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Rechtsanwalt bei Eigenbedarfskündigung

Mit einer Eigenbedarfskündigung können Sie als Vermieter Ihre Wohnung im Bedarfsfall zurückerhalten. Allerdings besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs durch den Mieter. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Eigenbedarf rechtskonform durchzusetzen und Ihre Wohnung erfolgreich zurückzubekommen.

Eigenbedarfskündigung - Saleo Recht

Eigenbedarf erfolgreich durchsetzen

Möchten Sie als Vermieter Eigenbedarf anmelden, sind sich jedoch unsicher, ob Sie bei der Kündigung alles richtig gemacht haben? Mit einer Eigenbedarfskündigung können Sie Ihre Wohnung zurückfordern.
Jedoch schützt das Mietrecht den Mieter, weshalb eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Dabei müssen Sie auf korrekte Fristen und eine fundierte Begründung achten. Es ist daher entscheidend, dass Sie als Vermieter oder Mieter den Überblick behalten, da das Mietverhältnis davon abhängt. Als erfahrene Rechtsanwälte im Mietrecht informieren wir Sie ausführlich und stehen Ihnen sowohl als Vermieter als auch als Mieter zur Seite, um Ihre Wohnung zu sichern.

Eigenbedarfskündigung – Wichtige Hinweise

Um Ihren Eigenbedarf erfolgreich durchzusetzen, müssen Sie folgende Punkte beachten:

Kündigungsgrund

Der Vermieter kann die Wohnung für sich selbst oder für nahe Angehörige wie Familienmitglieder oder Haushaltsangehörige benötigen.
Zu den betroffenen Personen zählen: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder sowie Nichten und Neffen.
Nicht erfasst sind: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen und weitere entfernte Verwandte.
Juristische Personen (z. B. Aktiengesellschaften, GmbHs) können keinen Eigenbedarf geltend machen.
Der Kündigungsgrund muss auch während des gesamten Umzugsprozesses bestehen bleiben.

Härtefallregelung

Mieter können im Härtefall gegen die Kündigung Einspruch erheben.
Ein Härtefall liegt vor, wenn beispielsweise kein Ersatzwohnraum vorhanden ist, das Einkommen gering ist, der Mieter älter oder gesundheitlich eingeschränkt ist, schwanger ist, kleine Kinder hat oder Probleme mit dem Wechsel von Schule oder Kindergarten bestehen.
Ein berechtigtes Interesse des Mieters kann dazu führen, dass sich das Mietverhältnis verlängert.

Formalia

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und detailliert den Grund sowie die betreffende Person angeben, die die Wohnung benötigt.

Kündigungsfristen

Die Fristen variieren je nach Dauer des Mietverhältnisses:

  • 3 Monate bei bis zu 5 Jahren Mietdauer
  • 6 Monate bei 5 bis 8 Jahren Mietdauer
  • 9 Monate bei mehr als 8 Jahren Mietdauer

Abwehrmöglichkeiten

Falls der Mieter nach einer wirksamen Kündigung nicht auszieht, kann der Vermieter Räumungsklage erheben.
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht (AG) am Standort der Wohnung.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Bei einer Eigenbedarfskündigung stehen wir Ihnen zur Seite. Die Anforderungen an eine solche Kündigung sind hoch – es sind präzise Fristen und fundierte Argumente erforderlich. Nur so können Sie als Vermieter Ihre Wohnung zurückerhalten oder als Mieter in Ihrer Wohnung bleiben. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Mietrecht wissen wir genau, worauf es ankommt. Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen rund um Mietverträge und Kündigungen. Sie schildern uns Ihren Fall, und wir entwickeln gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen.
Wir unterstützen Sie beim Erstellen und Prüfen von Kündigungen und Widersprüchen und übernehmen die Kommunikation mit Mietern, Sachverständigen und Gerichten. Dabei setzen wir auf außergerichtliche Lösungen, um Ihre Nerven und Kosten zu schonen. Sollte es notwendig werden, setzen wir Ihr Recht auch vor Gericht durch.
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung.

Eigenbedarf erfolgreich durchsetzen

Eigenbedarfskündigung, Widerspruch, Kündigungsfrist – wenn Sie Ihre Wohnung benötigen, müssen Sie den Überblick behalten. Wir beraten Sie umfassend zum Thema Eigenbedarf und Räumungsklage, damit Sie das Mietverhältnis rechtssicher kündigen können.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Ein Vermieter darf eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er selbst oder ein naher Familienangehöriger die Wohnung benötigt und dies vertraglich nicht ausgeschlossen ist.

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur dann rechtmäßig, wenn ein ausreichender Grund vorliegt, warum der Vermieter die Wohnung selbst oder für einen nahen Familienangehörigen benötigt. Mögliche Gründe können beispielsweise eine Familiengründung, Trennung, Pflegebedürftigkeit oder ein Arbeitsplatzwechsel sein. Die Begründung muss individuell und nicht pauschal erfolgen.

Der Vermieter kann Eigenbedarf für sich selbst, einen nahen Familienangehörigen oder jemanden aus seinem Haushalt anmelden. Dazu zählen Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Nichten sowie Pflegehilfen. Onkel, Cousins, Großneffen oder weitere entfernte Verwandte sind ausgeschlossen.

Wenn der Mieter trotz einer wirksamen Eigenbedarfskündigung nicht auszieht, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Voraussetzung dafür ist, dass das Mietverhältnis tatsächlich mit einer gültigen Eigenbedarfskündigung beendet wurde. Nur mit einem Räumungstitel kann der Vermieter gegen den Mieter vorgehen.

Die Kündigungsfrist bei einer Eigenbedarfskündigung richtet sich nach der Mietdauer. Bei einem Mietverhältnis von bis zu 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, bei mehr als 8 Jahren beträgt sie 9 Monate.

Mieter können gegen eine Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen, insbesondere im Härtefall. Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Interesse des Mieters, in der Wohnung zu bleiben, das Interesse des Vermieters an der Nutzung der Wohnung überwiegt, beispielsweise aufgrund von Alter, Schwangerschaft oder ähnlichen persönlichen Umständen.

Die Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen und darf nicht pauschal sein. Der Vermieter muss den künftigen Mieter benennen, das Verhältnis zu ihm erklären und die Gründe für den Eigenbedarf detailliert darlegen.

Nach Abschluss eines Mietvertrages gilt eine Sperrfrist von drei Jahren, innerhalb derer der Vermieter keinen Eigenbedarf anmelden darf. Diese Sperrfrist kann vertraglich verlängert oder der Eigenbedarf vollständig ausgeschlossen werden.

Der Vermieter muss dem Mieter mitteilen, wer der künftige Mieter ist und in welchem Verhältnis er zu ihm steht. Persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum müssen jedoch nicht offengelegt werden. Zudem muss der Vermieter den Grund für den Eigenbedarf angeben.

Eine Eigenbedarfskündigung ist ungültig, wenn sie nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht oder wenn die Kündigungsgründe bis zum Auszug des Mieters entfallen. In diesem Fall kann die Kündigung rückgängig gemacht werden.

Eigenbedarfskündigung erfolgreich durchsetzen – Jetzt rechtssicher handeln!

Benötigen Sie Ihre Wohnung selbst? Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Eigenbedarfskündigung. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Anliegen schnell und stressfrei umsetzen können. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung!

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