Eigenbedarf erfolgreich durchsetzen
Möchten Sie als Vermieter Eigenbedarf anmelden, sind sich jedoch unsicher, ob Sie bei der Kündigung alles richtig gemacht haben? Mit einer Eigenbedarfskündigung können Sie Ihre Wohnung zurückfordern.
Jedoch schützt das Mietrecht den Mieter, weshalb eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Dabei müssen Sie auf korrekte Fristen und eine fundierte Begründung achten. Es ist daher entscheidend, dass Sie als Vermieter oder Mieter den Überblick behalten, da das Mietverhältnis davon abhängt. Als erfahrene Rechtsanwälte im Mietrecht informieren wir Sie ausführlich und stehen Ihnen sowohl als Vermieter als auch als Mieter zur Seite, um Ihre Wohnung zu sichern.
Eigenbedarfskündigung – Wichtige Hinweise
Um Ihren Eigenbedarf erfolgreich durchzusetzen, müssen Sie folgende Punkte beachten:
Kündigungsgrund
Der Vermieter kann die Wohnung für sich selbst oder für nahe Angehörige wie Familienmitglieder oder Haushaltsangehörige benötigen.
Zu den betroffenen Personen zählen: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder sowie Nichten und Neffen.
Nicht erfasst sind: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen und weitere entfernte Verwandte.
Juristische Personen (z. B. Aktiengesellschaften, GmbHs) können keinen Eigenbedarf geltend machen.
Der Kündigungsgrund muss auch während des gesamten Umzugsprozesses bestehen bleiben.
Härtefallregelung
Mieter können im Härtefall gegen die Kündigung Einspruch erheben.
Ein Härtefall liegt vor, wenn beispielsweise kein Ersatzwohnraum vorhanden ist, das Einkommen gering ist, der Mieter älter oder gesundheitlich eingeschränkt ist, schwanger ist, kleine Kinder hat oder Probleme mit dem Wechsel von Schule oder Kindergarten bestehen.
Ein berechtigtes Interesse des Mieters kann dazu führen, dass sich das Mietverhältnis verlängert.
Formalia
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und detailliert den Grund sowie die betreffende Person angeben, die die Wohnung benötigt.
Kündigungsfristen
Die Fristen variieren je nach Dauer des Mietverhältnisses:
- 3 Monate bei bis zu 5 Jahren Mietdauer
- 6 Monate bei 5 bis 8 Jahren Mietdauer
- 9 Monate bei mehr als 8 Jahren Mietdauer
Abwehrmöglichkeiten
Falls der Mieter nach einer wirksamen Kündigung nicht auszieht, kann der Vermieter Räumungsklage erheben.
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht (AG) am Standort der Wohnung.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Bei einer Eigenbedarfskündigung stehen wir Ihnen zur Seite. Die Anforderungen an eine solche Kündigung sind hoch – es sind präzise Fristen und fundierte Argumente erforderlich. Nur so können Sie als Vermieter Ihre Wohnung zurückerhalten oder als Mieter in Ihrer Wohnung bleiben. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Mietrecht wissen wir genau, worauf es ankommt. Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen rund um Mietverträge und Kündigungen. Sie schildern uns Ihren Fall, und wir entwickeln gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen.
Wir unterstützen Sie beim Erstellen und Prüfen von Kündigungen und Widersprüchen und übernehmen die Kommunikation mit Mietern, Sachverständigen und Gerichten. Dabei setzen wir auf außergerichtliche Lösungen, um Ihre Nerven und Kosten zu schonen. Sollte es notwendig werden, setzen wir Ihr Recht auch vor Gericht durch.
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung.
Eigenbedarf erfolgreich durchsetzen
Eigenbedarfskündigung, Widerspruch, Kündigungsfrist – wenn Sie Ihre Wohnung benötigen, müssen Sie den Überblick behalten. Wir beraten Sie umfassend zum Thema Eigenbedarf und Räumungsklage, damit Sie das Mietverhältnis rechtssicher kündigen können.