, ob eine Anfechtung des Testaments oder Erbvertrags möglich ist.

 

Der Anspruch erlischt, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser oder Angehörigen nach dem Leben trachtet, zu mindestens einjähriger Haft verurteilt wurde oder seine Unterhaltspflichten so verletzt, dass die Teilhabe am Nachlass unzumutbar wird.

 

Ja. Der Erbe ist verpflichtet, umfassend über das Vermögen des Erblassers, sämtliche Vermögenswerte, Schenkungen und Vertragsverhältnisse zu informieren, sodass Sie die Vermögenslage nachvollziehen können.

Sichern Sie jetzt Ihren Pflichtteil

Ihr Pflichtteilsanspruch ist Ihr gutes Recht – lassen Sie ihn nicht unbeachtet. Wir prüfen Ihre Situation, fordern die nötigen Auskünfte von den Erben ein und setzen Ihre Ansprüche gezielt durch. Kontaktieren Sie uns noch heute, damit Sie Ihren Anteil am Erbe erhalten.

Ihre Ansprechpartner
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Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht