Wir rufen zurück!

Vermeiden Sie Zahlungsausfälle in Ihrer WEG!

Eine regelmäßige Zahlung des Hausgeldes ist unerlässlich. Lassen Sie uns gemeinsam Hausgeldrückstände verhindern. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Beratung an!

Hausgeldinkasso - Saleo Recht

Inkasso von Hausgeld in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Das Inkasso von Hausgeld in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine wichtige rechtliche Aufgabe, um die ordnungsgemäße Verwaltung und Werterhaltung von Immobilien zu gewährleisten. Doch was passiert, wenn Eigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen? In diesem Artikel werden die rechtlichen Grundlagen, die möglichen Handlungsschritte und die Konsequenzen bei Hausgeldrückständen erläutert.

Was ist Hausgeld und warum ist es wichtig?

Das Hausgeld umfasst alle finanziellen Beiträge, die von den Wohnungseigentümern zur Deckung der laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums gezahlt werden müssen. Es dient der Finanzierung von Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten und ist ein zentraler Bestandteil der finanziellen Struktur jeder WEG.

Typische Bestandteile des Hausgeldes sind:

  • Betriebs- und Verbrauchskosten (Wasser, Strom für Gemeinschaftsflächen, Heizung)
  • Verwaltungskosten
  • Versicherungen für das Gebäude
  • Kosten für Hausmeisterservice, Reinigung und Gartenpflege
  • Instandhaltungsrücklagen für Reparaturen und Renovierungen

Das Hausgeld wird vom Verwalter im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsplans festgelegt und von der Eigentümerversammlung beschlossen. Eine regelmäßige Zahlung ist unerlässlich, um die Liquidität der WEG und die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen der Hausgeldforderung

Gemäß § 16 WEG sind alle Wohnungseigentümer verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums und der Verwaltung zu tragen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Nutzung der Wohnung.

Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG dafür verantwortlich, das Hausgeld einzufordern. Dabei gehört es zu seinen Aufgaben, alle notwendigen außergerichtlichen Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.

Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss nach § 28 Abs. 3 WEG festlegen, wie das Hausgeld zu entrichten ist – häufig wird dies über ein SEPA-Lastschriftverfahren geregelt. Falls ein Eigentümer dieses Verfahren verweigert, können ihm die zusätzlichen Verwaltungskosten auferlegt werden.

Ursachen für Hausgeldrückstände und erste Maßnahmen

Es gibt verschiedene Gründe, warum Hausgeldrückstände entstehen können. Dazu gehören:

Bewusste Zahlungsverweigerung: Manche Eigentümer verweigern die Zahlung, um Druck auf die WEG auszuüben, etwa weil Mängel nicht behoben wurden. Dies ist jedoch nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig.

Vergessene Überweisung: Eigentümer, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, könnten die Überweisung versehentlich vergessen.

Probleme mit dem Bankkonto: Unzureichende Kontodeckung oder nicht aktualisierte SEPA-Mandate nach einem Kontowechsel können zu Zahlungsausfällen führen.

Finanzielle Engpässe: In manchen Fällen sind Eigentümer vorübergehend oder dauerhaft zahlungsunfähig.

Das außergerichtliche Mahnverfahren in der WEG

Ein strukturiertes Mahnwesen ist entscheidend, um Hausgeldrückstände effizient einzutreiben. Es umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Zahlungsübersicht: Der Verwalter prüft regelmäßig die Zahlungseingänge und stellt säumige Zahler fest.
  2. Erste Zahlungserinnerung: Bei ausbleibender Zahlung wird der Eigentümer zunächst freundlich erinnert.
  3. Formelle Mahnung: Wenn keine Zahlung erfolgt, folgt eine formelle Mahnung mit einer Fristsetzung und eventuell der Forderung von Verzugszinsen.
  4. Letzte Mahnung: Sollte auch die formelle Mahnung ohne Erfolg bleiben, kündigt eine letzte Mahnung rechtliche Schritte an.

Interessanterweise kann der Verwalter säumige Eigentümer in Eigentümerversammlungen namentlich nennen, da alle Miteigentümer ein berechtigtes Interesse daran haben, zu wissen, wer seine Zahlungspflichten nicht erfüllt (LG Oldenburg, Urteil v. 22.12.20).

Gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldforderungen

Wenn die außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos bleiben, muss ein rechtlicher Titel zur Zwangsvollstreckung erwirkt werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Zahlungsklage: Wenn mit Einwänden des Eigentümers zu rechnen ist, wird eine direkte Zahlungsklage bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Notarielles Schuldanerkenntnis: Wenn der Eigentümer zahlungswillig, aber momentan zahlungsunfähig ist, kann ein notarielles Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Dies dient später als Titel für die Zwangsvollstreckung.

Mahnbescheid: Ein Mahnbescheid ist schnell und kostengünstig und eignet sich, wenn keine Einwände des Eigentümers zu erwarten sind.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei erfolgloser Zahlung

Nach dem Erlass eines Vollstreckungsbescheids oder Urteils kann die WEG Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dazu gehören:

  • Zwangsversteigerung: Als letztes Mittel kann die Zwangsversteigerung der Wohnung beantragt werden, wobei Hausgeldforderungen ein Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG genießen.
  • Pfändung von Bankkonten und Forderungen: Hierbei können Bankkonten oder Forderungen des Schuldners gepfändet werden.
  • Sachpfändung: Bewegliche Gegenstände des Schuldners können gepfändet werden.
  • Sicherungshypothek: Es kann eine Sicherungshypothek ins Grundbuch eingetragen werden.
  • Versorgungssperre: Bei erheblichen Rückständen (mindestens sechs Monate) kann die WEG mit einfacher Mehrheit beschließen, die Wohnung des säumigen Eigentümers von der Versorgung mit Gas, Strom und Wasser abzutrennen.

Hausgeldrückstände beim Wohnungskauf

Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH V ZR 209/12) haftet der Erwerber einer Wohnung nicht für die Hausgeldrückstände des Voreigentümers. Die WEG hat zwar das Recht, Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung vorrangig zu befriedigen, jedoch kann der neue Eigentümer nicht für die Schulden des Vorgängers verantwortlich gemacht werden.

Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Hausgeldrückständen

Um Hausgeldrückständen vorzubeugen, sollten folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

  • Regelmäßige Kontrolle der Zahlungseingänge: Der Verwalter sollte die Zahlungen regelmäßig überwachen und sofort reagieren, wenn Rückstände auftreten.
  • SEPA-Lastschriftverfahren: Ein Beschluss zur Teilnahme aller Eigentümer am SEPA-Lastschriftverfahren kann helfen, Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.
  • Transparente Kalkulation des Hausgeldes: Eine klare und nachvollziehbare Kalkulation sorgt für Vertrauen und reduziert Streitigkeiten.
  • Frühzeitige Ansprache bei Zahlungsverzug: Je früher Zahlungsrückstände angesprochen werden, desto wahrscheinlicher ist eine einvernehmliche Lösung.

Jetzt Hausgeldrückstände erfolgreich einfordern!

Sichern Sie die finanzielle Stabilität Ihrer WEG! Lassen Sie uns Ihnen helfen, Hausgeldforderungen effizient einzutreiben und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung!

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Hausgeld ist der Beitrag der Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, wie Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Es umfasst u. a. Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Versicherungen und Reparaturrücklagen.

 

 

Alle Wohnungseigentümer sind gemäß § 16 WEG verpflichtet, das Hausgeld zu zahlen, unabhängig davon, ob sie ihre Wohnung selbst nutzen oder vermieten.

 

Wird das Hausgeld nicht gezahlt, kann der Verwalter zunächst Mahnungen aussprechen. Bleiben diese erfolglos, können gerichtliche Maßnahmen wie Mahnbescheid oder Klage eingeleitet werden, um das Geld einzutreiben.

 

Das Hausgeld wird vom Verwalter auf Basis eines jährlichen Wirtschaftsplans kalkuliert und von der Eigentümerversammlung beschlossen. Es berücksichtigt alle zu erwartenden Kosten für das gemeinschaftliche Eigentum.

 

Der Verwalter kann ein außergerichtliches Mahnverfahren einleiten, bestehend aus Erinnerungsschreiben, formellen Mahnungen und der letzten Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte. Sollte auch dies erfolglos bleiben, können gerichtliche Verfahren wie Mahnbescheid oder Zahlungsklage folgen.

 

Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine schnelle und kostengünstige Durchsetzung von Forderungen ermöglicht wird. Er wird verwendet, wenn zu erwarten ist, dass der Eigentümer nicht reagiert und keine Einwände erhebt.

 

Nach dem Erlass eines Mahnbescheids kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der die Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändung oder Sachpfändung bildet.

 

Ja, wenn alle außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos bleiben, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Pfändung von Bankkonten oder sogar eine Zwangsversteigerung der Wohnung eingeleitet werden.

 

Der neue Eigentümer haftet nicht für die Hausgeldrückstände des Voreigentümers, es sei denn, eine Sonderumlage wurde bereits beschlossen und die Zahlung ist nach dem Eigentumsübergang fällig.

 

Um Rückstände zu vermeiden, sollten Wohnungseigentümer regelmäßig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, eine transparente Hausgeldberechnung sicherstellen und bei Zahlungsverzug schnell reagieren. Ein effektives Forderungsmanagement ist entscheidend, um finanzielle Engpässe zu verhindern.

Jetzt handeln und Hausgeldrückstände schnell einfordern!

Lassen Sie nicht zu, dass Rückstände Ihre WEG belasten. Wir helfen Ihnen, Hausgeldforderungen effizient einzutreiben. Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenlose Erstberatung!

Ihre Ansprechpartner
Hausgeldinkasso - Saleo Recht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht